Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

Recht, Erbe, Tapete, Renovierung, Genossenschaft, Gutachter, kacheln, Todesfall, PVC-Boden, Wirtschaft und Finanzen
Pankreatitis durch Alkohol Selbstverschuldet?

Hallo Zusammen, heute ein eher unfreudiger Anlass. Meine Mutter (46) ist am 15.09 gestorben. Sie war seit 3 Monaten im Krankenhaus Bzw. Uniklinik wegen Chronischer Pankreatitis & Leberzirrhose Child B in Behandlung. Vorher waren keine Anzeichen einer Krankheit zu erkennen, also keine gesundheitlichen Beschwerden, sie war Alkoholikerin sowie Raucherin & dies seit etlichen Jahren. Nun gut, nach in der Summe 11 Operationen, 2 Septischen Schocks & 3 Wochen im künstlichen Koma, ist sie leider von uns gegangen. Nun kommt ja so langsam jeglicher Papierkram auf meinen Vater & mich zu. So auch 2 Lebensversicherungen, 1 Risikolebensversicherung & eine Restschuldversicherung für ihr Auto.

Meine Frage wäre, gilt der Alkoholmissbrauch als Selbstverschuldet? Dieser steht ja im Zusammenhang mit der Pankreatitis? Ihre Todesursache (so steht es in den Unterlagen der Uni Klinik) war Multiples Organversagen in Folge des Septischen Schocks. Werden sich die Versicherungen deswegen quer stellen?

Kurze Anmerkung noch: Nein ich bin nicht geldgierig, es geht aber eben um unser Haus, unsere 2 Geschäfte (da selbstständig) sowie eine GmbH und eben ein Haufen Geld & Schulden. Da kein Testament vorliegt, haben mein Vater und ich das Erbe angenommen (50/50). Mit den ganzen Versicherungen wäre alles abbezahlt & uns würden circa 400.000€ übrig bleiben, diese würden wir gerne in die Renovierung unseres Hauses stecken, da die letzten Jahre nichts daran gemacht wurde.. Kann mir da jemand weiter helfen? Danke im Voraus!

Geld, Schulden, Versicherung, Tod, Recht, Erbe, Lebensversicherung, pankreatitis
Warum dauert es so lange bis zur Erbauszahlung?

Hallo zusammen,

vor etwa einem Jahr ist mein Großvater verstorben und dessen Vermögen soll nun vererbt werden. Mein Großvater hatte vier Kinder, von denen eins verstorben ist. Das verstorbene Kind hatte selbst vier Kinder. Wir haben nun die Sorge, dass das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind des Verstorbenen ein Spiel auf Zeit spielt, damit der Erbanspruch der übrigen Pflichtteilberechtigten verjährt. Die Person hat für die Erbsache einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt hat sich relativ früh mit den Pflichtteilberechtigen per E-Mail in Verbindung gesetzt und nach den Bankverbindungen gefragt.

Das Erbe ist überschaubar, enthält jedoch ein Haus, das bereits vor mehreren Monaten verkauft wurde. Ansonsten sind nur Barvermögen und Versicherungen enthalten. Telefonische Anrufe beim zuständigen Anwalt waren nicht aufschlussreich. I.d.R. erreicht man nur die Sekretärin, die angibt nichts näheres zu wissen und sagt es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auch das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind gibt an nichts näheres zu wissen, sagt aber, dass Behörden ein Mitspracherecht bei einem der Kinder des Verstorbenen haben, da dieses geistig behindert ist und in einem Pflegeheim untergebracht ist. Die letzte Rückmeldung des Anwalts nach längerer Zeit erhielten wir vor wenigen Tagen. Diese enthielt nach seinen Worten zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung die Vermögensuskunft des Verstorbenen.

Verwunderlich ist, dass eins der Kinder der verstorbenen bereits relativ früh seinen Erbteil, noch vor Verkauf des Hauses, erhalten hat. Wie kann das sein? Wie sollte man am besten vorgehen? Wenn die Wartezeit noch normal ist, worauf könnte hier genau gewartet werden?

Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antworten, yfr588

Haus, Recht, Erbe, Auszahlung, Nachlass
frage zu Vermögen nach Abmeldung vom Jobcenter?

Sagen wir folgende Situation:

Eine ältere Frau besitzt ein Grundstück.

Sie hat insgesamt 3 Kinder und das Testament ist so gemacht, dass es gleich unter den Kindern aufgeteilt wird.

Im Zweifelsfall, wenn sich nach ihrem Tod niemand findet, der das Haus üübernimmt und die anderen Kinder auszahlt, wird es verkauft und jedes Kind erhält seinen monetären Anteil.

Nun sagen wir mal, eine der Töchter ist Hartz4 Empfängerin.

Sie hat öfter mit der mutter zu tun.

Nun hat die Großmutter einen Schlaganfall oder Dergleichen ud muss ins Krankenhaus.

Für die Tochter ist es absehbar dass die Mutter wohl bld sterben wird.

Da Sie als Hartz4 Empfängerin das Geld im Erbfall ans Jobcenter abgeben müsste (da Einkommen/Vermögen), sucht und findet sie auf die Schnelle einen Job, der zumindest das deckt was sie auch zuvor vom Jobcenter bekommen hat.

Vom Jobcenter meldet sie sich ab.

Nun wie erwartet verstirbt die großmutter nach 4 Wochen im Krankenhaus.

ihr haus wird verkauft und unter Anderem diese tochter erbt eine nicht unerhebliche summe (bspw. 20000 Euro), die sie auf ihr bankkonto bekommt.

Da sie ja seit 4 Wochen vom Jobcenter abgemeldet iist und kein hartz4 mehr bezieht, darf sie das geld behalten.

Frage: Würde das so funktionieren?

Oder kann das Jobcenter da sagen: "Ja, sie arbeiten ja erst seit 4 wochen. Und es war ja absehbar, dass sie bald erben würden.

das ist offensichtlicher betrug und sie wollen nur verhindern dass sie das erbe aushändigen müssen.

Das müssen sie zurückzahlen. Ausserdem gibts ein strafverfahren wegen betrug (oder so)!"

Wie wär es da?

Könnte sie sich da, so auf die schnelle, noch kurz vorm tod der mutter nen job besorgen (wir nehmen an, sie kriegt problemlos einen solchen job) und muss dann, da zum erbzeitpunkt kein hartz4 empfänger mehr, nicht das geld ans jobcenter abgeben?

Wie ist da so die aktuelle rechtsprechung bzw. die übichen erfahrungen?

Recht, Erbe, Hartz IV, Jobcenter
Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Ich glaube ich besitze magische Kräfte?

Ich weiß nicht was mit mir ist!! Wenn ich immer auf einen Gegenstand fixiere, dann fängt es an sich zu bewegen oder tut irgendetwas! Gestern waren wir zu besuch bei meiner Tante und als meine kleine Kusine mich geärgert hatte, zerbrach das Glas in meiner Hand!! ( Ich habe nichts gemacht! Ihn nicht erdrückt oder sonst etwas) Es ist nicht ganz kaputt, aber nur der obere Teil!!! ...

Keine Ahnung was los ist .. ich habe auch schon mit meiner Mutter darüber geredet und sie denkt bloß ich wäre verrückt, aber glaubt mir, das bin ich ganz sicher nicht!!! Ich weiß doch was ich gefühlt oder gesehen habe!!

Manche von euch denken sicher ich wäre verrückt oder hätte es mir erfunden, aber bitte, ICH SAGE DIE WAHRHEIT!!

Könnt ihr mir bitte Tipps geben wie ich meine Kräfte besser im Griff kriege? Ich glaube man ich beherrsche Telekinese, starke, bin mir aber nicht sicher! ... Im Moment bin ich voll in Panik und verstehe gar nichts mehr!!

Als ich klein war hat mir meine Oma mal gesagt, dass ich etwas besonderes an mir habe, aber ich habe NICHT GEWUSST DASS DAS SOWAS IST!. ... Ich dachte mir vielleicht, dass diese Kräfte von meiner Oma kommt oder so,da sie in einer Familie aufgewachsen ist, wo sehr viel Magie praktiziert wurde und Rituale durchgeführt worden sind (Voodoo, etc. ..) >.<

Ich. bin.gerade.voll.in.Panik. Hilfe! >.< DAS IST KEIN SCHERZ!! ICH MACHE KEIN SCHERZ ES IST WAHR BITTE HELFT MIR!! ICH WILL SO ETWAS NICHT!! ..

stark, Magie, Familie, Angst, Mädchen, Kraft, Erbe, Panik, Telekinese
Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?

Guten Abend liebe Gemeinde,

mein Vater ist Freitag überraschend verstorben. Seine Ehefrau (getrennt Leben) , mein Bruder und ich sind die einzigen Verwandten/Erbberechtigten.

Wir haben sofort die Bestattung geplant und sind wie selbstverständlich auch in die Wohnung um persönliche Gegenstände rauszuholen. Wir trafen dann den Vermieter der uns bat, die Wohnung auszuräumen bis zum 1. August. Damit haben wir auch begonnen, teilweise haben wir Dinge weggeschmissen und teilweise an uns genommen (Hausrat, Fotos).

Nun haben wir erfahren, dass mein Vater einige Schulden hat. Mahnbescheide, Inkasso etc.

Wir alle wollen das Erbe ausschlagen. Da wir nun ja aber Sachen aus der Wohnung genommen haben, kann man uns das anlasten und als Erben sehen? Eigentlich wollten wir auch schon anfangen Verträge zu kündigen, das lassen wir wohl lieber?

Würde das im Falle der Erbausschlagung dann der Nachlassverwalter machen?

Wir wollten uns nicht bereichern sondern nur zusehen, dass seine Sachen würdevoll aufbewahrt werden. Mein Vater war mittellos...

Wie sieht es nun aus mit den Beerdigungskosten? Mein Vater hat noch ca. 800 Euro auf dem Konto, die Bestattungskoste/Rechnung laufen auf meinen Namen. Kann man die Rechnung später beim Nachlassverwalter einreichen, sodass der Verstorbene selbst für die Kosten aufkommt? Eine Bekannte sagte nämlich dass von dem Guthaben des Verstorbenen die Kosten getragen werden sollen... Ich bin total verwirrt! DANKE!

Tod, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Schwester will sich Erbteil nicht auszahlen lassen, was nun?

Hallo,

meine Schwester und ich haben jeweils die Hälfte eines Hauses von meinem Vater geerbt. Da kein Testament vorhanden war, greift die gesetzliche Erbfolge und wir sind eine Erbengemeinschaft.

Ich wohne bereits seit 4 Jahren in den Haus - noch zu Lebzeiten von meinem Vater - und habe viel Geld für einen Umbau und die Kernsanierung in das Haus gesteckt. Man muss dazu sagen, dass meine Schwester und ich vor dem Tod unseres Vater schon Eigentümer zu je 1/4 waren. Sie wurde damals mehrfach gefragt, ob sie nicht in das Haus ziehen möchte. Das hat sie immer abgelehnt und bei der Sanierung gegen Entgelt sogar geholfen. Die Kosten für die Sanierung habe ich alleine getragen und mich um unseren Vater gekümmert und ihn die letzten Jahre gepflegt. Meine Schwester war nur ab und zu mal da, wenn ich im Urlaub war. Auch jegliche anfallende Gartenarbeit oder Winterdienst habe ich übernommen. Auch hat sie sich - trotz, dass sie bereits Eigentümerin war - an keinen Kosten beteiligt, sie hat also nicht einen Cent gezahlt.

Nun möchte sie eine große Wohnung haben, für den Fall, dass sie eventuell vielleicht irgendwann mal in den nächsten 10 Jahren eine Wohnung braucht. Das möchte ich allerdings nicht, da ich das Haus für mich nutzen möchte. Ich bin bereit sie auszuzahlen um das Alleineigentum zu erwerben und um jeglicher Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, da sie sich die Kosten für das Haus nicht leisten kann, die sie ja zur Hälfte zu tragen hat.

Ich möchte das Haus nicht verkaufen und bin ja bereit auszuzahlen, daher meine Frage was kann ich tun? Ich möchte die Auflösung der Erbengemeinschaft.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbengemeinschaft
Grundstücksteilung in Erbengemeinschaft?

Moin. Moin!

Meine Schwester und ich haben gerade von unserer verstorbenen Mutter eine Doppelhaushälfte mit Grundstück und Geldbestände z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung und Bankguthaben) geerbt. Vor dem Tod unserer Mutter haben wir uns mit ihr schon die Zeit nach Ihrem Ableben unterhalten. Grundsätzlich hat sie sich gewünscht, dass meine Schwester das Haus bekommt und ich das Geld. Zusätzlich sollte ich ein Baurecht auf dem Grundstück erhalten.

Leider konnte dies vor dem Tod unserer Mutter nicht mehr durch ein Testament festgehalten werden. Allerdings sind meine Schwester und ich uns an sich einig: Mit dem geerbten Geld soll die Hypothek (ca. 60.000 Euro) vom Haus abgelöst werden. Danach soll meine Schwester in der Doppelhaushälfte wohnen bleiben bzw. diese überschrieben bekommen. Ich hingegen möchte 50% des Grundstücks behalten. Die anderen 50% soll meine Schwester bekommen genauso wie die darauf befindliche Doppelhaushälfte, welche ich ihr gerne überlasse, denn ich soll den "Rest des Geldes" (ca. 50.000 €) erhalten.

Meine Schwester soll aber meine Grundstückshälfte bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich mein Baurecht in Anspruch nehme, das gesamte Grundstück frei nutzen können und wir möchten es vorher nicht teilen lassen.

Nun komme ich auch zu meiner Frage: Wie können wir das am besten angehen und dabei die Kosten einer Grundstücksteilung umgehen? Wie kommt man das ganze ins Grundbuch und wie wird das ganze fair und ohne großartige Kosten gelöst?

Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte mitgehören. Ich bin langsam überfragt..!

Wert des gesamten Grundbesitzes (ca. 100.000 Euro).

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!

Anwalt, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundbuch, Grundstück, Hauskauf
Erben mit Hartz 4 wenn man sich 1 Monat abmeldet?

Guten Abend

ich habe folgendes Problem und versuche es so gut wie möglich abzukürzen:

Seit 7 Monaten beziehe ich mit meiner Familie Hartz 4. Nun starb mein Onkel, so das meine Eltern, mein Bruder, meine Cousine und ich was erben. Es handelt sich hierbei um ca 20.000 € , welche nach abzüglicher Kosten durch uns 4 Parteien geteilt werden. Ich weiß ja nicht wie schnell das mit dem Nachlassgericht funktioniert. Einen Bescheid habe ich noch nicht. Sollte ich noch im Hartz-4-Bezug sein, dann werden ja meine 5.000 € aufgeteilt auf glaub maximal 6 Monate und bekomme dementsprechend monatlich weniger Hartz-4-Anteil. Für meine 4000€ Schulden, die mich wirklich quälen, kann und darf ich das Geld also leider nicht benutzen. So das ich von dem Erbe eigentlich gar nichts habe. Jeder hier wird in meiner Situation sicherlich verstehen, das ich gerne meine Schulden damit tilgen möchte.

Meine Überlegung war insofern ich keine Arbeit bis dato bekomme, das ich mich in diesem Zufluss-Monat vom Jobcenter abmelde, in dem das Geld zu fließt. Also wenn ich im Mai Bescheid bekomme, das z.B im Juni die Erbschaft ausbezahlt wird, dann würde ich mich ab 31. Mai abmelden und mich am 1. Juli wieder anmelden, insofern ich weiterhin arbeitslos wäre.

Nun wurde mir von einem Bekannten gesagt, das 1 Monat abmelden nicht so einfach ginge. Es würde bei Wiederbeantragung auffallen. Man sollte also in diesem Monat versuchen ein Einkommen zu haben.

Könnt Ihr das bestätigen und gibt es Tricks ? Mir geht es sicherlich nicht darum einfach den Staat zu bescheißen, aber wenn man Nachts wegen den Schulden nicht schlafen kann und monatlich sowieso keine großen Sprünge machen kann, dann ist das schon doof.

Erbrecht, Erbe, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nachlassgericht
Ausgezahlter Pflichtteil. Reicht eine selber geschriebene und unterschriebene Bestätigung?

Ein Bekannter von mir ist Alleinerbe von einen Haus mit Grundstück und einigen Euros auf den Konto des Verstorbenen.Er hat 6 Geschwister.Es wurde alles geregelt wer was zu bekommen hat und alle waren damit einverstanden. Nun hat er als Sicherheit jeden seiner Geschwister ein Schreiben zugesand in dem die vereinbarte Auszahlungssumme angegeben ist.Damit das Geld auf die Konten der Geschwister eingezahlt werden kann,verlangte er die Kontonummer und Unterschrift.In dem Text stand Sinngemäß: Das mit Zahlung der Summe x auf das Konto x alle Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche des verstorbenen x, abgegolten und erledigt sind. Vier der Geschwister haben die Bestätigung ausgefüllt und ihm zurückgeschickt.Daruf hin überwies er sofort das Geld auf die Konten der 4 Geschwister.Die anderen zwei Geschwister haben die Bestätigung nicht zurück geschickt,weil sie mißtrauisch sind was die Summe angeht.Hin und her,er solte alles belegen was er auch tat.Im Nachhinein stellte er fest das ihm ein Fehler unterlaufen ist und es stellte sich heraus das es ein paar Euro mehr sein müßten die die Geschwister bekommen hätten müssen. Nun die Frage: Ist diese selbst formulierte und von den 4 Geschwistern unterschriebene Bestätigung rechtsgültig? Oder können die 4 Geschwister das Geld was durch einen Fehler zu wenig angegeben wurde, auch noch verlangen?

Erbrecht, Erbe

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