Hallo.Wir sind eine Erbengemeinschaft für ein Haus. Das Haus ist noch nicht bezahlt und ein Erbe ist auch noch minderjährig.Auf dem Haus ist eine Sicherungshypotek. Der Gläubiger droht jetzt mit der Zwangsvollstreckung des Hauses. Meine Frage ist, kann er auch gegen einzelne aus der Erbengemeinschaft Kontopfändung betreiben ? Oder kann er nur die Zwangsversteigerung veranlassen? Der Gläubiger ist nicht die finanzierende Bank.Als Erbengemeinschaft haften wir ja gemeinschaftlich, oder? Da kann er ja nicht einzelne pfänden sondern nur das gemeinschaftliche Erbe, richtig?