Erbschaft Ausschlagunsfrist verpasst was nun?

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt, habe ich leider die Erbschaft Ausschlagungsfrist verpasst, da ich bis heute nichts davon Wusste, dass es sowas wie eine Erbschaft Ausschlagunsfrist gibt.

Mein Vater ist am 18.02.2015 leider verstorben, da uns das Geld fehlte mussten wir nach seinen tot erstmal klären wie wir Ihn besetzten. Dank einigen seiner Freunden, haben wir es nun gemeinsam geschafft 1000 € zusammenzulegen und ihn somit beizusetzen.

Nun habe ich heute durch zufall etwas von der Ausschlagungsfrist mitbekommen und das sich sechs Wochen beträgt. Ich (einer von beiden Söhnen - übrigends meine Eltern waren geschieden) habe nie einen Brief oder sonstiges vom Nachlassgericht erhalten was das Erbe angeht, ich habe ehrlich gar nicht gewusste, dass ich überhaupt was erben könnte. Da mein Vater verschuldete war und weder Geld noch andere Wertgüter besaß.

Was muss ich nun tun? Bin ich nun Erbe seiner Schulden da ich die Frist verpasst habe? Oder läuft die Frist denn gar nicht weil ich nichts davon wusste, was kann ich tun bin grad wirklich sehr am verzeifeln hab angst das ich nun verschuldet bin obwohl ich Student bin und selber kein Geld habe

Kann mir bitte einer sagen wie ich aus der Sache wieder rauskomme? Es ist doch schlimm genug das mein Vater verstorben ist, sein Tot sitzt noch sehr tief, ich litt zeitweise unter Deprissionen und ich trauer immer noch, wenn ich jetzt noch verschuldet bin, ist das fatal für mich

Vielen Dank im Voraus

Ich brauch echt dringends eure Hilfe

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbe ausschlagen
Sollen wir nach Helgoland ziehen?!

Guten Abend,

vorweg ich bin nur der Sohn und spreche jetzt einfach aus der Sicht von meinem Vater.

Jetzt zur eigentlichen Frage

Mein Vater hat ein Angebot von einem sehr guten Freund bekommen. Der Freund hat genug Geld in seinem Leben verdient das er jetzt nicht mehr arbeiten muss. Dazu kommt jetzt der entscheidende Punkt: Er hat ein Hotel + Restaurant auf Helgoland geerbt. Er selber will dort aber nicht arbeiten sondern es nur an meinen Vater verpachten. Wenn mein Vater das Angebot nicht annehmen sollte würde er das Hotel Verkaufen.

Mein Vater ist hin und her gerissen, ich denke jeder kann sich die Vorteile vorstellen oder vielleicht können ja auch Bewohner von Helgoland ihre Meinung dazu äußern.

Das Restaurant läuft verdammt gut und Geld würde man dort mit Sicherheit genug verdienen etc. Mein Vater hat nur Angst weil wir halt in Deutschland ein Haus haben + 2 Autos das müsste man natürlich verkaufen. Ich bin 18 Jahre alt und mich würde es nicht stören, meine Geschwister sind aber 11 und 8 dort hat mein Vater Bedenken. Dazu kommt das er nicht weiß wie es im Winter aussieht ? Denn er würde nur 8 Monate arbeiten und über Winter wäre alles geschlossen. Was machst man dann aber in dieser Zeit? Dazu kommt das mein Vater jetzt schon ein wirklich guten Job hat und Angst hat alles zu verlieren wenn das auf Helgoland nicht klappen sollte. In meinen Augen kriegt man so eine Chance höchsten 1 mal im Leben und ich würde es sofort machen wenn ich es könnte. Mein Vater hat halt Angst wegen denn besagten Gründen oben.

Nun meine Frage an euch ! Hat jemand schon Erfahrungen mit Helgoland gemacht? Kann man die besagten Kriterien umgehen oder ist es vielleicht alles ganz anders ? Mich würde eure Meinung mal interessieren. Wie würdet ihr es machen ? Oder warum sollte es mein Vater machen oder warum sollte er es lassen?

Ich freue mich auf eure Antworten ! Bei weiteren Fragen oder Informationen ergänze ich natürlich gerne !

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Müssen Enterbte mit ihrem Pflichtteil die Beerdigung des Vererbenden bezahlen?

Hallo alle zusammen !

Ich habe zu folgender Situation eine Frage:

Meine Bekannte hat 4 Kinder...3 Töchter und einen Sohn. Der Sohn ist verstorben und hat 3 mitlerweile erwachsene Kinder hinterlassen. Meine Bekannte hat mit einem Testament die 3 Kinder ihres verstorbenen Sohnes (also ihre 3 Enkelkinder) enterbt.

Damit ihre 3 Töchter die Beerdigng meiner Bekannten nach ihrem Tod finanzieren können, hat meine Bekannte 10.000 Euro als Festgeld bei einer Bank angelegt. Diese 10.000 Euro sollen also komplett nur für die Beerdigung genutzt werden !

Im Gesetz gibt es die Regelung, dass die Erben die Beerdigungskosten der Verstorbenen aus dem Nachlass der Verstorbenen bezahlen müssen. Wenn der Nachlass größer ist als die Beerdigungskosten, können die Erben den übrig gebliebenen Nachlass tatsächlich als Erbe behalten.

Nun meine Frage:

Müssen die 3 enterbten erwachsenen Enkelkinder meiner Bekannten mit dem Pflichtteil, der ihnen per Gesetz aus dem Nachlass zusteht, die Beerdigungskosten der Bekannten auch mit bezahlen ? Im Grunde genommen sind sie wegen der Enterbung ja keine Erben mehr, erben wegen dem Pflichtteil tatsächlich aber doch mit ! Der Pflichtteil berägt 1.250 Euro. Diese 1.250 Euro hätten die tatsächlichen Erben ja zu wenig für die Beerdigung wenn die Enterbten mit ihrem Pflichtteil nicht auch für die Beerdigungskosten aufkommen müssen ...

Ich hoffe ihr konntet mich verstehen und DANKE euch schon mal vielmals im Voraus für eure Antworten !

Erbe, Nachlass, Beerdigungskosten, Enterbung

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