Gibt die Bank Auskunft über Kontostand des Erblassers ohne Erbschein?

Hallo.

Wir haben beim Notar einen Erbscheinsantrag gestellt und darüber eine notarielle Urkunde erhalten. So wie ich das sehe, ist das noch nicht der richtige Erbschein.

Nun müssen wir dem Nachlassgericht durch ein Nachlassverzeichnis über den genauen Wert & Schulden des Verbleibs Auskunft geben. Bargeld, Wertgegenstände, Firmen, Grundstücke, Konten, usw.

So weit ich das verstanden habe, müssen wir erst das Nachlassverzeichnis einreichen, aus dem danach die Gebühren für den Erbschein berechnet und dann der Erbschein ausgestellt werden kann. Richtig? Den muss ich doch mit Sicherheit erst bezahlen.

Nun sagt die Bank aber: Auskunft über den Kontostand/ Kontoauszüge und so weiter gibt es nur, wenn wir bereits mit dem Erbschein antanzen.

Wie soll ich denn dem Nachlassgericht Auskunft über das Vermögen, u.a. den Kontostand, geben, wenn ich die Auskunft nur mit dem Erbschein bekomme, für den ich aber überhaupt erst die Info brauche?

Ich blicke da nicht durch. Der Notar, bei dem wir es beantragt haben, hat uns auch nichts weiter erklärt ("Na halt einfach ausfüllen"), die Bank kann auch nichts weiter sagen und das Nachlassgericht hat Personalmangel und sowieso keinen Plan (Wir sollen doch bitte beim Notar fragen). Da kann ja irgendwas nicht richtig herum sein.

Wo ist mein Denkfehler?

Bank, Recht, Erbe, Girokonto, Nachlass, Notar, Nachlassgericht, Wirtschaft und Finanzen
Nach 14 Monaten durch Zahlungsforderung vom Tod der Tante erfahren?

Hi,

gestern morgen hatte ich Post im Briefkasten. Es geht um meine Tante, die wie ich heut erfahren habe, vor über einem Jahr verstorben ist. Ich muss dazu sagen, das ich aus gutem Grund absolut keinen Kontakt zu dieser Familienseite hatte.

Hier ein kleiner Auszug:

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Sehr geehrter Herr X,

wie uns das Nachlassgericht mitgeteilt hat, kommen Sie als Erbe der Verstorbenen in Betracht.Bedauerlicherweise haben wir noch Forderungen gegen die Erblasserin. Eine Kopie der offenen Rechnungen haben wir dem Schreiben beigefügt.

Gemäß § 1922 i.V.m. § 1967 BGB haften Sie als Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Dies bedeutet, das wir den geschuldeten Forderungsbetrag von Ihnen als gesetzlicher Erbe fordern können.

..........ja ansonsten steht da eine Frist und das man in Raten zahlen könnte und das bei Nichtzahlung die Sache vor Gericht ginge etc.

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Die Rechnung beträgt über 2000€. Die Tante hat normalerweise noch 3 Geschwister. Keine Ahnung ob da Kontakt vorhanden war, denn mit denen hab ich ja auch vor Jahren abgeschlossen.

Ich habe nach Ausschlagung gegoogelt und da stand, das man 6 Wochen nach Kenntnis, welcher in der Regel am Tag des Todes wäre, Zeit hat das "Erbe" auszuschlagen. Ja mittlerweile ist ja ihr Tod verjährt.

Doch wie ist es in meinem Fall ? Mich hat kein Nachlassgericht angeschrieben und bis gestern wußte ich nichts von deren Tod.

Wie wird das nun gehandhabt ?

Danke im Voraus !

Schulden, Recht, Erbrecht, Erbe, Nachlassgericht
KFZ in Spanien geerbt - was nun?

Kurz zur Geschichte:

Meine Schwester (Deutsche Staatsbürgerin) wohnte in Teneriffa (Insel gehört zu Spanien) und hat dort ein Fahrzeug neu gekauft. In Spanien ist das Fahrzeug ca 5.000 Euro beim Verkauf wert in Deutschland 21.000 Es steht für mich also fest, das Auto nach Deutschland zu holen und hier zu verkaufen.

Zu meinen Problemen:

Das Fahrzeug ist auf meine Schwester zugelassen. Ich habe zwar das Europäisches Nachlasszeugnis und kann damit auch bei Banken und dem Vermieter usw alle offenen Probleme klären aber beim Thema Auto abmelden bzw ummelden geht kein Weg hinein.

Als Ausländer kann ich kein Fahrzeug in Spanien an- bzw ummelden da ich das nur am eigenen Wohnsitz machen kann und der ist ja nun mal in Deutschland.

Da das Auto nicht auf mich zugelassen ist, darf ich es auch nicht abmelden und das Abschlusszeugnis wird nicht anerkannt.

Kurz gesagt ich kann mein Auto weder ummelden noch abmelden oder neu anmelden.

Hat irgendjemand eine Idee was ich machen kann? Oder wohin ich mich wenden kann? Einen Anwalt kann ich mir diesbezüglich nicht leisten. Und einfach ignorieren geht auch nicht da ich der einzige Erbe bin. Das überführen mit der Fähre nach Spanien und von dort aus dann nach Deutschland fahren ist kein Thema. Auch das anmelden in Deutschland ist kein Problem. Aber ich muss es ja erstmal aus Spanien bekommen und dort abmelden...

Auto, KFZ, Spanien, Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Fahrzeug, abmelden, ummelden, Auto und Motorrad
Auto soll abgeschleppt werden, Besitzer verstorben,Erbe ausgeschlagen, Papiere und Schlüssel vorhanden. Darf ich den kaufen?

Moin Moin !

Vor einer Weile ist leider ein Nachbar von mit verstorben. Seine Schwester wohnt direkt nebenan. Das Erbe wurde ausgeschlagen und das Haus bereits von der Stadt Entrümpelt und es zieht ende des Jahres auch ein neues Paar in das Haus. Das Auto steht allerdings noch vor der Tür und hat noch Tüv bis Ende 2021, ist aber abgemeldet und soll darum abgeschleppt werden. Sticker sind schon beide dran (Gelb und Orange). Theoretisch gehört er ja der Stadt ? Am Telefon hieß es aber von dem zuständigen Bearbeiter (der den Orangenen Sticker angebracht hat und für das ganze zuständig ist) das ich den wenn ich die Papiere und Schlüssel habe ansich anmelden kann. Nun erreiche ich aber seit Tagen dort niemanden mehr bei dem zuständigen Amt. Das Auto würde ich von der Schwester geschenkt bekommen. Allerdings will sie vorher mit Sicherheit wissen ob das überhaupt legal ist. Sie hat Schlüssel,Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief noch da, ist aber nicht der vorbesitzer oder sonstiges.

Also ist jetzt die Frage, ist das erlaubt ? Darf sie mir die Papiere und Schlüssel schenken und darf ich den dan Anmelden und fahren ?

Wenn jemand dazu noch links zu recht oder sonstiges hat wäre das auch sehr hilfreich. Ich erreiche bei keinem der Ämter irgendwen sondern werde nur weitergeleitet an teilweise nicht vergebenne oder alte nicht mehr verwendete Nummern oder sogar an garnicht mehr existierende abteilungen.

Ich bedanke mich für jede Hilfreiche Antwort :)

Auto, Abschleppdienst, Recht, Erbe, Gesetz, Bezirksamt, Auto und Motorrad
Erbdiebstahl?

Hallo, ich hätte eine kurze Frage. Meine Mutter ist Erbe von meinem Großvater.

Um es übersichtlicher zuhalten, kürze ich die anderen Erben mit Buchstaben ab.
Ein weiterer Erbe ist also Person „B“.

Das Erbe wird dabei durch 3 geteilt, also es gibt noch eine 3. Person die mit erbt, diese spielt jedoch keine Rolle.

Person B hat meine Mutter angerufen, was mit dem Auto passiert. Darauf hin hat sie gesagt, er soll das Auto erstmal auf dem Parkplatz stehen lassen, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Meine Mutter erhielt dann einige Tage später einen Anruf von der Vertragswerkstatt. Bei dem Auto wurden Räder gewechselt und eine kleinfügige Reparatur in Auftrag gegeben.

Das war schon merkwürdig, dass Person B das Auto ohne andere Erben zu fragen in die Werkstatt zur Reparatur bringt.

Daraufhin erhielt meine Mutter eine WhatsApp Nachricht von Erben „B“ und ich zitiere:

“Ich habe das Auto bewerten lassen und es hat keinen Wert mehr. Zahnriemen und Bremsen müssen neu gemacht werden. Ich habe das Auto bei einem Händler abgegeben. Vertrag ist bereits unterschrieben.“

Zur Info: Das Auto ist ein Renault Clio bj 2007 mit 44t km. Der Restwert auf dem Markt beträgt ungefähr 5000€.

Erbe B kann doch nicht von sich aus entscheiden, Reparaturen vorzunehmen und das Auto dann einfach von sich aus abgeben.

Laut Testament soll das Auto / oder der Wert des Autos durch 3 geteilt werden.

— Zusätzlich sollen Schmuck und Münzen ebenfalls durch 3 geteilt werden laut Testament. (Wert ungefähr 7000€). Diese hat Erbe „B“ ebenfalls einfach mitgenommen.

Handelt es sich dabei um Erbdiebstahl? Und wie geht man nun am besten vor?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Diebstahl, Auto und Motorrad
Mein Wohnrecht - was muss ich mir gefallen lassen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).

Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.

Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.

Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.

Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.

Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.

Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz. 

So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.

Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP. 

Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.

Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.

Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.

Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?

Danke für Antwort.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe, Jura, Notar
Hab ich als Enkel und Miterbe Mitspracherecht bei der Beerdigung meiner Oma?

Hallo,

erstmal kurz zum Sachverhalt: Meine Oma ist vor wenigen Tagen leider von uns gegangen. Da mein Vater also der Sohn meiner Oma vor 3 Jahren verstorben ist, werd ich seinen Erbanteil nach Erbfolge übernehmen. Neben mir, sind auch die drei anderen Kinder meiner Oma, also meine zwei Tanten und mein Onkel die weiteren miterben, denn mein Opa lebt auch nicht mehr. Ich hab mich ja bereits erkundigt, dass ich sozusagen für mein Vater einspringe, was das Erbe angeht. Doch es geht mir jetzt um die Beerdigung.

Habe ich dadurch auch bei der Beerdigung Mitsprache recht? Also was die Art der Bestattung angeht etc. oder muss ich mich da raushalten?

Es wird auch darüber nachgedacht, ob sie im Grab meines Vaters beerdigt wird und da komm ich mit ins Spiel, da ich als Nutzerin/Besitzerin der Grabstelle eingetragen bin. Diese Vorstellung wäre mir auch lieb und eine meiner Tanten auch aber die anderen Beiden wollten davon nichts hören. Meine Tante wird ziemlich unter Druck gesetzt, da sie ja sozusagen „überstimmt“ wird von den anderen, aber sie war es auch, die in letzten Jahren am Meisten für ihre Mutter etwas getan hat und sollte nicht einfach so untergebuttert werden. Ich weiß was mein Vater gewollt hätte und er wäre auch meiner Ansicht gewesen und meine Oma und mein Vater haben damals wo er noch lebte auch sehr viel Zeit verbracht.

Natürlich möchte ich nicht, dass es zum Konflikt kommt. Ich fühl mich aber irgendwo als Vertretung meines Vaters und möchte nicht, dass meine Tante so alleine da steht zwischen den Drei.

Morgen ist ein Termin beim Bestatter und nun weiß ich nicht, ob ich dort auch hin sollte. Wäre lieb, wenn mir da jemand helfen kann. Danke im voraus.

Erbe, Beerdigung
Schmutziger Streit ums Erbe - wie damit umgehen?

Hallo,

ich bin Mitte 30 und habe noch zwei Geschwister, eine Schwester und einen Bruder. Unsere Eltern sind seit 10 Jahren geschieden, haben sich im Laufe des Lebens einiges erwirtschaftet: Mein Vater hat einen landwirtschaftlichen Hof, auf dem zwei Familienhäuser stehen (eins gehört noch der Oma) und 3 Wohnungen zur Vermietung gebaut wurden. Meine Mutter hat 2 Häuser mit insgesamt 9 Wohnungen auf dem Land.

Weder mein Bruder noch ich haben uns Gedanken ums Erbe gemacht, denn unsere Eltern sind 67 und 58 Jahre alt und leben hoffentlich noch lange. Unser Gedankengang: Den Eltern soll es gutgehen, was später zur Pflege gebraucht wird, wird verkauft, der Rest geteilt, sollte etwas übrig bleiben.

Doch seit meine Schwester vor einigen Jahren den landwirtschaftlichen Hof übernommen hat (hat ihn vom Vater gepachtet), ist sie sehr raffgierig geworden und will schon im Vorfeld alles geregelt haben, damit sie mich und meinen Bruder nicht auszahlen muss, sollte es zum Tod des Vaters kommen. Das Erbe unserer Mutter hat sie per Testament gedrittelt, das Erbe des Vaters will meine Schwester alleine, dafür gibt es auch noch keine Regelung. Seit 2-3 Jahren quält sie meinen Bruder und mich, auf den Erbteil bei Vater zu verzichten, sie würde auf den Erbteil bei Mutter verzichten. Da mein Bruder und ich eh kein Interesse an der Landwirtschaft haben und den Hof nicht zerstören wollen, haben wir gesagt, dass dies kein Problem sei. Auch wenn unsere Schwester dann ein erheblich höheres Erbe hätte, wäre das für uns nicht schlimm.

Doch als mein Bruder gefragt hat, ob er auf der Streuobstwiese, die zum Hof gehört, bauen darf, ist meine Schwester ausgerastet: "Meint der, der kriegt das umsonst?" Sie und der Vater haben sich beraten lassen und verlangen, dass mein Bruder mich auszahlt. Das heißt, meine Schwester erbt alles vom Vater und gönnt meinem Bruder nicht mal ein kleines Grundstück zum Bauen, das soll er mir auszahlen. Auf das Erbteil der Mutter will sie auch nicht mehr verzichten.

Das heißt, dass meine Schwester das gesamte Erbe des Vaters (schuldenfrei) mit vermieteten Wohnhäusern bekommt, dazu den Erbteil der Mutter. Meinem Bruder gönnt sie nicht mal ein kleines Grundstück und ich kriege gar nichts, falls er mich nicht auszahlen kann.

Wie kann man nur so raffgierig sein? Das belastet mich vor allem seelisch, denn die Person, die ich gerne hatte, versucht, ihre Geschwister gegeneinander auszuspielen, um sich möglichst viel unter den Nagel zu reißen.

Ich bin enttäuscht und verletzt, das ist einfach nur traurig.

Ich frage mich, wie kann ich meiner Schwester in die Augen sehen, wenn ich sie das nächste Mal treffe? Wie soll ich damit umgehen?

Familie, Recht, Erbe, Gerechtigkeit, Kinder und Erziehung, Streit
Erbe. Wer trägt die Kosten, wenn der Erbe ein anderer ist, als der Auftraggeber eines Grabsteines?

Mein Sohn ist drei und ich seine gesetzliche Vertreterin. Die Beerdigung in allem wurde von der Familie väterlicher Seite geplant und mein Sohn hat, als feststand das er der gesetzliche Erbe ist, diese Kosten getragen. Finde ich soweit auch alles richtig. Nun, nachdem feststand das mein Sohn der Erbe ist, wurde von der Familie der Grabstein in Auftrag gegeben und ich als Vertreterin nicht einbezogen was zB die Kosten angeht.

Nun war ich letzte Woche Blumen zum Grab bringen, gab noch kein Wasser und ging zum Steinmetz um Wasser zu erbitten. In meiner Neugier fragte ich nach dem Grabstein und nachdem er wusste wie das Verhältnis zum verstorbenen ist, also mein Sohn der Erbe, wollte er meine Adresse, wegen der Rechnung. Ich sagte, er solle warten bis der Großvater diese bringt. Er war da etwas ungeduldig, weil der Großvater schon meinte, er zahlt die Rechnung nicht und wusste das es von mir erwartet wird. Ich war überrumpelt und gab ihm die von meinem Sohn. Da ich keinen Streit mehr hatte möchte war ich, bzw mein Sohn, ja auch bereit dies zu bezahlen. Nun kam heute die Rechnung. Doppelt so teuer als ich dachte. Ohne Rücksicht auf den 3jährigen Erben richtig Geld ausgegeben. Als die Familie dachte, sie müssten die Beerdigung bezahlen, wurde sehr gespart an allem. Ich finde das nicht in Ordnung und würde jetzt gerne zum Steinmetz gehen, um ihm mitzuteilen, das er die Rechnung doch dem Auftraggeber schicken soll.

Wäre ich im Recht? Da wir den Auftrag nicht gegeben haben und auch nicht einbezogen wurden bei den Kosten. Schließlich war ja klar das mein Sohn der Erbe ist, oder sehe ich das falsch?

Versteht mich nicht falsch. Die Hälfte würde ich tragen, weil ich eigentlich keinen Stress möchte, aber 1600 finde ich hart! Man hätte Rücksicht nehmen können. Nachfragen, was finanziell möglich ist etc.

Liebe Grüße

Recht, Erbrecht, Erbe
Hartz 4 Anspruch obwohl ich ein Sechstel eines Hauses geerbt habe?

Ende letzten Jahres ist meine Mutter recht plötzlich verstorben.
Ich beziehe momentan ALG 2. Mit ihrem Tod wurde mir ein sechstel vom Haus meiner Eltern vererbt (Mein Vater lebt noch dort und wir sind drei Geschwister, von denen ein Bruder ebenfalls noch in dem Haus lebt. Meinem Vater gehört eine Hälfte des Hauses und uns Kindern nun jeweils ein sechstel).
Ich hatte ehrlich gesagt noch nicht den Kopf dafür, mir Gedanken zu machen, was dieses Erbe jetzt evt. für meinen ALG 2 Anspruch bedeutet, aber jetzt komme ich langsam wieder zu mir und mach mir Sorgen, weil ich dem Amt bisher noch nichts von dem Erbe mitgeteilt habe. Ich las nun, dass das Amt wenn jemand eine Immobilie erbt denjenigen dazu zwingen kann, dort einzuziehen oder die Immobilie zu verkaufen. Ich lebe in Hamburg und das Haus ist in Schleswig-Holstein. Der Rest der Familie würde einem Verkauf des Hauses nicht zustimmen. Da es in einem anderen Bundesland ist, mein ganzes Leben hier ist und ich ein schwer belastetes Verhältnis zu meinem dort wohnenden Bruder habe kann ich auch nicht einfach da mit hinziehen. Ich habe also momentan praktisch keinen (möglichen) finanziellen Nutzen von meinem Erbe.


1. Laufe ich Gefahr, dass ich meinen ALG 2 Anspruch durch das Erbe verliere? Bzw. kann mich das Amt zwingen, dort auch in das Haus zu ziehen oder irgendwie dafür sorgen, dass mein Vater und Bruder ausziehen müssen und das gesamte Haus verkauft werden muss, damit ich vom Erlös meines Sechstels meinen Lebensunterhalt bestreiten kann, bis ich wieder Arbeit finde?


2. Muss ich dies Erbe als Einkommen oder als Vermögen angeben?

3. Ist das Amt Eurer Erfahrung nach evt. kulant, wenn ich erkläre, dass ich durch den Tod meiner Mutter sehr in Mitleidenschaft gezogen war und daher erst jetzt daran denke, dem Amt von diesem sechstel geerbten Haus mitzuteilen?

Ich danke Euch!!!

Familie, Recht, Erbe, Hartz IV, Jobcenter

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