Hallo, ein Erblasser hat 2 Söhne. Der uneheliche Sohn hat vor gut 20 Jahren einen Erbausgleich bekommen. Bestimmt durch ein Gericht. Für den zweiten, ehelichen Sohn (mit dem er auch keinen Kontakt seit über 30 Jahren hatte) wurde im Testament nur der Pflichtteil vorgesehen. Erbe wurde der kinderlose Bruder des Erblassers. Dieser hat aber das Erbe ausgeschlagen. Wie sieht die Erbfolge aus? Hat der Erbausgleich für den unehelichen Sohn heute noch seine Gültigkeit?