Wer entscheidet über die Einebnung eines Grabes?

3 Antworten

Bei der Stadtverwaltung/ Friedhofsamt ist normalerweise eine Person eingetragen, auf die das Nutzungsrecht läuft. Die Stadt verhandelt nur mit dieser Person. Und der Nutzungsberechtigte kann auch allein bestimmen, was geschieht, z.B. ob das Nutzungsrecht verlängert wird.

Alles Weitere läuft dann auf der privaten Basis zwischen dem berechtigten und den Angehörigen ab.

Wie so was aussieht, siehe Bild (persönl. Daten habe ich gelöscht):

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Recht, Familie, Erbe)

Ich weiß nicht, ob die Frage rein rechtlich beantwortet werden kann.

Moralisch hat die 2. Ehefrau natürlich nicht richtig gehandelt. Sie hätte dich informieren können.

Auf der anderen Seite: du hattest 2 Jahre Zeit dich bei der Witwe deines Vaters mal zu erkundigen, wie ihr nun die Grabpflege für das Grab der Mutter regelt. Diese Aufgabe hat die Witwe definitiv nicht geerbt. Oder gab es einen Pflege- Vertrag wer hat diesen bezahlt?.

Ansprechpartner für das Friedhofsamt ist zunächst derjenige der die Bestattung der Mutter bezahlt hatte: vermutlich dein Vater. Wenn die Witwe nun Alleinerbin nach dem Vater war, hat sie unter Umständen auch die Entscheidung über das Grab der Mutter geerbt.


Boris06224 
Beitragsersteller
 17.10.2019, 19:51

Um die Grabpflege hat sich eine Gärtnerei gekümmert. Die Frau meines Vaters hatte nichts damit zu tun, sie war auch noch nie auf dem Friedhof.

Die Frau und ich waren beide Erbinnen meines Vaters. Über das Grab haben wir diesbezüglich nie nachgedacht. Ich wusste, dass der Vertrag bald ausläuft und hatte mir von ihr die Unterlagen geben lassen, damit ich mich später darum kümmern könnte. Sie ging das Grab ja überhaupt nichts an, weder finanziell noch emotional...

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kabbes69  17.10.2019, 20:31
@Boris06224

hm, dann verbuche es unter menschlichem Versagen.

Die Nachfrage vom Amt vor Ablauf der Liege-Zeit, kommt eigentlich nur, wenn vom Grab eine Gefahr ausgeht (zB Stein wackelt). oder vielleicht hat auch die beauftragte Gärtnerei inzwischen zugemacht.

Vermutlich war sie hier einfach nur überfordert. Hast du sie mal darauf angesprochen, deinen Ärger kannst du ihr ja im sachlichen Ton mitteilen.

Wenn dein Vater nun noch in einer anderen Gemeinde, auf einem anderen Friedhof beerdigt ist, kann ich den Weg nicht nachvollziehen. Bist du vielleicht seid der Beerdigung deines Vaters umgezogen....

aber hier sind die Überlegungen nach dem warum, weshalb, wieso müßig. Es lässt sich nicht mehr ändern.

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In den Friedhofsordnungen ist normalerweise verankert, dass ein Grab vom Ehemann auf die Ehefrau übergeht und dann auf das älteste Kind. Nach dem Tod des Ehemann, deinen Vater ging das Grab automatisch an Ehefrau. Sie ist auch verpflichtet die Grabgebühr zu zahlen, daher darf sie auch entscheiden, ob das Grab eingeebnet wird oder nicht. Wenn eine andere Regelung getroffen werden soll, muss man das mit der Friedhofsverwaltung abklären. Das ist nicht geschehen, daher ist alles rechtens wenn auch moralisch fragwürdig gelaufen.

Wo ist der Vater begraben, auf dem Grab ja nicht, denn nach 2 Jahren läuft keine Ruhefrist ab... sie wollte sich bestimmt nicht um 2 Gräber kümmern.

Moralisch korrekt wäre gewesen, sie hätte euch informiert, aber da kein Kontakt bestand, dacht sie natürlich nicht an so etwas...


Boris06224 
Beitragsersteller
 18.10.2019, 08:42

Beim Tod meines Vaters habe ich daran überhaupt nicht gedacht, da sie ja mit dem Grab überhaupt nichts zu tun hatte. Ich bin fassungslos... Es war schrecklich, auf den Friedhof zu kommen und das Grab nicht zu finden... Aber rückgängig lässt sich das nicht mehr machen.

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