Meine Eltern haben ein gemeinschaftliches Testament gemacht, in dem sie sich gegenseitig als jeweiligen Alleinerben eingetragen haben und mich als ihren Sohn als Nacherbe. Als meine Mutter starb wurde das Testament vom Amtsgericht eröffnet. Vor Kurzem ist nun auch mein Vater gestorben. Der Inhalt des gemeinschaftliche Testament, das ja mit dem Tod des einen Ehepartners, d.h. seit dem Tod meiner Mutter nicht mehr geändert werden konnte - ist ja bekannt - und weist mich als Nach- und Abschlußerben aus. Muß es trotzdem nochmals eröffnet werden?