Höchstwahrscheinlich ums Erbe betrogen?

Der Vater von meinem Mann ist vor 3 Jahren verstorben an Krebs. Allerdings war es nicht sein leiblicher Vater aber das Verhältnis zu ihm war so, als wäre es sein leiblicher Vater gewesen von beiden Seiten. Sein Vater hatte noch zwei leibliche Töchter, eine Tochter hat die gleiche Mutter wie mein Mann, die andere nicht. Für meinen Mann waren es trotzdem beide seine Schwestern weil er mit ihnen aufgewachsen ist. Als sein Vater im Sterben lag und es ihm sehr schlecht ging, bekam mein Mann einen Anruf von seiner Schwester, dass sie die Daten genauer Wohnort (Adresse von meinem Mann) und unserer Tochter und genaue Geburtsdaten und Geburtsort unserer Tochter braucht. Es kam aber nichts mehr, mein Mann hat gar nichts vom Erbe bekommen. Sein Vater hatte ein Haus und Versicherungen. Allerdings behauptete die Schwester, dass er die Versicherungen schon alle aufgelöst hatte, was aber auch gelogen sein könnte. Wir haben erfahren, dass die eine Schwester, die auch den Anruf bei meinem Mann getätigt hat, die zweite Schwester beschissen hat. Sie hat ihr einen Vertrag hingehalten, dass sie ihr 50000 Euro ausbezahlt und dafür enterbt wird und keinen Anspruch mehr habe da ansonsten das Haus von ihrem Vater auf die Oma von ihr zurückfällt, es wäre angeblich so eingetragen was sich aber nach 3 Jahren rausstellte, dass es nicht so sei. Die Oma wusste gar nichts davon und das ist nun nach 3 Jahren rausgekommen. Jetzt hat sich mein Mann natürlich auch seine Gedanken gemacht, warum wollte sie die Daten kurz vorm Sterben von meinem Mann und meiner Tochter haben? Wir vermuten, dass die Schwester ihren Vater im Sterben ausgenutzt hat weil er so schwach war und er ihr vertraut hat und irgendwas unterschrieben hat, was er gar nicht wollte. Denn wir sind uns sicher auch wenn mein Mann nicht das leibliche Kind war, das er 100 prozentig was von seinem vater geerbt hätte. kann man in so einem fall nichts machen oder?

Familie, Recht, Erbe, Kinder und Erziehung
Pflichtteil geerbt, Jocenter, Jugendamt Unterhaltsschulden, andere Schulden, aber jeder will alles für sich beanspruchen?

Moin!

Ich habe Unterhaltsschulden beim Jugendamt und habe gerade etwas Geld geerbt.

Da ich aber zuletzt von ALG2 leben musste, will nun das Jobcenter alle Nachweise und das Geld schön auf einen bestimmten Zeitraum verrechnen.

Ok, nun ist aber ein Brief vom Jugendamt gekommen, in dem die schreiben, ich soll doch bitte den gesammten geerbten Pflichtteil an sie überweisen um wenigstens einen Teil der Unterhaltsschulden zu begleichen. Hallo?

Ich bin bei der Schuldnerberatung, diese wurde von denen auch informiert.

Jetzt habe ich aber erst nächste Woche einen Termin dort. Als ich heute kurz fragte, ob mir jetzt alle das Geld wegnehmen würden... meinte er nein, wenn ich mir sinnvolle Sachen anschaffe und es nicht sinnlos "verprasse"

Allerdings habe ich den Brief vom Jugendtamt erst gerade gelesen.

Da war mein Plan, also sinnvoller Umgang und gucken was mir das Jobcenter schreibt etc. in der Hoffnung hier und da jeweils Schuldenteile abzuzahlen.

Im Internet habe ich viel schon gelesen.. es heisst, das ich von dem Erbe keine Schulden zahlen darf, da es während des Bezugs von ALG2 zugeflossen ist. Das Jobcenter rechnet mit dem ganzen Erbe.. nach abzug von Anwaltskosten hoffe ich.. sonst pech für die.. anders wäre ich nicht dran gekommen und mein Anwalt meinte es sei zur Beschaffung notwendig gewesen.

Naja, ein kleiner Teil ist eh schon ausgegeben.

Also, das Jobcenter wird mir vorschreiben wollen, wie lange ich mit dem Geld klar kommen soll, ohne berücksichtigung der Schulden, Jugendamt und ein paar andere, kleinere Beträge...

Das kann doch nicht sein, das jetzt das Jugendamt kommt und alles für sich beanspruchen kann? Außerdem würde ich dann wieder nichts haben und müsste ALG2 weiter beziehen.. was letzendlich eine indirekte Schuldentilgung durch die Steuerzahler wäre... also kann das Jugendamt ja schonmal garnicht alles für sich beanspruchen dürfen oder?

Vielen lieben dank, falls ich heute noch etwas schlauer durch den ein oder anderen von euch werde, würde mich das echt freuen. Danke!

Schöne Grüße

Recht, Erbe, Gläubiger, Jobcenter, Pfändung, Unterhaltsvorschuss
Haus der Eltern übernehmen?

Ich bin ein Einzelkind und wohne seit zwei Jahren nicht mehr bei meinen Eltern. Ich bin 21 und in der Schweiz wohnhaft.

Heute offenbarten mir meine Eltern das sie die Kosten für das Mehrfamilenhaus (zwei der drei Wohnungen sind vermietet in der dritten Leben meine Eltern)in dem ich 19 Jahre lang gelebt habe nicht mehr tragen können, wenn meine Eltern in zwei Jahren Pensioniert werden.

Ich will das Haus jedoch später selbst als mein Familienhaus haben und meine eigenen Kinder darin grossziehen.

Gibt es möglichkeiten das ich das Haus inklusive der Schulden übernehme und meine Eltern darin wohnen bleiben können solange sie möchten? Ein Umzug ist für beide schwer und wenn jemand das Haus kauft und sie nicht darin bleiben könnten würde es mir das Herz brechen. Vorallem meine Mutter hängt sehr an ihren sachen und bei einem Umzug müsste sie vieles vernichten.

Leider habe ich nur einen normalen 100% Lohn von 3700.-, bin nicht verheiratet und ein Vermögen habe ich ebenfalls nicht.

Gibt es da keine möglichkeit das ich halt das alles übernehme, und der Bank von der sie damals beim Hauskauf Geld bekommen haben, Monatlich etwas zurückzahle?

Mein Vater meinte, wenn sie das Haus verkaufen hätte ich dafür später nach ihrem ableben etwas vom Erbe, jedoch will ich nicht das Geld meiner Eltern sondern das Haus behalten.

Danke für eure Antworten :)

Haus, Finanzen, Familie, Wohnung, Miete, Geld, Schweiz, Recht, Erbe, Hauskauf, Hypothek
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht erben?

Hallo,der Bekannte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Kurz vor seinem Tod hat er ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Die Ärztin und Krankenpflegerin waren

bei der Vorsorgevollmacht anwesend.

Unter anderem wurden folgende Punkte explizit erwähnt:

 Vermögenssorge:

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

 Zahlungen und Wertgegenstände annehmen 

 Verbindlichkeiten eingehen 

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten 

Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. 

In der Vorsorgevollmacht sind noch weitere Punkte erfasst.

Es gibt keine Erben des Verstorbenen. Ein Testament wurde nicht erstellt.

Es wäre für ihn ein Alptraum, wenn der Staat sein Erbe erhalten würde. Dabei geht es um einen nicht unerheblichen Bar, sowie Immobilienbesitz. Es wäre sein Wunsch, wenn meine Mutter das Vermögen geerbt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sie das Vermögen erben könnte, oder zumindest auf die Konten zuzugreifen um z.B. die zuletzt angefallenen Kosten wie Bestattung etc. zu begleichen?

Vielen Dank

Ben

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Vorsorgevollmacht, Wirtschaft und Finanzen
Erbe ausschlagen mit einer Vorsorgevollmacht und Frist?

Ich hätte eine Frage zum Thema Erbausschlagung Frist. Es geht um folgende Lage :

Die Ehefrau meines Vaters , ist am 19.03.18 verstorben und war wohnhaft bis zu ihrem Tod in Stadt X.

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter.

Mein Vater ist deshalb ins Pflegeheim gekommen, da niemand für ihn sorgen kann nach Stadt Y und ich habe für ihn eine Vorsorgevollmacht. Er kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.

Da Schulden vorhanden sind seitens der Frau muss mein Vater das Erbe der Ehefrau ausschlagen.

Kann ich mit dieser Vorsorgevollmacht das Erbe für meinen Vater ausschlagen? 

Ich habe beim Amtsgericht der Stadt X eine gesetzliche Betreuung beantragt, die aber an das Amtsgericht der Stadt Y (Stadt des Pflegeheims) weitergeleitet wird , da ich die Vollmacht abgeben möchte, aber man sagte mir das es dauern kann. Nun rennt mir die Zeit weg, da es ja innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden muss. Ich habe einen Termin bei meinem Notar gemacht, da dieser aber im Urlaub ist, kann ich erst am 09.04.18 zum Termin dort hin. Muss die Erbausschlagung ein gerichtlicher Betreuer machen oder geht das mit der Vorsorgevollmacht? Kann die Frist verlängert werden wenn erst ein gerichtlicher Betreuer dafür bestellt werden muss?

Muss das Erbe auch von mir ausgeschlagen werden? 

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter und ich bin weder mit ihr aufgewachsen noch hatte ich viel Kontakt zu ihr. 

Recht, Erbe, Erbschaftsrecht, Vorsorgevollmacht, Nachlassgericht
Warum wird den Jugendlichen Stuss erzählt das die reich werden können?

Wieso wird den Jugendlichen immer eingeredet das man mit viel lernen, guter Ausbildung, strebsamkeit, am Ende einen guten Job findet und so reich werden kann? ich höre das ständig, von Lehrern usw. Die Statistik zeigt in Deutschland ganz deutlich daß der Grossteil die Geld haben (also Millionäre sind) es geerbt haben, es also über zig Generationen aufgebaut wurde und das diejenige hauptsächlich reine Verwaltungsarbeit machen, zB Wohnungen kaufen und vermieten.

es braucht also nur 2 Faktoren : 1 richtige Familie hineingeboren werden 2: Mittleren IQ haben um etwas Verwaltungsarbeit zu machen (Steuern, bwl, etc ist keine Wissenschaft, das lässt sich ohne die grösste anstrengung erlernen). 

So wird das Kapital im Laufe der Zeit immer größer.

Wieso wird dann aber allen so ein realitätsfernes Zeugs erzählt das man mit harter Arbeit und Innovation auch reich werden kann? Solche menschen die mit etwas reich geworden sind, das innovativ ist und echten Mehrwert für viele hat, sind absolute Ausnahmen (und top Potentials) und die meisten von denen sind auch vorher nach USA abgewandert weil es in Deutschland überhaupt nicht daß okösystem dafür gibt.

Warum wird der Stuss, das man es mit Apple und Google aufnehmen kann, trotzdem allen Schülern erzählt?

Computer, Leben, Arbeit, Beruf, Finanzen, Studium, Wahrheit, Schule, Geld, Bildung, Politik, Erbe, Immobilien, Lebensplanung, lügen
Wie rechne ich den Pflichtanteil bei einem Berliner Testament aus?

Hallo. Ich spreche mit einem Elternteil über das Thema Erben und uns ist einiges nicht klar.

Meine Eltern haben sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen. ( Es ist wahrscheinlich ein sog. Berliner Testament)

Ich lese immer wieder, dass ein Pflichtanteil, den das Kind einfordern kann 50 % vom "gesetzlichen Anteil" sind.

Was aber ist denn der "gesetzliche Anteil"? Sind das wiederum 50 % vom gesamten Erblass?

Es sieht so aus:

Sie sind geschieden, aber sind trotzdem noch gegenseitige Alleinerben.

Ich bin das einzige Kind.

Meine Fragen nocheinmal:

1 Was ist in diesem Fall der "Gesetzliche Anteil" für das Kind ( denn die beiden sind nicht mehr verheiratet. Dann müsste der jew. andere als Ex Partner ja nicht mehr ganze 50 % Anteile haben, oder doch? Und dann wiederum ist der jenige ja nuneinmal Alleinerbe.. das verwirrt mich.

2 Welcher Prozentanteil vom Gesamterbe ergibt sich daraus für das einzige Kind, wenn beim Berliner Testament der Pflichtanteil vor dem Tod des zweiten Elternteils eingefordert wird, trotz der eventuellen Strafklausel im Berliner Testament ?

3 Sollte die Strafklausel eintreten, und das Kind nach dem Anfordern des Pflichtanteils beim versterben des ersten Elternteils dann nicht mehr vom zweitversterbenden Elternteil, wie es die Strafklausel vorsieht - Was geschieht dann mit dem Erbe des zweitverstorbenen? Es gibt ja keine Geschwister. Verpufft es dann?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, berliner-testament, Erbrecht Pflichtteil, Wirtschaft und Finanzen
Hausüberschreibung rückgängig machen von meiner omi?

Hi Leute,

Gleich vorweg bitte nichts beleidigendes oder so ohne das ihr Sachen die ihr nicht verstanden habt gefragt habt.

Nun zum Problem bei dem ich sehr hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Oma ist 88 Jahre alt und besitzt ein Einfamilienhaus in einem dorf für das sie ihr Leben lang geackert hat da ihr Mann (mein opa) sehr früh gestorben ist bei einem Unfall. Mit über 50 hat meine Oma das erste mal das Meer überhaupt gesehen . Sie hat uns 2 Kinder miz liebe und Sorgfalt großgezogen und ist ein herzensguter Mensch. Und noch voll bei Verstand .

Nun weiter

Mein Vater hat sich vor 10 Jahren eine neue frau gesucht nach dem er meine Mutter 3 Jahre mit ihr betrogen hatte . Dann "durfte" sie in mein Kinderzimmer ziehen, weswegen ich extra ausgezogen bin mit 17. Denn ihr Haus und vor allem die Oma wollte sie nicht alleine lassen denn mein Vater kümmert sich weder um meine Oma (seine mama) noch um die Tiere geschweigedenn ums Haus ausser mal das Tor streichen . Meine Mama kocht mit ihr seit Jahren , frühstückt mit ihr seit Jahren und geht für sie einkaufen seit es nicht mehr so leicht für sie ist, fährt sie zu allen Arzt Terminen und ist ihr wie eine Tochter (sagt sie selber immer)

Nun will er das meine Mutter auszieht, (klar im ersten Moment ist es seine mama und sein Haus da meine Oma ihm es leider schon überschrieben hat )

Meine Oma sagt sie darf garnicht daran denken wenn meine mama nicht mehr da ist, da mein vater nur 2 bis 3 Nächte in der Woche zuhause ist . Und er weder mit ihr frühstückt noch sonst irgendwas macht ausser es ist zwingend notwendig .

Jetzt sagt er , er will das Haus verkaufen wenn meine Oma nicht mehr ist (das hat er auch ihr gesagt) . Sie sagt immer wieder wenn sie das gewusst hätte, hätte sie es ihm niemals überschrieben sondern lieber uns kindern oder meiner Mama . Weil sie nicht will das es verkauft wird sondern in der Familie bleibt.

Gibt es Möglichkeiten ? Es rückgängig zu machen ?

Mein Vater will 550000 € von mir . Hat aber weder Heizung noch Fenster noch irgendwas an dem Haus gemacht, Balkon verrottet allmählich sie. Das muss alles noch gemacht werden . Meine Oma hat lebenslanges wohnrecht . Meine Mutter auch falls meinem papa was passiert soviel wir wissen. Das soll sie auch mir geht es eher darum das meine mama dann oben wohnen kann und meine oma unten . Sprich wir zahlen nur ab und sie wohnen drin damit sie ein zuhause haben und nicht ihr geliebtes heim mit Tieren aufgeben müssen. Jetzt zum 2. Problem . 550000 sind extrem viel weil wir erst 26 und mein Mann 30 jahre alt sind . Wenn uns die Oma wenigstens meiner Mama oder uns einen kleinen Teil überschreiben könnte und beide trotzdem lebenslanges wohl recht darin behalten könnten wäre die Summe evenuell weniger und wir können uns das leisten mit doppelbelastung von unserer Miete von unserer Wohnung ... Ich hoffe es war relativ verständlich ist ...

Wisst ihr einen Rat ?:/

Haus, Familie, Erbe, Hausverkauf, Übertragung
Vermieter frodert Erbschein - rechtens?

Meine Mutter ist verstorben. Sie hat mich im Testament zur Alleinerbin ernannt und meiner Schwester nur den Pflichtteil zuerkannt. Familienstammbuch liegt vor, Testament liegt vor, Sterbeurkunde liegt vor.

Jetzt stellt sich die Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter der Mutter) quer. Die wollen die Wohnungskündigung nicht einmal akzeptieren und auch keine Übergabe machen, weil ich dafür (angeblich) einen Erbschein vorlegen müsste!

Die Kündigungsfristen sind bekannt und damit kann ich leben... aber dass der Vermieter sich weigert, die Wohnung wegen fehlenden Erbscheins abzunehmen, das habe ich noch nie gehört!

Dieser ist aber bei klarer Rechtslage bezüglich der Erbfolge nicht erforderlich....sogar die Bank meiner Mutter hat auf die Vorlage verzichtet, weil die o.g. Unterlagen ausreichen!

Die Wohnung ist leer geräumt (besenrein) und bereit für die Übergabe. Und in Berlin ist ein bezugsfertiger Altbau (an die 90m²) in guter Lage (Steglitz) schneller weg als man schnell buchstabieren könnte...

Ich werde meinen Rechtsschutz benutzen und das anwaltlich beurteilen und durchfrechten lassen!

Oder....liege ich total falsch?

Bevor dumme Fragen kommen: Was an geldwertem Nachlass vorhanden ist/war, reichte knapp für Bestattung und Wohnungsräumung, übrig bleibt ein 3-stelliger Betrag. Und davon schicke ich die Hälfte meiner Schwester, egal was das Testament bestimmt.

Also:

Ist der Vermieter im Recht? Ich denke NEIN. und Ihr?

Miete, Recht, Erbe
Erbe in Türkei mit nach Deutschland?

Guten Tag, unswar ist der Opa eines Freundes gestorben und sein Vater hat jetzt jede Menge Geld vererbt bekommen von dem Opa. Aber nicht in Deutschland sondern in Türkei ungefähr 60.000€ darf er dieses Geld auch beanspruchen? also laut türkischem Recht gehe ich mal davon aus allerdings darf er es auch nach Deutschland bringen und hier benutzen? also sagen wir das Finanzamt erfährt das er in türkei 60.000 euro hat und es hier hin bringt. Er ist aber von nix abhängig und geht wie jeder normale Mensch arbeiten ist allerdings alleinlebend also hat sich von seiner familie getrennt.

Hat Steuerklasse 1. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Regeln? muss er von diesem Geld in Deutschland irgendwelche Steuern abzahlen? oder sowas? ach ja er ist allerdings in der Schufa also keine Ahnung was das bedeutet hat glaub ich was mit schulden zu tun.

Ich will mal ehrlich sein, dieser Mann hat seiner Familie viel Unglück beschert und denen viel Geld genommen nun hat seine (ex)familie also die kinder so wie ex ehefrau erfahren das er erbe bekommen hat da dieser vater nun nicht vor hat das geld mit seinen kindern zu teilen geschweige den seine alte familie überhaupt zu beschützen will die ehefrau nun zum finanzamt und das finanzamt darüber in kenntnis setzen das halt dieser mann nennen wir ihn jans schmitz geld und erbe von diesem betrag bekommen hat. Könnte er probleme dadurch bekommen? muss er dadurch dem Finanzamt vllt wegen steuern oder so was abgeben? und vllt kann er weil er schufa ist auch probleme haben weil dann wissen die ja das der geld hat.

Also ob gerechtfertigt oder nicht eurerseits die frau will ihn halt sogesehen verpetzen und ich frage jetzt ob es was bringt oder nicht.

Steuern, Geld, Schulden, Recht, Erbe, Finanzamt, Schufa, Steuerrecht
Erbteil vorzeitig kassieren?

Hallo!

Ich überlege mir meinen Pflichterbanteil von meiner Mutter auszahlen zu lassen. Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?

Momentan sprechen für mich ganz klar 2 Gründe für die Auszahlung:

1. Brauche ich Geld

2. Wenn ich warte bis meine Mutter stirbt, wird vermutlich nichtmal mehr genug Geld da sein um ihre Beerdigung zu bezahlen.

Also denke ich mir, wäre es sicherlich am Besten mir gleich das Geld auszahlen zu lassen, solange noch was da ist, als später leer auszugehen?

Nun muss ich ja meinen Pflichtanteil selbst berechnen. Wie mache ich das am besten?

Im Testament geben meine Eltern an, dass ihr gemeinschaftliches Vermögen 250.000 DM beträgt.

Kann ich nun einfach von den 125.000 DM Vermögen meines Vaters meinen Pflichtanteil fordern? Das Testament ist übrigens von 2000, mein Vater starb 2012.

Da ich noch einen Bruder habe würde mein Pflichtanteil dann ja ca. 16.000 Euro betragen.

Ganz ehrlich bin ich mir nicht sicher, ob meine Mutter überhaupt noch 16.000 Euro auf dem Konto hat...

Aber gut, da sie ja ein halbes Haus geerbt hat, müsste sie dieses dann wohl verkaufen?

So oder so habe ich doch aber ein Recht auf die 16.000 Euro oder?

Und wie gehe ich nun am besten vor? Muss ich mir einen Anwalt/Notar suchen?

Oder rufe ich einfach meine Mutter an und sage, dass ich gerne meinen Pflichtteil hätte?

Kann ich jederzeit meinen Anteil fordern oder geht das nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Tod? Und wie viel Zeit hätte meine Mutter um mir das Geld auszuzahlen?

Gruss

Erbe, Erbteil
Ich sterbe bald, was ist noch zu tun?

Moin, Moin,

ich werde zwar leider bald sterben - die Ärzte geben mir maximal noch 6 Monate -, habe aber zum Glück noch die Zeit meine Dinge und Angelegenheiten zu regeln.

Ich bin auf der Suche nach einer Art "ToDo"-Liste, also Dinge, die man noch regeln sollte (wie z.B. Testament, Beerdigung, Patientenverfügung etc), leider über google nicht fündig geworden. Vielleicht auch, weil ich mich nicht mehr so gut konzentrieren kann.

Kennt jemand zufällig einen Link oder einen Ort, an dem ich solch eine Liste finden kann?

Ergänzung: Es geht hierbei nicht darum, was ich vielleicht persönlich noch machen oder erleben möchte. Es geht rein rational darum, was man eben noch erledigen sollte.

Aktuell habe ich z.B. diese Punkte erledigt bzw. auf der Liste:

- Testament
- Patientenverfügung
- Lieder für die Trauerfeier
- Grabstein ausgesucht
- Grabsteinspruch ausgesucht
- Grabesstelle ausgesucht
- Trauerfeier-Heft mit den Liedtexten ausgesucht
- Ort der Trauerfeier ausgesucht
- Fotograf für die Trauerfeier organisiert
- Personen für die Laudatio auf der Trauerfeier gewählt und abgesprochen
- Adressen herausgesucht
- Lebensversicherung herausgeholt
- Letzte Worte an Frau, Tochter, Eltern und Bruder
- Gespräch mit dem Beerdigungsinstitut
- Gespräch mit dem Pastor
- Gespräch mit Hospiz
- "Schatzkiste" der Erinnerung für meine Tochter
- Anpassung der E-Mail-Adressen
- Kündigen von Verträgen

Herzlichen Dank

Testament, sterben, Erbe, Beerdigung, Patientenverfügung
Gehen Schulden automatisch mit auf volljährige Kinder über wenn ein Ehepartner Erbschulden annimmt?

Folgender Fall: Meine Frau und ihre zwei Brüder würden von einem Kreditinstitut angeschrieben einen offenen Kredit zurück zuzahlen der aus Erbschulden her rührt.

Mutter ist vor 12 Jahren verstorben. Der Vater hat das Erbe mit den Schulden angenommen. Alle Kinder waren zu diesem Zeitpunkt volljährig, haben aber nie persönlich ein Schreiben zur Annahme eines Erbes erhalten.

Situation heute: Vater hatte bis vor einem halben Jahr die Schulden monatlich getilgt. Nun ist er aber mittellos und lebt im Altenheim. Die Kosten werden vom Amt getragen. Die Kinder haben folgende Situation. Alle ohne eigenes Vermögen. Erster ledig ist Arbeitslos und bezieht Harz 4 Zweiter ledig arbeitet, liegt aber unter der Eikommensgrenze um den Vater unterhaltspflichtig zu sein. Dritte ist Berufsunfähig und macht eine Umschulung, sie bezieht Übergangsgeld. Ist aber verheiratet.

Nun die speziellen Fragen.

Kann das Kreditinstitut Geld rechtlich fordern?

Sind schon Schulden auf die Kinder übergegangen durch einen womöglichen Pflichanteil vom Erbe oder liegen die Schulden noch alleine beim Vater?

Bleiben die Schulden bestehen bis zum Tod des Vaters und Ausschlagung des Erbes?

Wenn Schulden übergegangen sind und auch die Kinder nicht zahlen können, verfallen dann die Schulden?

Könnte ich als eingeheirateter Ehemann auch für die Schulden haftbar gemacht werden?

Wie teilen sich Schulden dieser Art überhaupt bei Erbschaften auf?

schuldenberatung, Familie, Recht, Erbe, Kinder und Erziehung, Wirtschaft und Finanzen
Wie verhalte ich mich im drohenden Erbfall, um unverzüglich und problemlos vom jobcenter loszukommen?

"Eigene Abmeldung" vom Jobcenter im Erbfall

Ich würde gerne wissen, wie ich mich im konkreten Erbfall, den Niemand voraussehen kann, verhalten kann, um durch "eigene Abmeldung" unverzüglich und problemlos vom jobcenter loszukommen und mein Erbe dabei nicht zu gefährden.

1. Frage:

Angenommen der Erbfall (also der Tod des Vererbenden tritt ein, der Zufluss des Erbes ist noch nicht eingetroffen) tritt ein und ich wäre zu dieser Zeit bei Jobcenter angemeldet, dann würde ich mich unverzüglich abmelden und den Leistungsbezug zurückzahlen. Muss ich nach der Abmeldung darüber hinaus noch mehr zurückzahlen? Ist es richtig, dass ich den Erbfall mitteilen muss und mir das Erbe bereits in diesem Monat angerechnet würde?

Was würde dies für die ferne Zukunft bedeuten, also angenommen ich müsste mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden, da mein Erbe bereits verbraucht wäre. Würde dann noch weiter das Erbe angerechnet werden, so dass ich vom Leistungsbezug ausgeschlossen würde.

2. Frage:

Angenommen der Zufluss des Erbes tritt ein und ich wäre zu dieser Zeit bei Jobcenter angemeldet, dann würde ich mich unverzüglich abmelden und den Leistungsbezug zurückzahlen. Muss ich nach der Abmeldung darüber hinaus noch mehr zurückzahlen? Es ist wohl klar, dass mir das Erbe bereits in diesem Monat angerechnet würde. Doch da ich mich ja abmelde, muss ich lediglich den Leistungsbezug zurückzahlen?

Was würde dies für die ferne Zukunft bedeuten, also angenommen ich müsste mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden, da mein Erbe bereits verbraucht wäre. Würde dann noch weiter das Erbe angerechnet werden, so dass ich vom Leistungsbezug ausgeschlossen würde.

Recht, Erbe, Jobcenter, Erbfall, Wirtschaft und Finanzen
Erben/Schenken an die Enkelkinder, was passiert?

Hallo Leute,

Ich saß letzte Woche mit meiner Oma zusammen. Sie ist 78 Jahre alt und leider kamen wir auf das Thema Erben zu sprechen. Ich bin 25 Jahre alt, habe noch eine Schwester und einen Bruder wie ich letztes Jahr erfahren habe der aber adoptiert wurde von einer anderen Familie.

  • Meine Oma hat ein Haus und mehrere Grundstücke (3 oder 4, eines davon Bauland)
  • Sie bekommt monatlich 200€ Rente und geht nebenbei noch Putzen um sich das leben zu finanzieren
  • Sie möchte keine Grundsicherung beantragen aufgrund ihres "Vermögens"
  • Ich schätze die Grundstücke und das Haus auf 250.000€ gesamt ein
  • Ich und meine Schwester sind beide in einer Ausbildung
  • Meine Mutter ist hoch verschuldet.

Ich wollte meiner Oma das mit der Verschuldung von unserer Mutter eigentlich verheimlichen, leider wird das aber zukünftig nicht möglich sein wenn man an das Thema Erben denkt.

Ich habe hier ein paar Fragen:

  1. Kann meine Oma meiner Schwester und mir das komplette Erbe über eine Schenkung überschreiben?
  2. Könnte meine Mutter (sollte es zur gesetzlichen Erbreihenfolge kommen) das Erbe abschlagen obwohl sie tausende Gläubiger im Rücken hat? 2.1 Wenn ja, hätte unser adoptierter Halbbruder auch Anrecht auf dieses Erbe?
  3. Könnte meine Oma (wenn sie diese Schenkung an uns vollzogen hat) Grundsicherung beantragen ohne dass die Schenkung belastet wird?
  4. Könnten wir meiner Oma nach dieser Schenkung einen Mietvertrag "andrehen" damit sie kosten hat, Wohngeld beantragt um diese kosten zu tragen (fiktive Miete)? Oder macht es mehr Sinn ein Nutznießerrecht mit der Schenkung zu verbinden?
  5. hätte unsere Mutter noch gesetzlichen Anspruch auf das "Erbe" nach vollzogener Schenkung? Wenn ja, wie lange?
  6. Könnte das Sozialamt im Pflegefall meiner Oma die Schenkung rückgängig machen bzw uns zum zahlen zwingen? 7 Was kostet der ganze Spaß beim Notar? Ich habe leider kaum Rücklagen und würde am liebsten alles selber tragen damit ich meine Schwester nicht unnötig belasten muss.

Ich möchte das Beste für meine Oma, habe ihr vorgeschlagen alles zu verkaufen und sich noch ein paar schöne Jahre zu machen. Das möchte sie aber nicht, weil sie uns etwas hinterlassen möchte. Und ich mache mir einfach sorgen dass das alles hinfällig werden könnte wenn ich den Berg schulden meiner Mutter sehe.

Ich weiß nicht ob ich soweit alle wichtigen Fragen gestellt habe, falls euch noch etwas einfallen sollte was ich nicht bedacht habe, meldet euch bitte. Ich werde nächste Woche einen Notartermin vereinbaren um die Sachen dann noch einmal im Detail abzuklären.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen!

Beste Grüße

Haus, Steuern, Familie, Recht, Erbe, Enkel, schenken, Sozialamt

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