Muss ich Krankenhaus Rechnung bezahlen obwohl das Erbe ausgeschlagen wurde?
Hallo ihr Lieben,
vor 5 Monaten ist meine Mutter im Krankenhaus verstorben. Ich hatte damals in Vertretung für sie, den Behandlungsvertrag unterschrieben, weil sie nicht in der Lage dazu war.
Nach ihrem Tod habe ich das Erbe ausgeschlagen.
Heute, 5 Monate später, erhalte ich eine Rechnung vom Krankenhaus.
Aufgelistet werden Kosten für „Sterbepapiere & Verwaltungstätigkeiten“
Muss ich dies nun bezahlen obwohl Ich das Erbe ausgeschlagen habe?
Wahrscheinlich ist die Antwort ganz plausibel, allerdings ist dies der erste Todesfall mit dem ich direkt konfrontiert wurde. All das hat mich sehr überfordert sowohl emotional als auch finanziell.
Seid daher bitte lieb 🙊
LG
4 Antworten
Diese Kosten gehören zu den Kosten der Beerdigung - die hast Du zu tragen.
Also ich glaube das du das bezahlen musst, denn das war ja vor dem Tod und Du hast es ja auch unterschrieben.
Ich wünsche dir alles Gute, hoffentlich gehts dir bald wieder besser!
Ja, diese Kosten hast du zu tragen, die gehören zum Sterbefall und werden auch oft über den Bestatter abgewickelt. Das Ausstellen des Totenscheines ist keine Leistung der Krankenkasse und damit zusammenhängende Verwaltungsangelegenheiten auch nicht.
Diese Rechnung musst du noch begleichen.
Ja, also die Krankenhauskosten und Bestattungskosten bleiben an dir hängen wenn du die einzige Tochter bist. Das hat mit dem Erbe nichts zu tun, beim Erbe geht es um die Hinterlassenschaften, Wertgegenstände aber auch Schulden.
Das ist nicht der Grund