Hausverkauf zu lebzeiten, pflichteilsanspruch?
Vater verkauft sein Haus zu lebzeiten, er hat 2 Söhne, ist geschieden. Können die Söhne bereits zu lebzeiten, durch den Verkauf des Hauses, ihren pflichtteil einfordern?
5 Antworten
Nein, einen Pflichtteil kann nur jemand fordern, der erbberechtigt ist, aber z.B. durch ein Testament nicht bedacht wurde.
Ergo: die Person muss verstorben sein.
Der Vater lebt noch und kann, wenn er nicht anderweitig daran gehindert ist, sein Haus verkaufen und mit dem Geld tun und lassen, was er mag.
Nein. Solange der Vater lebt kann er mit SEINEM Haus / SEINEM Geld machen was er will.
Wie kommst du darauf, als NICHT Eigentümer des Hauses einen Anspruch auf den Gewinn des Verkaufes haben zu können?
Grundsätzlich lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten nicht einfordern, da der Pflichtteilsanspruch ausdrücklich nur im Erbfall eintritt. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes eines nahen Verwandten beanspruchen wollen, sind Sie auf dessen Mithilfe angewiesen. Denkbar wäre hier beispielsweise ein Pflichtteilsverzicht.
Quelle:
Nein, diese Forderung ist zu Lebzeiten nicht möglich.
Nein können sie nicht erben das geht erst wenn der Vater gestorben ist.
Das schönste daran ist dann wenn der Vater den Erlös verballert, dann erben sie nichts.
deshalb geht vater mit den geld mit bekannten auf reisen und macht minus am konto ?