Ich lebe mit einem Familienmitglied seit Jahren in einer Mietwohnung, das auf Grund einer schweren Erkrankung bzw. dem hohen Alter nur noch einen begrenzte Zeit mit mir die Wohnung teilen kann. Ich bin einziger Erbe und muss dieses mit großer Wahrscheinlichkeit ausschlagen.

Wenn ich das Erbe ausschlage, was ist dann mit der gemeinsam genutzten Wohnungseinrichtungen? Diese ist älter als fünf Jahre und nichts von großerem Wert, aber ich habe gehört, dass bei einer Erbausschlagung, die persönliche Dinge des Erblassers nicht mehr verwenden darf. Was kann ich also entsorgen bzw. veräußern? Die Beerdigung werde ich übernehmen, um den letzten Wunsch zu erfüllen.

Noch eine Anmerkung. Die meisten Bestandteile der Wohnungseinrichtung wurden auf meinen Namen gekauft.

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.