Guten Abend,

habe mal eine allgemeine Frage und vielleicht kennt sich hier jemand aus. Wir haben ein Pflegekind bei uns wohnen das 6 Jahre alt ist.

Von dem Pflegekind hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, wobei zu erwähnen ist das die Mutter die Schwester von meiner Frau ist (Schwägerin). Der Vater hat kein Sorgerecht.

Nun ist vom Vater der Opa gestorben und hat Schulden hinterlassen. Die Mutter hat das Erbe für das Kind ausgeschlagen. Heute haben wir von der Familienhelferin die Info bekommen, dass der Antrag zum ausschlagen des Erbes abgelehnt wurde. Habe sowas bisher noch nicht gehört und war überrascht.

Jetzt war halt die Frage in die Runde, ob einer damit schonmal seine Erfahrung gemacht hat, dass solch ein Antrag abgelehnt werden kann? Ist das Gesetz neu oder ähnliches oder wurde da was vergessen beim ausschlagen vom Erbe? Habe im Internet leider nichts passendes gefunden.

Über ein paar Antworten wenn sich damit einer auskennt wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Massel