Das Finanzamt behauptete im Juni diesen Jahres, eine evtl. Rückzahlung an die Erben würde erst die Steuererklärung 2017 betreffen. 4 Wochen später wurde mir von der gleichen Bearbeiterin mitgeteilt, daß es schon für die Steuererklärung des Jahres 2016 und auch noch für 2017 so wäre. Welche Aussage ist richtig? Zur Information: Mein Mann starb Ende Mai 2017. Ich bin erst kurz nach seinem Tod dazu gekommen, die Einkommenssteuererklärung anzufertigen.