Annahme von Einweg-Pfandflaschen im Getränkefachmarkt

Ich bin Marktleiter in einem Getränkefachmarkt. Zu 99 % verkaufen wir nur Mehrweg-Getränke. Mit anderen Worten: Wiederbefüllbare Kistenware.

Wir sind aber dadurch, weil wir z.B. Volvic u.Vittel (welches ja in dem Fall Einweg-Pfandflaschen sind) natürlich in der Kiste vertreiben, vom Gesetzgeber dazu verpflichtet die Einweg-Pfandflaschen von den Discountern (Lidl und Aldi) ebenfalls anzunehmen. Haben aber, wie im Getränkefachmarkt üblich, keinen Leergut-Automaten für Einweg-Pfandflaschen, welchen ja die Discounter besitzen die ja NUR Einweggetränke vertreiben.

Nun kommt am Ostersamstag (der eh schon mit der umsatzstärkste Tag im Jahr ist) ein Kunde mit Säcken von leeren Einwegflaschen aus dem Discounter daher und meint seinen Keller leer machen zu müssen. Keine einzige Flasche davon wurde bei uns gekauft. Der Kunde war ganz offensichtlich einfach nur zu faul diese Einwegflaschen nebenan beim Discounter in den Automat zu stecken! Kostet ja 'ne halbe Stunde Zeit.

Ich habe ihm höflich klar gemacht, das es am Ostersamstag einfach eine Dreistigkeit ist uns in diesen Rotz bei dem Betrieb u. bei der Menge reinpacken zu lassen und diese Fremdflaschen zu zählen.

Wer kann mir sagen, ob die von mir praktizierte Handlungsweise bei Einweg-Pfandflaschen mit nur HAUSHALTSÜBLICHEN Mengen gängig und rechtlich vertretbar ist? Spielt dabei nicht auch die Quadratmeterzahl eine entscheidende Rolle?

Discounter, Einweg, Einzelhandel, Pfandflaschen

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