"Schwarzfahren" in Polen, Ausweis nicht dabei, kommt die Strafe an?

Gestern haben meine Schwester (17 Jahre, Schülerin) und ich (20 Jahre, Studentin) jeweils eine ermäßigte Tages Karte in Warschau gekauft. Kurz nach der Entwertung wurden wir kurz nach der Rolltreppe Richtung Metro von einem Kontrolleur angehalten, wir gaben ihm Fahrschein und Schüler- und Studentenausweise. Er schaute mir drauf und sah leicht verwirrt aus aber noch recht freundlich. Als wir ihm dann sagten wir seien aus Deutschland ging der Ärger richtig los, deutsche Schüler und Studenten seien in Polen keine. Man braucht dort eine internationale Karte oder eine Polnische. Unsere Karten seien nur Plastik und wertlos. Er hat uns direkt ein Bußgeld ausgeschrieben und forderte jeweils 100 Zloti ein. Ich wehrte mich und meinte wir hätten nicht so viel Geld dabei. Dann kam ein anderer Kontrolleur, der null englisch konnte. Jedenfalls wollten die Herren nun unsere Personalausweise, diese hatten wir aber im Hostel. Der Kontrolleur wurde wütend und meinte er ruft die Polizei und ich sagte zu ihm soll er doch machen. Die Polizei kam und ich konnte mich mit Führerschein, Studentenausweis und Krankenkarte ausweisen, Adresse stand auf keiner Karte drauf (Polizei hat das ganze nicht so gejuckt, war glaub ich nur Anwesend um uns Angst zu machen). Es ging mir wirklich nicht ums Geld, sondern einfach darum das Gefühl gehabt zu haben verarscht zu werden, da auch einer der Kontrolleure zwei mal auf Polnisch etwas von Hitler geschwafelt hat. Ende der Geschichte: Sie senden nun eine Strafe (200 Zloti plötzlich) an die Polnische Botschaft oder so. Als ich das hörte musste ich mir das Lachen verkneifen , da wurde ein Kontrolleur wütend und meinte : "TRUST ME THEY WILL FIND YOU." Nun ja sie hatten alleine unsere Namen und wir sollten irgendwas unterschreiben was wir aber nicht gemacht haben. Dann konnten wir irgendwann gehen.

Jetzt frage ich mich... Kann uns da ganze überhaupt erreichen so ganz ohne Beweise? Ich bezweifle es stark oder? Selbst wenn etwas ankommt, sagen wir einfach uns wurde das Portmonnee geklaut, was sollen da dann noch passieren. 

Gibt es irgendwelche Folgen?

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0.5 Promille aber kein Blutalkoholtest. Was wird passieren. Kann ich gegend en möglichen Bußgeldbescheid Wiederspruch einlegen?

Hi.

Samstag Morgen wollte ich meine Kumpels aus der Innenstadt abholen Leider wurde ich zum ersten mal angehalten und musste pusten. Da ich mich in dieser Thematik nicht auskenne, habe ich das Pusten nicht verweigert, so wie es oft geraten wird. Zu vor hatte ich zwei Bier getrunken. Eins, über eine Stunde vorher und ein halbes ca. 10 min davor. Durch ein privaten Tester weiß ich, dass es nicht mehr als 0,1 - 0,2 Promille sein dürften +/- tolleranz. Der Beamte hat mich zwei mal Pusten lassen, beim ersten mal 0,52 beim zweiten mal 0.51 Promille. Ich muss dazu sagen, dass ich zu vor mein leckeres Odel Med Mundspray und mein Asthmaspray genommen habe,Und wie gesagt erst 15 min zu vor ein halbes Bier. Dir Polizisten haben mich dann mit auf die Wache genommen. Ich habe mir sagen lassen, dass dann normal ein Bluttest anfällt. Jedoch durfte ich nochmal pusten. Diesesmal war es ein größeres Gerät, sodass mir aufgrund meiner Allergie/Asthma die Luft fast ausging. Das Ergebnis waren 2x0.5 Promille. Die Polizsten nahmen mir mein Schlüssel weg und baten mich wieder zu kommen wenn ich "nüchtern" bin. Eine Stunde habe ich gewartet; in die Wache rein gepustet und hatte 0.0. Denke also, die 0.5 waren bedingt durch das kurz vorher konsumierte Bier welches den Atemalkohol gesteigert hat, sowie durch meine Sprays. Wird mir nun ein Bußgeldbescheid erwarten oder wird vielleicht sogar gar nichts kommen, weil die mein Blutalkoholspiegel erst gar nicht gemessen haben? Und wenn ein Bescheid kommt, wie stehen die Chancen auf Einspruch durch ein Anwalt? Das ARAG Servicetelefon meinte, die Messung war nicht gültig und vielleicht kommt erst gar nichts weil die Beamten einen nur abschrecken wollten. Was sagt IHR?


PS: noch nie angehalten, 10 Jahre Führerschein. Keine Punkte. Noch nie geblitzt worden :-)

Test, Alkohol, Bußgeld, Kontrolle, Polizeikontrolle, Pusten, Promille
PKW TÜV abgelaufen, Strafe, Vorsatz - kann mir jemand helfen?

Ich wurde heute mit abgelaufenen TÜV angehalten und bin nun nach der Ansprache des Polizisten etwas verwirrt und frage mich nun, ob der mich einschüchtern wollte.

Ich bin 2 Monate über den TÜV und mir sind folgende Regelungen bekannt:

HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): ...von 2 bis zu 4 Monaten 15 € ...von 4 bis zu 8 Monaten 25 € ...über 8 Monate 60 € 1

Nun fing der aber an von wegen, als wären 2 Monate ewigkeiten. 2 Monate sind 2 Monate in so einer Zeit fällt ein Auto nicht auseinander. Mir ist natürlich klar, dass es nach den gesetzlichen Regelungen eben 2 Monate zuviel sind, aber der Tat so, als wäre ich 2 Jahre drüber und als würde mein Auto gleich auseinander fallen.

Dann meinte er, dass es normalerweise jetzt den halben TÜV an Bußgeld kosten würde, also demnach wären das etwa 50€. Im Bußgeldkatalog steht allerdings "von 2 bis zu 4 Monaten 15 €" und in diesem Zeitraum liege ich ja.

Des weiteren sagte er dann, dass ich jetzt nochmal ne Freifahrt direkt nach Hause und dann zum TÜV hätte, aber das sei jetzt aufgenommen und wenn ich nochmal erwischt werden würde, dann wäre das Vorsatz und dann würde es den ganzen TÜV an Bußgeld kosten, was dann ja demnach etwa 100€ wären.

Er verglich die Bußgelder immer mit den TÜV gebühren, vermutlich um deutlich zu machen, dass es sich nicht lohnt zu überziehen.

Nun gut nach seiner Ansprache würde das folgendes bedeuten: 2-4 Monate drüber ohne Vorsatz etwa 50€ 2-4 Monate drüber mit Vorsatz etwa 100€

Im Bußgeldkatalog steht allerdings ganz klar:

...von 2 bis zu 4 Monaten 15 €

Von erhöhten Strafen bei Vorsatz ist da nirgends die Rede.

Nun würde mich eben mal interessieren, wie ich das verstehen kann und ob es erhöhte Strafen bei Vorsatz überhaupt gibt, denn davon habe ich noch nie was gehört und sowas steht eben auch nicht im Bußgeldkatalog.

Und eben auch seine Aussage, dass es ohne Vorsatz schon den halben TÜV (also etwa 50€) kosten würde kann ich nicht nachvollziehen.

Ich wollte einfach nur das der endlich abhaut und mich in Ruhe lässt, denn es war heute halb eins in der Nacht und der war sowas von unfreundlich und sch*** drauf, dass ich einfach kein Nerv hatte, dass die ganze Aktion noch größer wird, aber jetzt Stelle ich mir eben schon die oben genannten Fragen.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

gruß knufff


Nachtrag: Da ich ja nun erst Montag zum TÜV kann, wie ist es dann wenn ich jetzt am Sonntag noch fahre und angehalten werde, da er ja sagte, dass es nun "vermerkt" sei und es dann wegen Vorsatz teurer würde?

Eigentlich doch auch nur die 15€ oder?

Auto, Polizei, Bußgeld, PKW, TÜV, HU
"Fahrerflucht" mit Verkehrsschild?

Ich habe ein Riesen Problem. Das Problem ist an sich nicht so arg groß aber ich hab es durch das nicht anrufen der Polizei zu einem großen gemacht... Das Verkehrsschild steht jetzt vielleicht 5cm schiefer da als es davor dastand aber an sich ist kein großer Schaden entstanden. An meiner Heckstoßstange ist auch nichts bis auf ein paar Kratzer (die Geschwindigkeit war minimal klein, kein Gas nur Schleifpunkt der Kupplung gehalten). Jetzt standen ca. 2h später die Herren in blau vor der Tür und ich habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals. Mir ist im Nachhinein klar, dass es falsch war aber daran ändern kann ich jetzt auch nichts mehr ändern und ich bin auch nur aus Panik weggefahren (noch 1 Jahr Probezeit) und nicht weil ich dafür nicht geradestehen wollte aber das macht die ganze Sache auch nicht besser.
Der Schaden einer Stange die ersetzt werden muss betragen laut verschiedenen Internet Seiten 35€ Verwarngeld + Kosten einer neuen Stange (150-250€ hab ich gelesen). Was mir mehr Sorgen macht ist die Anzeige, die natürlich auch kosten wird. Aber mal abgesehen von diesen ganzen Kosten: wie siehts mit meinem Lappen aus? Sofern ich das richtig gelesen hab ist der Nur weg, wenn Personenschaden entstanden ist (natürlich nicht der Fall) oder ein großer Sachschaden (>1.300€) entstanden ist (auch nicht der Fall). Wie schätzt ihr die Folgen meiner dummen tat ein? Vielleicht ein paar Juristen hier oder Menschen die das ganze auch schon durchmachen mussten? Wäre euch sehr dankbar.

Auto, Unfall, Polizei, Recht, Führerschein, Bußgeld, Gericht, Anzeige, Fahrerflucht, Jurist, Probezeit, Richter, Strafe, Straftat, Verkehrsschild
Blitzer in der 30er Zone wie viel Abstand zum Schild?

Hallo zusammen,

Ich habe das Gefühl, dass ich bei uns heute geblitzt wurde.

Zur Schilderung:

Ich bin aus einer 100er Zone in eine 50er Zone gekommen und habe auf 60km/h abgebremst, ca 10 Meter weiter kam schon das 30er Schild daraufhin bin ich vom Gas runter um mein Fahrzeug ausrollen zu lassen (bei uns sehr hilfreich viele Berge ^^) laut Tacho noch ca 50km/h drauf gehabt. Da ich weis das sie in dem Ort sehr oft Blitzen und ich weis wo die Blitzer stehen fahre ich im Normalfall langsamer. Das Ortsschild bzw das 30er Schild ist in einer mittleren kurve angebracht als ich aus dieser Kurve raus bin hat es geblitzt.

Nun zu dem was mich stutzig macht:

Ich bin diese Strecke nachdem der Blitzer abgebaut war mehrmals gefahren um zu testen wie das ganze zu Stande gekommen ist. Habe mehrmals mein Tacho auf null gestellt und habe experimentiert ^^ zwischen dem 30er Schild und dem Blitzer vergingen rund 120 Meter, zwischen der Kurve und dem Zeitpunkt als es geblitzt hat waren es meines Erachtens 30-40 Meter.

Nun zu meiner Frage:

Normalerweise blitzt es dort immer wenn man relativ nah am blitzer ist ich schätze zwischen 20 und maximal 30 Metern abstand. Heute jedoch aus ca 100 Meter entfernung ist das überhaupt möglich? Und ist es überhaupt erlaubt so kurz nach einem Schild einen zu blitzen ? Ca 4 Sekunden nach dem Schild hat es nämlich geblitzt. Weiter vor mir ist auch ein weiteres Fahrzeug gefahren ich weis jedoch nicht ob der schon am blitzer vorbei war auf jedenfall war er extrem nah an ihm dran ob davor oder dahinter weis ich leider nicht.

Kann mir jemand ein paar infos liefern das wäre super :)

Danke im voraus

Bußgeld, Blitzer, 30er zone
Kein Schild für Parkscheibe - Bußgeld

Hallo, Heute ist es passiert, mein Freund und ich müssen 10 Euro zahlen, weil wir keine Parkscheibe sichtbar an der Frontscheibe hatten. Am Parkplatz war kein Schild! Dementsprechend waren wir nicht die Einzigen mit diesem netten Zettelchen. Als wir weggefahren sind, haben wir 200 m später ein Schild "Parkzone" entdeckt. Das war das einzige Schild. Vor diesem Schild stand ein großes Auto, weshalb wir das nicht gesehen haben. Wir kamen da nicht dran vorbei, deshalb erinnere ich mich da noch gut dran. Das Schild war also bedeckt. Klar, auf der anderen Straßenseite ist noch mal eins, aber die sind nicht sonderlich hoch und da fuhren immer Autos vorbei, weshalb wir dieses auch nicht gesehen haben. Angerufen haben wir da schon, aber die hatten keine Zeit.

Uns ist auch aufgefallen, dass es auch woanders diese Parkzonenschilder gibt und da sind überall noch mal extra Schilder, mit dem Hinweis auf eine Parkscheibe! Bringt es etwas, sich zu beschweren?

Zur Erklärung, an der Straße fing das Schild an, 200 m weiter fängt erst der eigentliche Bahnhofsparkplatz. Am Straßenrand kann man da auch schon parken.

Die Regelung mit der Parkscheibe ist neu und bis auf das eine Schild, das für uns bedeckt war, war kein Hinweis auf die Änderung. Dass Einige eine Parkscheibe benutzen passiert öfters, deshalb haben wir uns keine Gedanken gemacht.

Danke und liebe Grüße :)

Auto, Bußgeld, parken, Parkscheibe
Bußgeldbescheid wegen Fernbleiben der Schule, Brief ans Gericht?

Hallo ihr, ich bin 15 und vernachlässige die Schule. Das hat folgenden Grund:

Ich bin seit 4 Jahren Depressiv bzw. Leide unter starken depressiven Verstimmungen, ich war auch eine lange Zeit Suizid gefährdet, was aber mittlerweile auch nur noch in extremen Stresssituationen vorkommt. Ich habe viele Probleme und bin deshalb auch in ambulanter Therapie. In den letzten Jahren sind aber immer mehr Probleme dazu gekommen bzw. Ich habe neue Ängste und Verhaltensstörungen dazu bekommen. Ich habe Schlafstörungen, leide unter sozialen Ängsten, Heulattacken, starken Minderwertigkeitskomplexen und Konzentrationschwäche.

Es kostet mich eine unglaubliche Überwindung in die Schule zu gehen und am schlimmsten für mich ist, dass meine Lehrer mir nicht einmal glauben, dass ich psychisch krank bin. Immer heißt es, dass ich meine Probleme ja nur vorschiebe, da ich in Wahrheit einfach nur so keine Lust auf Schule habe. Das ist aber nicht wahr, ich habe Interesse an Bildung und auch immer Spaß daran gehabt.

Jedenfalls ist es so, dass ich auf Grund meiner Psyche/meinen Angstzuständen und meinen Schlafstörungen, die auf die Psyche zurück zu führen sind, nicht regelmäßig zum Unterricht erscheine. Ich habe auf Grund dessen eine Attestpflicht. Leider ist es so, dass ich ja nicht jeden Tag zum Arzt gehen kann und sagen kann, dass ich wieder einen Schub hatte oder sonstiges. Dafür stellt mir ein Hausarzt keinen Attest aus. Und meine Therapeutin ist keine Ärztin und ist daher nicht befugt Atteste auszustellen.

Jetzt ist es so, dass auf Grund der unentschuldigten Fehlstunden, ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet wurde. In Höhe von 110€, ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht bekommen (Siehe Bild), in dem geschrieben steht, dass ich 15 Sozialstunden ableisten muss. Es steht außerdem drin, dass ich dazu Stellung nehmen darf.

Meine Frage ist, was soll ich jetzt tun? Ich würde den Sachverhalt gerne in einem Brief schildern, aber ich weiß nicht, wie ich mich ausdrücken soll. Da mich das ganze emotional betrifft, fällt es mir schwer, sachlich zu bleiben. Meine Mutter kann nicht schreiben und mein Vater ist sehr schlecht in Deutsch. Kann man das ganze vielleicht auch noch stoppen, wenn man erklärt, dass das ganze krankheitsbedingt war? Ich habe außerdem Angst vor den Sozialstunden, da ich mich da auch wieder meinen sozialen Ängsten stellen müsste.

Das ganze ist ja nicht einfach aus pubertärer Lustlosigkeit geschehen und ich wünsche mir sehr, wieder angstlos und ohne Probleme die Schule zu besuchen bzw. Die Öffentlichkeit zu betreten.

In eine Klinik werde ich nicht aufgenommen, da ich nicht suizidgefährdet bin.

Danke km Voraus und bitte keine Vorwürfe, das kann ich gerade absolut nicht gebrauchen.

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Schule, Recht, Bußgeld, Gericht

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