Mein Mann hat Ende letzten Jahres einen leichten Verkehrsunfall verursacht nachdem er den Fahrstreifen wechselte und es durch den bremsenden Vordermann zu einer Kollision kam. Es entstand lediglich geringer Sachschaden am Auto des anderen. Vor Ort wurde meinem Mann eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen. So war die Sache eigentlich erledigt, Versicherung hat den Schaden gezahlt usw. Heute war von dieser Sache dann doch ein Bescheid im Briefkasten. Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Geht das denn, wenn schon eine mündlich ausgesprochen wurde OHNE Verwarnungsgeld? Dazu muss ich noch sagen, dass der Unfallgegner im Januar versucht hat wg. "fahrlässiger Körperverletzung" gegen meinen Mann vorzugehen, obwohl er am Unfallort zur Polizei ausdrücklich gesagt hat, dass bei dem leichten "Anschubser" nichts passiert und alles in Ordnung ist bei ihm. Dagegen hat mein Mann dann auch Widerspruch eingelegt. Kann das deswegen sein? Davon steht nur nichts im Bescheid. Da steht lediglich, weil er beim Spurwechsel einen Unfall gebaut hat. Vielleicht weiß ja jemand, wie das rechtlich ist. Schon mal danke im Voraus für Antworten!