Brücke ab 30t gesperrt

10 Antworten

Es gibt tatsächlich zwei verschiedene Arten von Gewichtsbeschränkung. Verkehrszeichen siehe hier: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

Bei der Brücke ist es es #262, da geht es um die tatsächliche Masse. Aber es gibt auch #253, da geht es um die zulässige Gesamtmasse, egal wie viel das Fahrzeug gerade wiegt.

Ich denke das die Grenze für die Brücke extra tiefer gelogen wurde , wegen solche Leute


Sven292  07.03.2015, 19:19

Quatsch.

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aus rein vernünftigen gründen ist es bei einer brücke sinnvoll die begrenzung auf das tatsächliche gewicht festzulegen. deshalb dürfte deine mutter recht haben. allerdings gibt es unterschiedliche beschilderungen, so dass man sowohl auf das tatsächliche gewicht, als auch auf das zulässige gesamtgewicht beschränken kann.

natürlich sieht man einem lkw nur selten an, dass er voll beladen ist, so dass da auch welche mit 40t drüber fahren könnten.

annokrat

Deine Mutter hat Recht. Das Schild, bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht.

Wer die Frage gestellt hat, schreibt weiter unten: 

Es war aber Schild 253 mit einem kleinen weißen Schild mit der Angabe 30t. (Es handelt sich um die Zoobrücke in Köln)

Das Zeichen 253 ohne Zusatzzeichen bedeutet (aus lfd. Nr. 30 der Anlage 2 zur StVO):

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Das Zusatzzeichen "30 t" beschränkt das Verbot auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 30 t.

Beim Zeichen 253 geht es also um die zulässige Gesamtmasse. Somit liegst du richtig und deine Mutter dementsprechend leider falsch.