Wann bekomme ich eine Zustellurkunde bei der Post?

2 Antworten

Nicht bei normalen Briefen und auch nicht bei Einschreiben. Nur bei Briefen, die mit Postzustellungsurkunde (PZU) verschickt wurden, bekommt der Absender die vom Briefzusteller unterzeichnete gelbe Zustellungsurkunde wieder zurück.

Hast du deinen Bußgeldbescheid nicht in einem gelben Brief zugestellt bekommen, gibt es auch keine PZU. Behauptest du also, du hast ihn nicht bekommen, muss die Behörde dir den Zugang beweisen. Was sie ohne PZU nicht kann.

Eine Behörde kann die Zustellung eines (öffentlich-rechtlichen) Schreibens mit Zustellungsurkunde anordnen. Dann füllt der Zusteller diese Urkunde aus und sendet sie an die absendende Behörde zurück. So hat diese einen Nachweis über die wirksame Zustellung.

Die Briefe, die mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, sind immer gelb.