2 mal schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgelt innerhalb 1 Stunde - berechtigt oder Dauerordnungswidrigkeit?

2 Antworten

Hallo und danke für deine Antwort. Also ich hab in einem Bereich geparkt, der mit Zeichen 250 ausgewiesen war. Genauergesagt an einem See eines Anglervereins an dem eben nur die Angler parken dürfen. 

Die erste Rechnung bezieht sich auf den Zeitpunkt 16:41 Uhr,  die zweite Rechnung auf 17:14 Uhr des gleichen Tages. Die Rechnungen kamen von 2 verschiedenen Sachbearbeitern.


Mifli 
Beitragsersteller
 01.07.2015, 12:43

... Und den Wagen habe ich zwischenzeitlich nicht vom Fleck bewegt.

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Geochelone  01.07.2015, 17:27
@Mifli

Das ist eine einzige Ordnungswidrigkeit. Zahle das erste Verwarnungsgeld und verweise in der zweiten Anhörung, dass es nur ein Vergehen war und du die erste Verwarnung angenommen hast und das Verfahren damit abgeschlossen ist. (Vergiss nicht das Az des anderen Verfahrens anzugeben.)

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Um genau antworten zu können, bräuchte man mehr Infos, z.B. Art der Owi und Aussage, ob das Fahrzeug in der Zeit bewegt wurde.

Es liegt aber, dass es eine Dauerowi ist. Die Frage ist nur, ob die Bußgeldstelle die Verwarnungsangebote aufrecht erhält, wenn du das vorträgst. Und dann kann es bei einem Bußgeldbescheid - durch die Gebühren - evtl. teurer werden, als die beiden Verwarnungen zusammen...