HILFE! Ladendiebstahl und jetzt?

Guten Tag, Ich (18, Schüler), wurde vor einiger Zeit (mit 17Jahren), im Bauhaus von einem Ladendedektiv hinter der Kasse, angehalten weil ich 6 Artikel im Gesamtwert von 174€ in meinen Rucksack gesteckt hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen, die Ware Ansich genommen und gesagt ich habe 1 Jahr Hausverbot.

Nach einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben von Bauhaus, indem ich gebetten wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu bezahlen. Dies habe ich schnellstmöglich getan.

Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen indem ich mich nach "§ 163a Abs. 1 Satz Strafprozessordnung (StPo)" zu der Straftat äußern kann. Ich habe die folgende Ankreuzmöglichkeiten:

[1] Ich möchte mich äußern.

[2] Ich gebe die Straftat zu.

[3] Ich gebe die Straftat nicht zu.

[4] Ich möchte mich nicht äußern.

[5] Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

[6] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

[7] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.

[8] Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird.

Jetzt stellt mich für mich die Frage, was soll ich ankreuzen und was würde am günstigsten für mich ausgehen? (Ich habe leider nur 2 Wochen zeit zu antworten)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :)

Bußgeld, Diebstahl, Folgen, klauen, Ladendiebstahl
80-Jährige begeht nach Unfall Fahrerflucht - kann ihr der Führerschein abgenommen werden?

Hallo, ich bräuchte bitte mal ein paar Infos zum Thema Fahrerflucht. Der Hintergrund: Meine Mutter ist heute mit dem Auto in der Stadt gewesen; an einer Kreuzung ist sie etwas zu weit vorgefahren, legte den Rückwärtsgang ein - und fuhr dem Auto dahinter gegen die Stoßstange. Meine Mutter beteuert, nichts davon gemerkt zu haben. So fuhr sie weiter nach Hause, und kurze Zeit darauf stand ein Polizistentrio vor ihrer Tür und klingelte. Der Vorwurf: Fahrerflucht. Der Hintermann hatte sich nämlich ihr Kennzeichen gemerkt und die Polizei verständigt. Ich glaube die Version meiner Mutter - aber vermutlich ist das sowieso irrelevant, ob sie vorsätzlich weiterfuhr oder nicht. Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht. Sie hat nun die Befürchtung, dass ihr aufgrund des Unfalls und des Alters der Führerschein abgenommen wird. Am Fahrzeug meiner Mutter war keine Beule und kein Kratzer zu erkennen. Die letzten Jahre ist sie unfallfrei gefahren. Meine Fragen nun: Ist es unter den geschilderten Umständen gesetzlich möglich (welches Gesetz/Paragraf), dass der Führerschein dauerhaft einkassiert wird? Wenn ja, wie wahrscheinlich ist das? Mit welchem Bußgeld muss sie rechnen und wird voraussichtlich ein zeitweises Fahrverbot oder eine sonstige Strafe fällig? Wie sollte sie sich jetzt verhalten? Vorab schon mal vielen Dank für Eure Beiträge!

Unfall, Polizei, Fahrverbot, Bußgeld, Fahrerflucht, Strafe
Staatsanwaltschaft hat Fall an Stadt/Bußgeldstelle abgegeben - nun nur noch Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

ich bin 24 Jahre alt (damals 23) und wurde Mitte März mit meinem 50er Roller auf der Heimfahrt von der Schule von der Polizei angehalten, da mein Verkehrskennzeichnen (ca. 2 Wochen) abgelaufen war. Dies war mir bis dahin jedoch nicht bewusst gewesen. Der recht nette Polizeibeamte machte mir klar dass es dennoch eine Straftat sei und so nahm er direkt meine Aussage auf. Er meinte jedoch damals schon, dass - sofern ich noch nicht aufgefallen sei - nichts schlimmeres zu befürchten habe.

Nun - genau 4 Monate später - habe ich noch keinen Brief oder irgendeine Nachricht bekommen. Also rief ich heute bei der Polzeistelle an, die mir das entsprechende Aktenzeichen durchgab, um mich damit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu melden. Dort angerufen, sagten diese mir dass die Akte an die Stadt / Bußgeldstelle(auf Höhe der ich damals erwischt wurde - war eine Bundesstraße) abgegeben wurde. Dort konnte die Dame am Telefon jedoch nichts mit mit dem Aktenzeichen anfangen und leitete mich nochmals an die Bußgeldstelle weiter. Auch dort konnte ich nicht erfasst werden. Die Frau dort meinte, wenn es jetzt schon 4 Monate her sei, solle ich noch 4 Wochen warten, dann könne ich davon ausgehen das nichts mehr komme. Auf meine Frage, ob ich jemals einen Bescheid bekomme, ob das Verfahren eingestellt wird, konnte sie mir leider keine Auskunft geben.

Nun meine Frage(n), da ich trotzdem aktuell keine Ruhe finde: 1. Da es an die Bußgeldstelle abgegeben wurde: Ist es nun keine Straftat mehr sondern nur noch eine >Ordnungswidrigkeit<? 2. Wie lange muss ich konkret warten, bis ich sicher sein kann, dass es eingestellt oder gar verjährt ist?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Recht, Bußgeld, Gesetz, Straßenverkehr
Wie lange werden erhobene Personendaten bei erstmaligem versehentlichen "Schwarzfahren" gespeichert?

Meine Freundin wurde heute in München in der Straßenbahn (MVG / MVV) von Kontrolleuren zum ersten Mal dabei ertappt, ihre Fahrkarte nicht entwertet zu haben, was sie vergessen hatte. Wir haben uns an der Haltestelle getroffen und unterhalten und so vergaß sie der Entwertung ihrer Streifenkarte, die bis dahin nur einmal entwertet war, nachzukommen. Sie benutzt Streifenkarten mit 10 Streifen oder Feldern. Damit kann man 10 Kurzfahrten machen.

Es wurden dann folgende personenbezogenen Daten erhoben. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art des vorgelegten Dokuments, Dokumentennummer, Zeitpunkt und Straßenbahnlinie.

Das erhöhte Beförderungsentgelt (40 €) wurde sofort beglichen.

Meine Freundin möchte nun unbedingt wissen, wie lange die Daten gespeichert werden oder nach wie viel Monaten die personenbezogenen Daten bei erstmaligem und versehentlichen "Schwarzfahren" bei der MVG / MVV München gelöscht werden?

Und wie lange dürfen diese auch hinsichtlich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert werden und nach welchem Zeitraum diese unwiederbringlich gelöscht werden müssen?

Gelesen haben wir im Internet dazu, dass wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat, und auch nicht weiter negativ auffällt, die erhobenen Daten nach 6 Monaten oder 12 Monaten gelöscht werden. Diese genannten Zeiträume waren jedoch alle Mutmaßungen. Bei der Deutschen Bahn z.B. werden diese nach 6 Monaten gelöscht, soweit ich das in Erinnerung habe.

Weiß es deshalb jemand ganz genau auch bezüglich der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) wie lange die personenbezogenen Daten bei MVV / MVG München gespeichert werden?

Und wird meine Freundin eine Strafanzeige bekommen? Es war ja kein absichtliches "Schwarzfahren". Wann ist Vorsatz gegeben? Und in welchem Fall hat man mit einer Strafanzeige zu rechnen?

Datenschutz, München, Recht, Bußgeld, Anzeige, Strafe, Straßenverkehr
Bußgeld zurück fordern weil zu Unrecht bezahlt

Hallo

Ich habe eine etwas merkwürdiges Problem. Und zwar habe ich ein Verwarnungsgeld erhalten wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt und von der zuständigen Gemeinde an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Von dort aus bekam ich dann einen Bußgeldbescheid. Dagegen habe ich erneut Widerspruch eingelegt der dann abgelehnt wurde mit der Aufforderung innerhalb einer Woche das Geld zu bezahlen sonst würde es an das Amtsgericht weiter geleitet. Ich habe mich aber nochmals dagegen gewehrt und dem zuständigen Sachbearbeiter vorgehalten er solle sich doch gefälligst mal intensiver mit der Sachlage befassen und mich nochmals kontaktieren. Leider vergingen dann weitere 8 Tage ohne eine Rückmeldung des Sachbearbeiters. Da ich keine Lust hatte den Fall bis vor Gericht zu treiben habe ich dann unter Vorbehalt bezahlt. Einen Tag später bekam ich dann aber die Nachricht dass das Verfahren zu meinen Gunsten eingestellt wurde. Dieses Schreiben war bereits 3 Tage vor meiner Zahlung und derm damit verbundenen Rückzug meines Widerspruchs. Nun habe ich eine schriftliche Bestätigung dass das Verfahren zu meinen Gunsten entschieden wurde aber mein Geld ist dennoch weg. Der Sachbearbeiter meinte das sei Pech für mich aber mit der Zahlung hätte ich ja meinen Widerspruch zurück gezogen und das Bußgeld akzeptiert. Nun wäre aber die Frage ob das so rechtens ist denn das Verfahren wurde bereits 3 Tage zuvor eingestellt und damit ist die Akte ja eigentlich geschlossen und außerdem hatte ich ja keine Wahl da der Sachbearbeiter sich nicht mehr gemeldet hatte und ein Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Ich musste ja zwangsläufig zahlen. Aber was nun? Gibts dazu nicht eine eindeutige Rechtslage? Und vor allem - Gibts ne Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen?

Verkehr, Bußgeld
Korrekt Haftpflichtversichertes Kfz zwangsstillgelegt durch Falschmeldung von fremde Versicherung

Hallo,

am 02.04.2014 erhielt ich einen Brief, bearbeitet vom Ordnungsamt. Der Inhalt: Anzeige wegen angeblich fehlenden Versicherungsschutzes gemäß § 25 Abs. 1 der FZV mit der Aufforderung zur Zwangsweisen Außerbetriebssetzung von meinem PKW. Die Versicherungsgesellschaft "C Vers." meldete der Kfz-Zulassungsstelle, dass der Versicherungsschutz seit den 18.03.2014 erloschen sei. Am 03.04.2014 teilte ich den Ordnungsamt telefonisch mit, dass ich NICHT bei der Versicherung "C" versichert bin, sondern bei der Versicherungsgesellschaft "A". Im weiteren Verlauf des Gesprächs, teilte ich dem Amt mit, dass mein Fahrzeug Haftpflicht-versichert ist und dass die Behauptung von "C Vers." nicht der Wahrheit entspricht. Ich bat den Mitarbeiter in das EDV-System nachzuschauen, leider ohne ein Resultat zur Beseitigung des Irrtums zu erbringen. Ich bot an meine Versicherungsnummer aufzunehmen, doch dies bringt angeblich nichts. Besser wäre eine eVB Nummer. Die habe ich nicht. Hab sie telefonisch erhalten und nur für die Anmeldung des Fahrzeugs (01.01.2014) gebraucht. Nach weiteren Floskeln, folgte leider nichts und das Gespräch wurde gegenseitig formal beendet.

Am 08.04.2014 gegen 9:30 Uhr kam eine Person des Ordnungsamts und mein Ehemann zeigte Unterlagen als Nachweis (Beweise) gegen die inkorrekte Behauptung, dass Fahrzeug sei nicht gesetzlich Haftpflicht-versichert. Mein Ehemann berichtete mir anschließend, dass die Bedienstete völlig desinteressiert war gegenüber den Unterlagen. Nach nur einem kurzen flüchtigen Blick auf die Dokumente, wollte die Person nur schnell das korrekt versicherte und angemeldete Fahrzeug "abkratzen" und stilllegen. Mein Ehemann war fassungslos und hat deutlich kundgetan, dass er solch ein Rechtswidriges Verhalten nicht akzeptiere. Er bat mehrmals die Vorgehensweise zu überdenken, vergeblich. Einen Augenblick später rief die Staatsdienerin die Polizei an und das ohne einwandfreie rechtliche Legitimation. Ich hatte gehofft, dass die Polizei mehr Interesse an Konfliktlösung hätte, leider nicht. Nach Durchsicht der original Versicherungspolice, der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen (Mit Versicherungsnummer, PKW-Kennzeichen usw.) sagte einer der Beamten: "Das könnte gefälscht sein". Nun waren wir auch Fälscher, Lügner und Betrüger. Mein Ehemann wurde daraufhin etwas zornig, denn Selbst als er Vorschlug die "A Vers." anzurufen, um den Irrsinn ein Ende zu setzen, war den Beteiligten nur der Zutritt zum Grundstück mit anschließende Rechtswidrige Stilllegung und Übergabe der Fahrzeugpapiere relevant. Die Polizei drohte uns sogar die "Feuerwehr" zu rufen um auf´s Grundstück zu kommen. Hab´s dann zugelassen.

Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nun soll ich trotzdem über 50,- Euro an Gebühren bezahlen.

Was kann ich rechtlich tun bzw., wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich gegen die Amtsperson, die namentlich bekannt und dafür verantwortlich ist, vor Gericht (Sozialgericht) Klagen? Was kann ich sonst noch tun?

LG

Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Kfz-Versicherung, Amt, Haftpflichtversicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bußgeld