Was kann das Arbeitsamt für einen tun, wenn man 7 Jahre lang arbeitslos war, vorbestraft ist und keine realistische Chance am Arbeitsmarkt hat?

Einer meiner Freunde hat eine schwierige Situation:

Er hat vor 7 Jahren im Alter von 15 Jahren seinen Hauptschulabschluss gerade so mit einem Schnitt von 4,0 geschafft. Deutsch und Englisch wurden bei ihm nicht bewertet, da er eine LRS hat, und das wurde auch im Zeugnis vermerkt. In Mathe hatte er eine 5. Es wurden auch noch 40 unentschuldigte Fehltage, 2 Verweise und eine schlechte Beurteilung im Zeugnis vermerkt.

Nach der Schule hat er eine Ausbildung begonnen, die er bereits nach 4 Monaten abgebrochen hat.

Bis er 18 wurde, hat er nichts getan. Er hat sich erst dann beim Jobcenter gemeldet.

Das Jobcenter konnte damals nichts für ihn tun. Er wurde an eine Schule und zeitgleich ans Jugendamt verwiesen, da er Schulpflicht bis 21 hatte. Die Schule hat er geschwänzt und daraufhin bekam er und seine Eltern durch ein Bußgeld die Konsequenzen zu spüren.

So ist dann die Zeit verstrichen. Zeitweise war er gar nicht mal arbeitslos gemeldet und hat von Kindergeld gelebt.

Er ist jetzt 22 und musste sich wieder arbeitslos melden. Das Kindergeld wurde ihm gestrichen und ihm steht kein Unterhalt zu. Sein Berater konnte keinen konkreten Vorschlag nennen, da er kaum eine Chance am Arbeitsmarkt mehr hat. Wie könnte er wieder eingegliedert werden und wie könnte das Amt jetzt weiterhin verfahren?

Arbeit, Schule, Geld, Arbeitslosengeld, Bußgeld, arbeitslos, Ausbildung und Studium
Ich wurde kurz nach 21 Uhr geblitzt und auf dem Zusatzschild steht 30 ab 21 Uhr, gibt es auch Verjährung?

Ich wurde beim Bergabfahren in die Stadt rein geblitzt. Der Blitzer steht nur 30 Meter nach dem Schild. Da es nacht war und die Schrift klein, musste ich das Zusatzschild lesen und habe dann gebremst und wurde mit 47 Km/h geblitzt. dies war kurz nach 21 Uhr. Ich musste zuerst meine Uhrzeit am Armaturenbrett ablesen.

Am 14.12.18 habe ich Widerspruch eingelegt. Jetzt kommt ein Schreiben, dass der Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Geschwindigkeitsmessung vom Innenministerium Baden-Württemberg mit Erlass vom 1.7.2015 aufgehoben wurde.

Dieses Schild soll der Lärmbelästigung vorbeugen. Ich bin mit dem 5. Gang Berg ab gefahren, da macht mein Auto am wenigsten Lärm. Wäre ich 30km/h gefahren, wäre mein Motor viel lauter gewesen. Reifen vielleicht ein bischen leiser. aber Gesamtlautstärke auf jeden Fall lauter.

In allen anderen Bundesländern, muss der Mindestabsatnd zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Geschwindigkeitsmessung mindestens 100 Meter betragen. Das wohl mit gutem Grunde, weil man so schnell nicht bremsen kann. Wäre es nur ein 30 er Schild gewesen, so hätte man das rechtzeitig lesen können und bremsen können. Aber mit Zusatzschild (ab 21Uhr 30) muss man zuerst die Uhrzeit kontrollieren und dann auf die Uhr schauen und bremsen und dann blitzt es. Der Blitzer war nur 30 Meter hinter dem Schild. Die Stadt gibt es ja auch zu und es ist nur in Baden-Württemberg so.

In den anderen Bundesländern sind sie vernünftiger. Warum das 2015 aufgehoben wurde weiß auch keiner. Kann man das Innenministerium verklagen?

Oder geht es hier nur um Geld abzukassieren? Jedenfalss geht es nicht um Lärmschutz, sonst hätte man das Schild nicht gemacht. Das Gegenteil ist sogar der Fall, wenn einer voll in die Eisen geht und hinten fährt einer zu dicht, dann hat man ordentlich krach.

Am 14.12.18 habe ich Widerspruch eingelegt und habe bis 13.02.19 Zeit die Zahlung zu leisten und dann gibts Bussgeld. Aber bei Verwarnung gibt es ja keine Verjährung. Erst wenn das Bussgeld anfängt zu laufen. Hätte ich rechtsschutz würde ich es auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Jetzt steht unten, dass ich Fragen wegen der Lärmaktion an die Fachbereichsleitung senden soll.

Recht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, Auto und Motorrad
Bekommt mein Kumpel eine Strafe wegen nicht absichtlichen Tankbetrugs, hat folgendes bekommen, was soll er machen?
nicht absichtlicher Tankbetrug

Er hat vergessen nach dem tanken zu bezahlen, weil er sonst immer am Tankautomaten getankt hat und war nicht mehr gewohnt an der Tankstelle zu bezahlen.

Nach dem einhängen des Schlauches war er mit den Gedanken schon weiter, weil er sonst immer am Automaten tankte und fuhr weg, bekam eine Anzeige. Als er dann den Geldbeutel auf seinem Beifahrersitz sah, hat er es gemerkt, da dieser immer noch in gleicher Position lag, drehte sofort um und hat bezahlt und hat sich entschuldigt. Die Anzeige wurde von der Tankstelle aber schon gemacht.

Nun hat er von der Polizei ein Formular bekommen, wo er Stellung nehmen soll und mit kreuzchen

  1. Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafverfahren

einverstanden

 nicht einverstanden.

2.Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermuttlungsverfahren gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 153

 einverstanden

 nicht einverstanden

Wenn er bei 1. ankreuzt, dass er einverstanden ist, kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Wenn er bei 2. ankreuzt dass er gegen Auflagen und Weisungen einverstanden ist, muss er bezahlen.

Also was soll er machen?

Was soll er schreiben? Soll er genau das schreiben was oben steht, wie es war? Wie hoch die Auflagen und Weisungen sind steht hier ja nicht. Und was heisst Erledigung im Strafverfahren? Dann kommts doch zur Gerichtsverhandlung wenn er einverstanden ankreuzt - oder? Und wenn er nicht einverstanden ankreuzt was dann?

Polizei, Recht, Bußgeld, tanken, Gesetz, Anzeige, Strafe, Strafverfahren, Auto und Motorrad
Ich bin soeben in einer 30 er Zone geblitzt worden, lohnt sich Einspruch?

Die Strecke ist gleich am Ortsanfang steht ein 30 er Schild mit dem Zusatz 22 bis 6 Uhr. Es war kurz nach 22Uhr. Ich musste zuerst das Schild lesen und dann auf meine Uhr schauen, hab dann auch gebremst und hätte knapp 60 km/h.

Unmittelbar hinter dem Schild steht der Blitzer. So schnell kann man das Schild und die Uhr am Tacho aber nicht ablesen. Wenn man den Blitzer nicht weiss, fährt man rein rein. Bis man Schild gelesen hat und dann Uhr auf dem Tacho schaut hat's schon geblitzt. Ist jetzt Führerschein weg. Es ist eine steile Strasse die nach unten geht. Wenn man das Fahrzeug rollen lässt ist es leiser als hier eine Vollbremsung hinzulegen.

Ein sinnloseres Schild habe ich noch nie gesehen. Ich verstehe 30 er Schilder in verkehrsberuhigender Zone wo Kinder laufen. Aber das hier ist am Ortsrand und kostet mehr Sprit und macht mehr Lärm weil viele im kleinen Gang schleichen. Ist jetzt Führerschein weg? Wenn es weiter weg gestanden hätte, hätte ich bremsen können aber so dicht nach dem Schild den Blitzer ist nicht normal. Man muss auch Zeit haben das Zusatschid in kleiner Schrift und die Uhr neben meinem Tacho zu lesen. Aus der Ferne ohne LED oder Halogenlicht kann man das nicht sehen weil das Zusatschild klein ist und dahinter ist noch ne Strassenlaterne die blendet. Erst unmittelbar am Schild hat man die information und dann muss man aber noch die Uhrzeit neben seinem Tacho kontrollieren.

Und dann ist man am Schild schon vorbei und hat schon geblitzt.

Lohnt sich hier Einspruch?

Führerschein, Bußgeld, Blitzer, geblitzt, Einspruch einlegen, 30 Zone, Auto und Motorrad
3 monate verjährung(falsche adresse )?

Hallo 

 

Kurz zu Situation:

Ich wurde am 25.05.2018 und 15.06.2018 geblitzt, ich bin am 01.07.2018 offiziell ausgezogen (ich war auf dem Amt ) soweit so gut ich dachte die Bußgeld bescheide würden noch eintreffen war aber nicht so alle meine Briefe kamen bei mein neue Adresse an,  ich habe sogar eins für falsch parken bekommen aber die 2 Bußgeld bescheide wegen dem blitzen  kamen NICHT an, circa  18.10  oder 19.10 standen 2  Leute vom  Rathaus vor mir  (ich tipp mal die von der Bußgeld stelle ) meinten wann wollen sie endlich die Bußgeld bezahlen …. Wenn sie nicht zahlen müssen wir …. (leider weiß ich nicht mehr genau was sie gesagt haben aber ungefähr so) dann hielten die mir ein Brief hin, der Brief beinhaltete 2 schreiben vom 12.10 mit 2 Mahnungen über 300 Euro das meiste war Mahngebühren das solle ich innerhalb 14 tage zahlen darauf bin ich zu ein Anwalt er meinte da ich leider nicht für Verkehrsrecht versichert bin würde er mir raten das zu zahlen ( ich muss mir ein anderen Anwalt suchen ) ich hatte dann durch Recherche herausgefunden das Bußgelder die an die falsche Adresse geschickt wurden ein Vergärung Frist 3 Monaten gibt, also wenn es in 3 Monaten nicht richtig zugestellt wird muss ich das nicht mehr bezahlen, also hatte ich ein schreiben aufgesetzt und am 26.11 (durch den Anwalt sind paar Tage drauf gegangen) Einspruch eingelegt  (sieh Bild ) am 20.11 kam folgende Antwort: Sehr geehrter Herr xyz , die Einsprüche sind nicht in der vorgeschriebenen Frist eingegangen und sind somit nicht wirksam.

Bitte erledigen Sie alle offenen Forderungen. Momentan offener Betrag ca. 400,00 €.

Jetzt zu meine frage was kann ich tun, ich war gestern beim Amtsgericht wegen Beratungsschein aber der mein da hätte ich gleich am 12.10 kommen sollen, es kann doch nicht sein das ich so viel Zinsen Mahnungen und Sonstige gebühren   zahle muss, für jeden tipp wäre ich echt dankbar

Und welche Frist soll ich denn überschritten haben

Wenn ich richtig verstanden habe hatte ich 14 Tage Zeit für den Einspruch, da es mir am 18.10 erst ausgehändigt wurde und ich am 26.10 Einspruch einlegte müsste, es doch rechtzeitig gewesen sein

Laut dieser Aussage:

Dies bleibt auch möglich, wenn der Vollstreckungsbescheid schon mehrere Jahre alt ist. Zwar beträgt die Einspruchsfrist nur zwei Wochen. Sie beginnt jedoch erst mit richtiger Zustellung des Vollstreckungsbescheides zu laufen (§§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO) und kann daher in Fällen falscher Zustellung nicht ablaufen. Ein Wiedereinsetzungsantrag ist nicht nötig.

 

 

 

Danke in voraus

Tut mir leid für die Rechtschreibfehler und denn langen text hab versucht mich kurz zu halten

 

LG

Agito

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Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Verjährung
Strafzettel und Abschleppkosten getrennt?

Hallo Leute.

Ich habe vor 7 Tagen ein Strafzettel an meinem Auto gehabt, weil ich auf einem Busparkplatz geparkt habe. Auf dem Strafzettel stand auch drauf, dass ein Abschlepper beauftragt wurde. Ich habe mich dann natürlich sofort in mein Auto gesetzt und bin weg gefahren. In dem Moment kam mir der Abschlepper auch schon entgegen.

Auf dem Schreiben stand auch, dass die Anfahrtskosten für den Abschlepper auch getragen werden müssen, wenn man in der Zwischenzeit sein Auto entfernt hat.

Nachdem ich dann mit mehreren darüber geredet habe, wie teuer das wohl werden würde , war mir eigentlich schon klar , dass es wahrscheinlich zwischen 150 - 300 Euro kosten wird.

Umso erstaunter war ich , als ich nun meinen Strafzettel über 30 Euro bekommen habe. Der ersten Euphorie folgten recht schnell Zweifel, ob das jetzt alles war.

Und nun zur meiner Frage:

Ich habe eigentlich fest damit gerechnet, dass ich einen Strafzettel bekomme, wo sowohl das falsch Parken als auch die Abschleppkosten zusammen aufgeführt sind.

Ist das jetzt nur der Strafzettel fürs falsch Parken gewesen und die Abschleppkosten kommen irgendwann separat auf mich zu - oder hätte das jetzt eigentlich zusammen kommen müssen, sodass ich vielleicht Glück hatte und es wurde irgendwas vom Abschleppdienst nicht richtig aufgenommen, da ich ja bevor das Auto abgeschleppt werden konnte, mein Auto entfernt habe? ….

Weiß jetzt nicht , ob ich mich freuen kann oder ob irgendwann dann doch noch die böse (erwartete) Überraschung kommt.

Kennt sich jemand damit aus oder hatte eventuell schon mal selber so eine Situation?

Ich war eigentlich der Ansicht, dass der Abschlepper vom Staat bezahlt wird und ich die Strafe an den Staat zahlen muss...

Abschleppdienst, Recht, Bußgeld, Strafzettel, Auto und Motorrad
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Politesse?

Guten Tag allerseits. Wie schon in der Überschrift zu lesen ist, stelle ich mir diese Frage. Warum? In meiner Stadt gibt es ca. 1800 Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkausweise etwa 3x so viel. (Keine Privateplätze) Dem entsprechend sind diese Plätze immer voll. Heufiger auch mit PKW ohne Parkausweis. Heute habe ich mich hinter dem letzten, als Bewohnerparkplatz gekennzeichneten , Parkplatz gestellt und stand somit im Halteverbot. Natürlich hatten die beiden PKW vor mir wieder mal keinen Ausweis. Nun, was soll ich sagen, nach meiner ca. 5 minütigen Anwesenheit hatte ich natürlich ein 15 Euro Ticket am Wischer. Gut, dachte ich mir noch, ist jetzt so. Viel dramatischer war allerdings die Tatsache das die Dame nur mich mit einem Ticket bedacht hat. Als ich sie drauf aufmerksam machte, das die befinden PKW vor mir mindestens das selbe Schicksal ereilten müsse, zuckte sie nur mit den Schultern und lies mich stehen. Als Anwohner hat man ständig Ärger mit den gekennzeichneten Parkplätzen und es entsteht der Eindruck dass die Stadt nur kostenpflichtige Plätze, die kurzzeitig belegt und somit hoch frequentiert sind, kontrolliert werden da hier der Einsatz von Politessen besonders effizient und attraktiv ist. Eventuell auch mal ein "auf dem Weg gesehenden" Halteverbot-Parker wie mich. Nur dieses Mal musste ich leidvoll erleben das dies bitterer Altag ist. Dazu kommt, das der Parkausweis auch jährlich mit Gebühren bezahlt werden will. Somit finde ich, hat die Politesse auch die Pflicht mich als Anwohner und Kunde der Stadt zu vertreten. War ihr aber egal und das möchte ich nicht auf mir sitzen lassen. Aber trägt eine Politesse ein Amt? Oder reicht es hier das sie im öffentlichen Dienst ist? Es geht hier nicht um die 15 Euro sondern ums Prinzip.

Recht, Bußgeld, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Geschwindikeitsbegrenzung festgelegt?

Beispiel: Ich fahre mit meinem Fahrrad/Velomobil einen Berg runter.

Es geht 500 Meter gerade aus mit 20 Meter Höhenunterschied, ich komme auf 60 KM/H (später durch GPS mit dem Handy gemessen (Messfehler ausgeschlossen)), es steht ein 30er Schild. Vorrausgesehen die Polizei blitzt micht mit einer mobilen Radaranlage, ich bin 30 Km/h zu schnell ohne dies im Moment festzustellen können, muss ich ein Bußgeld zahlen? Ich war sicher auf dem Fahrrad/Velomobil unterwegs und es war kein Auto hinter / vor mir oder auf der Gegenspur. Ist es nicht dass Fahrradfahrer sich an die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Umgebung anpassen müssen? Es gibt keine Vorfahrten (Nur Wohnhäuser an der Straße) daher besteht ja (keine Gefahr ( ausser ein Auto kommt von der Seite und hat mich übersehen, Fehler der Gegenseite)). In welchem Sinne soll ich beschuldigt werden ? Ich halte mich ja an die Regeln die für Fahrräder zählen, nur ein Tacho habe ich nicht. Nun was soll mir die Polizei vorwerfen (Geschwindigkeitsüberschreitung), Fahrräder müssen sich ja nur an die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer anpassen. Kann sie mir nur sagen dass ich langsamer fahren soll oder kann sie gar mein Fahrrad/Velomobil wegnehmen. Ich bin nicht im besitzt eines Führerscheins.

In der Theorie muss ich doch sicher sein (vor dem Gesetz)

Was ist falsch an meiner Frage / meinem Beispiel ?

Fahrrad, Polizei, Recht, Bußgeld, Jura, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auto und Motorrad
Darf eine sachlich unzuständige Behörde ein Bußgeld erheben?

Ein Vermieter baut ein Ladenlokal zu einer Wohnung um. Da er ordnungsgemäß alle Anträge weitergeleitet hat, wird die Bau Berufsgenossenschaft in Kenntnis gesetzt.

Diese will von dem Bauherrn viele Nachweise, insbesondere ein Bautagebuch.

Der Vermieter reagiert nicht, da er Mitglied der Verwaltungsberufsgenossenschaft ist und dort seine Lohnnachweise abgibt.

Die Bau Berufsgenossenschaft droht mehrfach und schätzt über die Lohnsummen Beiträge in vierstelliger Höhe. Außerdem verhängt sie ein Bußgeld von 100 €.

Gegen die Beitragsfestsetzung wird Widerspruch erhoben mit Angabe der Mitgliedsnummer der Verwaltungsberufsgenossenschaft, erfolgreich, die BG gibt dem Widerspruch statt.

Das Bußgeld will sie nach telefonischer Auskunft haben, sie beruft sich auf §209 I Nr.6 SGB VII in Verbindung mit 165 II S1 SGB VII und 58 I S1 der Satzung der BauBG.

§ 209 SGB VII Bußgeldvorschriften

§ 58 der Satzung der BauBG:

Reicht der Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten den Nachweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig ein, so kann die Berufsgenossenschaft eine Schätzung vornehmen (§ 165 Abs. 3 SGB VII).

Meiner Ansicht nach kann sie als nichtzuständige Behörde auch kein Bußgeld erheben. Oder hätte der Vermieter frühzeitig reagieren müssen?

Im Internet konnte ich zur Bußgeldfestsetzung unzuständiger Behörden nichts finden.

Recht, Bußgeld, Berufsgenossenschaft

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