Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift?

Hallo,

also zum problem n freund meinte das wenn man eine schriftliche verwarnung (zb. bußgeldstelle) erhällt die nicht unterzeichnet ist das diese dan unwirksam ist wenn nur ein "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift" steht ich hab mich mal n bissl mit beschäfftigt und folgendes gefunden

Zitat:

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.

April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.)

Zitat Ende http://www.pdf-archive.com/2011/09/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger/

So wie ist das jetzt zuverstehn ??

Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Jura
Alkoholausschank an einer Stufenparty?

Hallo zusammen,

Ich denke fast jeder kennt sie, die Stufenpartys. Die Gymasialstufe, die im vorletzten Schuljahr ist macht sogenannte Stufenpartys um schon einmal Geld für den späteren Abiball zu sammeln. Meist werden hierfür Hütten gemietet und von Partygästen ein kleiner Eintritt verlangt. Gestellt werden Musik, und Co.

Gäste müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein.

Solche Stufenpartys sind öffentliche Veranstaltungen.

Für den Ausschank von Alkohol benötigt man ja eine Ausschankgenehmigung, soweit ich weiß.

Die Stufe von einer Freundin plant momentan solch eine Stufenparty.

Sie sagen "Ab 22 Uhr gibt es Shots für 1 Euro". Aber sie haben keine Ausschankgenehmigung oder ähnliches, weil sie nicht wussten, dass man so etwas benötigt bis ich sie darauf hingewiesen habe....

Nun natürlich die Frage: Wo bekommt man so eine Genehmigung? Was kostet das? Welche Voraussetzungen müssen die verantwortlichen Veranstalter erfüllen? (Alter,...)

Und wie sieht es damit aus, wenn man zB den Alkohol im Autokofferraum lagert, vornedran einen Tisch stellt als "Bar" und wenn die Polizei erscheint einfach den Kofferraum zuklappt? Kann die Polizei hierbei etwas ausrichten? Oder mangelt es an Beweisen? Was wenn jemand von der Party behauptet im Kofferraum wird Alkohol ausgeschenkt?

Ich weiß natürlich dass dies eine kriminelle Tat ist, es wäre lediglich sozusagen eine Notlösung falls es mit dieser Genehmigung nichts wird...

Der Fokus liegt natürlich darauf eine Genehmigung zu erhalten...

Danke für alle hilfreichen Antwort,

Gruß 19MM99

Party, Polizei, Alkohol, Bußgeld, Gesetz, Gericht, Justiz, Strafe, Veranstaltung, öffentlich, Ausschank
Zahlungsaufforderung aus Frankreich, Konsequenzen?

Hallo,

am 06.10.2016 ein Schreiben aus Frankreich bekommen, mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer Geschindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 KMH.

Ich zitiere;

Bei einer Verkehrskontrolle Ihres Fahrzeuges wurde folgende Geschwindigkeit festgestellt: 58 KmH - Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Kmh - Nach Abzug des Toleranzwerts: 53 KmH

Am 01.10.2016 um 21H46

Nun zu den Fakten.

Ja es stimmt, ich bin an diesem Tag gefahren und habe den Blitz auch bemerkt. also sehe ich die Schuld ganz klar bei mir.

Nun sehe ich es aber nicht ein wegen 3Kmh, 90 euro zu bezahlen, bzw mittlerweile 135 Euro. Wenn ich die Zahlung weiterhin verweigere werden es 375 Euro, was ich ziemlich unverschämt finde. Ich finde es bei dieser geringen überschreitung der Geschwindigkeit überhaupt eine frechheit mit solchen Summen zu drohen.

Nun Meine Frage.

In dem Schreiben steht eindeutig, dass wenn ich nach 76 Tagen, angefangen am 06.10.2016 noch nicht bezahlt habe, würde ich einen Bescheid über eine erhöhte Pauschalgeldbuße bekommen ( 375EUro).

Was geschieht nun, wenn Ich diese nun weiterhin verweigere ? Mit welchen realistischen Konsequenzen muss ich rechnen ? Wie weit darf die Summe dann noch in die Höhe gehen ? Ich meine es muss doch ein Ende geben. DIe können ja nicht hoch bis 1000 Euro oder weiter gehen, oder ?

EIne weitere Einreise nach Frankreich, hatte ich so oder so nicht mehr geplant, zumindest vorerst.

Ich bitte um eure Hilfe.

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Deutschland, Politik, Frankreich, Bußgeld, Rechte, bescheid, geblitzt, Strafe, Zahlung
Strafe Verkehrsverbot Verminderung schädlicher Luftverunreinigung?

Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht.

Tatangaben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Ich habe erfahren, dass es reicht das ganze auf dem Anhörungsbogen zu vereneinen. Es gibt kein Foto/Beweis und ohne dies ist eine Strafe doch nicht durchführbar? Jedoch gibt es hier ein Problem: Ich bin Halter und Anfang 2016 umgezogen (wo auch die Umweltzone ist) und habe das Auto noch nicht umgemeldet. Kann es wg. der NICHT-Ummeldung weitere Konsequenzen geben oder soll ich erst einmal das ganze verneinen? Ich habe ebenfalls eine Anhörung zum Bußgeldverfahen erhalten. In der Erläuterung steht Foto, jedoch gibt es keins (wie denn auch? Parkverbot...) Ich finde das ganze echt eine Farce, 80€ ... dabei bin ich sehr umweltbewusst und empfinde es als Frechheit, dass der kleine Mann so abgezogen wird...

Da steht meine alte Adresse (bis Ende 2015) ... ich hoffe, dass mir jemand hilft!

Ich denke ich soll das Auto so schnell es geht ummelden?!

Danke schonmal und LG!

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehrsordnung
Führerschein bestanden - 2 Tage später Unfall beim Wenden?

Huhu :)

Also, ich hab meinen Führerschein jetzt den 3 Tag. War auch sehr froh das ich ihn hab, hab alles beim ersten Mal bestanden & hab auch gleich mein eigenes Auto von Mutti & ihrem Freund geschenkt bekommen. Bin auch gleich am Tag der bestanden Prüfung etwas gefahren, hatte halt meine Probleme mit den Anfahren, dass er mir immer ausgegangen ist, dass waren schon die ersten Sachen die mich verunsichert haben, dann hat es natürlich hinter einem gehupt wenn es nicht schnell genau geht, was mich natürlich immer nervöser gemacht hat, einparken hat auch immer noch nicht ganz perfekt geklappt, aber ich stand drin & hab so weit keinen behindert, natürlich hat mich dies auch noch unsicher gemacht.. Leider Gottes lass ich mich auch immer zu schnell aus dem Konzept bringen wenn es hinter mir hupt :(, nun ja heute früh bin ich beim Wenden an ein Fahrzeug, natürlich Riesen Schock, ich dachte halt das ich da noch durch passe, war halt leider nicht :/, natürlich bin ich dann erstmal stehen geblieben, musste mich in den Moment natürlich auch erstmal sammeln & hat es wieder hinter mir gehupt & aufgeregt & alles drum herum, ich dachte echt in den Moment Steig aus & geh einfach weg. Hab es dann glücklicherweise dann noch geschafft einzuparken, hab dann natürlich Polizei geholt & alles, was man halt machen soll.. Das Auto was ich angefahren habe, hat ein paar Kratzer ist auch schon ein Älteres, der Autohalter bekommt auch eine Mitschuld, da dieser falsch geparkt hat, natürlich bekommt er jetzt auch ein Bußgeld & ich soll auch eins bekommen..

Also zur Frage, wie bekomm ich die Angst weg? Hatte es jeder am Anfang so schwer? Wird es irgendwann dann besser?

Wie viel Bußgeld könnte ich bekommen?

Auto, Bußgeld
Schwarzfahren und falsche Personalien angegeben, mögliche Optionen?

Hallo,

ich wurde letztens beim schwarzfahren erwischt. Dennoch entschied ich mich kurz sinnig dafür falsche Daten anzugeben da ich in dem Moment keine Lust hatte die 60 Euro zu bezahlen und wollt mir ein gewissen Spielraum verschaffen...., dennoch habe ich einige Daten bewusst nur wenig abgeändert, wie Tag des Geburtsdatums und die Straßennummer. Name, Vorname, Geburtsort habe ich falsch angegeben. Am ende wollte der Kontrolleur plötzlich meine Handynummer haben und da ich meins in der Hand hatte und mir in dem Moment spontan nichts eingefallen ist war klar das ich meine richtige angeben musste da er wahrscheinlich anrufen wird um zu sehen obs die richtige ist und so war es dann auch. D.h. der Stand der Dinge ist: Daten sind größtenteils falsch und könnten eigentlich nicht auf mich zurück zu führen sein, dennoch hat er meine richtige Handynummer.

Die Frage ist nun in welch einer Form wäre es der Deutsch Bahn möglich mich jetzt mit diesen Daten zurück zu verfolgen. Meiner Meinung nach wird es schwer werden mich mit den angegeben Daten zustellen, doch da ist eben noch die Handynummer die trotz dessen auch jemand hätte falsch angeben können dann selbst wenn man sich eine ausdenkt bzw. eine bekannte nennt wird es wohl jemanden gehören auch wenn er nichts damit zu tun haben sollte. Nun frage ich mich auf Grund dessen wie weit verfolgt die DB solche Fälle? Werden Sie den Anbieten anfragen ob Sie die Kontaktdaten meiner Nummer bekommen und werden diese auch die Daten weitergeben bzw. wie könnte das sonst weiterlaufen.

Normalerweise hat man nun 10 Tage zeit danach wird dann an der angegeben Adresse eine Mahnung zu gesendet oder es wird direkt das Inkassobüro aktiviert und von den eine Mahnung versendet und dann steigen die Kosten immer weiter aber da die Adresse falsch angegeben worden ist werden die Briefe keinen erreich usw.. Aber wie gesagt ist die Handynummer das was mir sorgen bereitet das die damit zu einem Entschluss kommen könnten das auf mich zurück zuführen ist.

Ich hoffe ihr könnt mich verstehen und habt einige hilfreiche Antworten dazu, vielleicht auch einige die in einer ähnlichen Situation gesteckt haben und was ihr gemacht habt in dieser..., Danke.

PS: Ich weiß es gibt sehr viele Rechtschaffene Menschen da draußen die mir Raten werden die Strafe einfach zu bezahlen und in Zukunft ein Ticket zu kaufen aber ich bin alt genug um das zu verstehen aber manchmal kommt man eben in solche Situationen und deshalb bin ich auch bereit diese 60 Euro notfalls auch zu bezahlen aber möchte gerne eure Meinung bzw. Erfahrungen dazu hören ob es einfach zu ignorieren ist und man sich kein Kopf mehr darum machen muss oder ob man da in der Richtung belangt werden könnte etc. Danke im Voraus!

Recht, Bußgeld, Bahn, Deutsche Bahn, Schwarzfahren, Strafe
Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr

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