Sehr geehrte Leser,

ich habe letzte Woche einen Brief ausgehändigt bekommen, in dem mir ein Bußgeldverfahren aufgrund von unentschuldigten Fehlzeiten angedroht wird.

Diesen Mittwoch habe ich dies bzgl. ein Gespräch mit meiner zuständigen Lehrkraft, um ggf. eine Rechtfertigung vorzubringen.

Der Grund für mein unentschuldigtes fehlen waren zu dieser Zeit private Probleme die unter anderem auf meine Depressionen zurückzuführen sind.

Meine Frage, ist der im oberen Absatz genannte Sachverhalt ein Grund um solches Verhalten zu rechtfertigen, da daraus resultiert, dass die dadurch entstandenen Fehlzeiten nicht aus vorsätzlichen Handeln stammen.

Über hilfreiche Antworten bin ich Ihnen sehr verbunden.

Freundliche Grüße aus Bayern