Ich habe vor kurzem meine GA angefangen und im Unterricht hieß es, dass bei Ernennung zum SaZ das Widerrufs Recht erlischt und man somit nicht mehr kündigen kann. Wie kann das aber sein? Es hieß auch, dass die SaZ Ernennungen an dem Standort für gewöhnlich immer nach einem Monat stattfinden. Man kann doch aber wohl kaum nach 4 Wochen Grundausbildung sagen "Alles klar, hier bleibe ich für die nächsten Jahre, hab ja wohl alles gesehen!"
Ich möchte auf jeden Fall erst einmal die Grundausbildung durchzuziehen und 2-3 Monate in meiner Stammeinheit bei gängigen Tätigkeiten in "Nicht-Grundausbildung" Atmosphäre verbracht haben bevor ich mich endgültig für die nächsten Jahre binden werde...
Darf man die Ernennung auch nach hinten schieben, bis zum Ende der Probezeit? Und kann das stimmen, was der Hauptmann erzählt hat? Dass ein Hauptmann sowas weiß, sollte man nämlich eigentlich erwarten...
Das 6 monatige Widerrufsrecht ist ein Privileg auf das ich nicht verzichten möchte. Wird mir das nach nur 4 Wochen weggenommen, habe ich nicht vor weiterhin zu dienen.
Ich werde das natürlich nächste Woche noch einmal ansprechen, wollte jedoch vorher noch einmal ein paar fachliche Meinungen anhören.