Hallo,
Der Polizeiarzt wollte das ich zur Nachkontrolle gehe und der Arzt hat ein leichtes Wirbelgleiten entdeckt bzw als „Kein Signifikantes Wirbelgleiten“ beschrieben und ich habe Angst, dass dieser Grund dazu führt, dass ich nicht bei der Polizei anfangen kann. Im Internet steht zwar, dass es ein Ausschlusskriterium ist aber nicht ob es da auch einen bestimmten Wert gibt wie stark das z.B sein darf etc .. vielleicht könnt ihr mir ja helfen