Ausschluss für eine Bewerbung bei der Bundespolizei?

Hallo,

Ich habe mal eine Frage und hoffe das mir jemand diese beantworten kann.

Vor 2 Jahren bin ich freiwillig (nach einem Rat von einer Freundin) zu einer ambulanten Gesprächstherapie zu einer Psychiaterin gegangen. Dort war ich 4 Sitzungen und schon ab der Ersten Sitzung meinte Sie ich soll ein Medikament nehmen. Naja einige Wochen später bin ich wieder hin und meinte ich vertrage es nicht, also ein anderes Medikament. Dann dasselbe noch einmal und wieder ein Medikament. DAS Medikament habe ich auch nicht vertragen und sollte es selbstständig absetzen. Allgemein  habe ich an diesem tag diese Ganze Sache auch beendet, da es für mich nicht notwendig gewesen ist und es mir nie wirklich so schlecht gin, dass ich diese gebraucht hätte.

<Nun zu der eigentlichen Frage, ich habe mich bei der bundespolizei beworben und gesehen das eine Psychotherapie ein Ausschlussgrund ist, also bin ich erneut zu der guten Dame und habe sie deshalb befragt. Sie meinte das es nie eine richtige Therapie gewesen ist, sondern nur eine ambulantes Gespräch.

Ebenfalls wären die Diagnosen nie gesichert, sondern nur eine Verdachtsdiagnose, welche sich dann ja relativ schnell als nicht bedenklich herausgestellt haben.

Die gute Dame meinte nun das ich bei der Bewerbung weder Vorerkrankung, noch das mit den Sitzungen angeben soll, da es wiegesagt nur ein Verdacht war, der nicht bestätigt wurde.

Wie soll ich nun damit umgehen? soll ich es wirklich nicht angeben und mir den Vorteil nehmen oder lieber angeben? Hat es für mich einen negativen Nachteil oder soll ich auf die Ärztin hören?

ich bin komplett verwirrt was diese Situation angeht.

Bewerbung, Polizei, Bundespolizei, Psychotherapie, vorerkrankung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.