Hallo, ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und auch das Auswahlverfahren bestanden. Natürlich habe ich mich bei dem zuständigen Einstellungsberater erkundigt, ob ich charakterlich geeignet bin, da in meiner Vergangenheit gegen mich Ermittlungsverfahren aufgrund Wuchers gelaufen sind. Ermittlungsverfahren wurden alle eingestellt, vor Gericht wurde ich freigesprochen, ich habe alle Nachweise mit der Bewerbung zusammen mitgeschickt, die Bundespolizei verlangte eine persönliche Stellungnahme, haben sie auch bekommen, und danach wurde ich auch eingeladen. Ich habe das Auswahlverfahren bestanden, Urkunde erhalten und war geeignet. Tage später erhielt ich einen Anruf und man meinte zu mir ich sei ungeeignet, da ich im Interview bzw. in der Bewerbung nie angegeben hätte, dass gegen mich Ermittlungsverfahren gelaufen sind. Im 2. Grund meinten sie, meine Äußerungen im Vorstellungsgespräch haben nicht gepasst und das haben sie im Nachhinein entschieden, nachdem man mir schon unterschieben hat, dass ich geeignet bin und bestanden habe. Der Prüfer vom EAV meinte, man dürfe mich gar nicht zulassen für den Eignungstest, aber es ist irgendwie doch geschehen, ich habe keine Vorstrafen. Prüfer meint er sieht nicht gut aus, wenn man wegen Wucher beschuldigt worden ist. Meine Frage ist: viele von euch sehen, dass es einfach nur Schwachsinn ist und ehrlich gesagt fühle ich mich richtig ver*rscht, was kann ich dagegen tun? Vielen Dank!