Ist es unverschämt der Putzfrau keine Geschenke zu machen?

Wir haben eine neue Putzfrau, die wir noch nicht lange kennen, die recht nett ist und bisher sind wir mit ihrer Arbeit zufrieden. Wir bieten ihr gute Arbeitsbedingungen, sprich überdurchschnittlicher Stundenlohn (für unsere Gegend), gehen von den Arbeitszeiten her auf sie ein (sie hat noch einen 400 Euro Job wo sie zeitlich flexibel sein muss) und sie bekommt zusätzliche Arbeitszeit, die sie manchmal benötigt, auch entsprechend zusätzlich bezahlt (also ich bestehe nicht darauf, dass sie ihre Arbeit in der vorgeschriebenen Zeit schafft). Zu Weihnachten hat sie von uns eine teurere Flasche Sekt bekommen (wir hatten sie da erst ein paar Wochen). Leider ist es nun so, dass sie wohl auch aus schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnissen kommt - mein Mitgefühl hat sie, aber mehr möchte ich da auch (zumindest zur Zeit) nicht machen - ich kenne sie einfach auch nicht lange. Leider ist es so, dass sie uns immer irgendwelchen Ramsch schenken möchte (was ich bisher weitgehend abgewendet habe), in der Hoffnung dass sie von uns auch (möglichst höherwertige) Geschenke bekommt. Zumindest äußert sie das suggestiv. Jetzt hat sie uns was mitgebracht, was wir ohnehin schon haben, nicht brauchen, nicht haben wollten und was ich ihr nächste Woche zurückgeben werde. Ich finde das Ganze ehrlich gesagt ziemlich lästig. Natürlich hat sie Probleme, aber ich löse ja schon einen gewissen Teil davon, in dem ich ihr gute Arbeitsbedingungen anbiete. Mich ärgert aber diese ständige Bearbeitung von ihr, so dass ich schon plane, dass die zukünftigen Geschenke (Ostern) entsprechend knapp ausfallen werden. Leider wird diese Sache nicht offen von ihr ausgesprochen, so das man auch offen darauf eingehen könnte.

Was würdet Ihr machen?

Geschenk, Bezahlung, Belästigung, Putzfrau
Fahrt auf und von Baustelle - Arbeitsrecht - Was muss Chef zahlen

Hallo.

Ich versuche es mal ganz genau zu formulieren, da es im Netz scheinbar keine passenden Antworten gibt.

Faktenlage:

Mehrere Angestelte im Gartenbau - tägliche Fahrt vom Betriebshof auf Baustellen und wieder zurück. - Bezahlung nach Stundenabrechnung. Chef zahlt allen die Hinfahrt, aber nur dem Fahrer die Rückfahrt. Ist das ok?

Genauer: Die Arbeitnehmer fangen alle um 7:00 in der Firma (Betriebshof) an, der FirmenWagen wird bestückt etc. Dann fahren alle zusammen auf eine Baustelle. Dort wird gearbeitet und nach Abschluss der Baustelle fahren alle gemeinsam zurück zum Betriebshof (dort wird gelegentlich noch das Auto entladen oder etwas anderes gemacht). Der Fahrer bekommt beide Fahrten bezahlt, die anderen nur die Hinfahrt.

Wird im Betriebshof noch gearbeitet, dann wird dies wieder allen als Abreitszeit angerechnet.

Ich sehe das so:

  1. Alle Mitarbeiter sind im Auftrag des Chefs unterwegs - er sucht ja die Baustellen raus und alle Mitarbeiter sind somit von ihm beauftragt dort hin zu fahren. Wird vom Chef verlangt nach der Arbeit auf der Baustelle auch noch im Betriebshof zu arbeiten, dann ist doch die Rückfahrt ganz klar Teil der Arbeitszeit - da ja alle Mitarbeiter in seinem Auftrag unterwegs sind?

  2. Oftmals kommt es vor, dass die Baustelle 50 oder sogar 200 km vom Betriebshof entfernt ist - es besteht auch keine Möglichkeit von der Baustelle privat weg zu kommen. Der Chef muss doch dann die Rückfahrt (eine, teils zwei oder mehr Stunden) bezahlen? Die Arbeitnehmer sind doch nur in seinem Auftrag so weit zu einer Baustelle gefahren. Der Chef kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass 2 Stunden hingefahren wird, 4 Stunden gearbeitet wird und die zwei Stunden Rückfahrt nicht bezahlt werden, oder?

  3. Mehrere Baustellen an einem Tag: Gelegentlich kommt es vor, dass an einem Tag mehrere, kleinere Baustellen angefahren werden - der Chef erwartet nun, dass die Mitarbeiter aufschreiben, was davon Fahrtzeiten waren, diese werden dann nicht bezahlt. D.h. Um 7:00 im Betriebshof los, um 9:30 auf erster Baustelle fertig, um 10:00 auf Baustelle 2, umd 13:30 Baustelle2 fertig, umd 14h auf Baustelle3 um 16:30h auf Baustelle3 fertig um 17:15 im Betriebshof, dort noch arbeiten und um 17:45 wirklich Feierabend. Nach meiner Rechnung muss der Chef von 7:00 bis 17:45 durchzahlen (abzüglch Mittagspause), nach seiner Rechnung werden die Fahrzeiten (in diesem Beispiel 2,75h) nicht bezahlt, bzw. nur dem Fahrer. Das summiert sich im Monat auf sehr viele unbezahlte Stunden, während denen die Arbeitnehmer jedoch nicht ihren 'privaten Spaß' haben können, sondern 'gezwungenermaßen' zum 'Nichtstun im Auto' verdammt sind - im Auftrag des Chefs.

Wie verhält es sich in diesen drei Fällen? Vielen Dank!

Bezahlung, Arbeitsrecht, Fahrtkosten, Gartenbau
Ich habe mich auf einer Pornoseite angemeldet - HILFE!

Hallo..

Ich habe mich auf einer Pornoseite angemeldet, die Geld kostet. Das wusste ich und ich hatte auch vor zu bezahlen. Nun mein Problem:

Ich habe zwei E-Mail Adressen und habe mich mit BEIDEN!! angemeldet, weil bei der anderen stand, dass ein Fehler unterlaufen ist, dann habe ich es mit der anderen versucht.(Ja ich weiß, ein bisschen dumm)

Dann bekam ich auf beiden E-Mail Adressen eine Mail das ich auf der Seite angemeldet wurde und jetzt soll ich zwei mal bezahlen. Ich meine es ist ja auch irgendwie meine Schuld. Jetzt habe ich aber nicht genug Geld auf dem Konto und kann nur einmal bezahlen. Dann habe ich heute einen Brief von einem Anwalt bekommen, das ich bis zum 14.03 bezahlen muss.

So, dann kam heute noch eine Mail das ich noch einmal 29€ bezahlen muss weil ich mich bei einem Abo angemeldet habe, das erst 3 Tage umsonst war und dann halt 29€ kostet.

Ich bin aber, und das ist denke ich mal noch ein Problem, erst 14. Also durfte ich mich da ja gar nicht anmelden. Die haben auch meine Adresse und meine Kontonummer.

Ich habe auch schon alle Abos gekündigt, aber für diesen Monat muss ich jetzt noch bezahlen. Meine Eltern sollen eig. nichts davon erfahren, weil ich gerade Stress mit den habe.

Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich jetzt am besten machen könnte? Und ob es Probleme geben könnte, weil ich bin ja erst 14...

Freue mich auf Antworten ^-^

Internet, Geld, Bezahlung, Anwalt, Gericht, bezahlen, Rechtslage

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