Ab wann bekommt man eine Wohnung vom Jugendamt bezahlt?
Heyy
Ein Freund war in so einer Art Kinderheim aber er wurde 16 und kam wieder zu seinen Eltern. Sie meinten dass wenn es sich zu Hause nicht gebessert hat er eine Wohnung bekommt vom Jugendamt. Ich wollte fragen ab wann man eine Wohnung bekommt weil ich zu Hause sehr viel Streit mit meinen Eltern und ich sehr viel auf meine kleinen Geschwister schauen muss (habe fast keine Freizeit mehr) Ich will jetzt nicht krampfhaft in eine Wohnung, aber ich wollte fragen, ob das ein Grund wäre. Meine Mutter schlägt mich auch, aber ziemlich selten. Ausserdem, wenn man so eine Wohnung bekommt, woher bekommt man das Essen?
Danke
3 Antworten
Da stehen deine Chancen ganz schlecht. Es ist nicht so, dass man ab einem bestimmten Alter automatisch eine Wohnung vom Staat bezahlt bekommst, nur weil du zu Hause ein bisschen eingespannt wirst und Mami und Papi mal ein Machtwort sprechen. Diese Unterstützung bekommst du, wenn das Amt dich als Härtefall einstuft, wenn du also geschlagen oder sonst irgendwie misshandelt wirst oder deine Eltern dich verwahrlosen lassen. Kannst natürlich gern dem Jugendamt deine Situation schildern, aber basierend auf deiner Schilderung halte ich das nicht für realistisch.
In zwei Jahren kannst du ausziehen und darfst selbst Mietverträge unterschreiben usw. Wenn du dir dann leisten kannst, Wohnung und Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, steht dir dieser Weg offen. Auch hier wirst du jedoch i.d.R. keine staatliche finanzielle Unterstützung für eine Wohnung bekommen, weil davon ausgegangen wird, dass du ja bis 25 auch noch bei deinen Altern wohnen könntest.
Alles Gute!
Man hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf dass das Jugendamt einem eine Wohnung stellt. In einzelnen Fällen kann dies geschehen, aber im Prinzip sind das alles verschiedene Ausprägungen einer Jugendhilfemaßnahme.
Wie diese im Einzelfall dann aussieht wird mit den Fallbetreuern vom Jugendamt erarbeitet und regelmäßig in sogenannten Hilfeplangesprächen für die nächste Zeit festgelegt.
Wenn du also Probleme zu Hause hast, führt dich der erste Weg zum Jugendamt, wo du deine Probleme darlegen kannst und dann mit dir zusammen eine Lösung erarbeitet wird.
Kommt es zu Hause zu einer akuten Bedrohungs bzw. einer unhaltbaren Situation sind neben dem Jugendamt auch noch die Jugenschutzstellen ein geeignetes Ziel. Dort kann man vorübergehend untergebracht werden.
Wenn es schwerwiegende soziale Gründe gibt.