Darf ein Vermieter nachträglich Geld (für z.B. Strom) extra verlangen?

In meinem Mietvertrag steht, wieviel die Miete kostet und wieviel die Nebenkosten betragen. Sonst nichts. Es steht weder da, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch die Information/Vereinbarung, dass der Strom extra berechnet/gezählt wird und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch dachte ich logischerweise, dass der Strom zu den Nebenkosten gehört (da ja sonst nichts im Mietvertrag steht, den ich unterzeichnet habe). Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich für jeden Monat, den ich hier gewohnt habe, einen bestimmten Betrag an Strom extra zahle. Ist das erlaubt, wenn im Mietvertrag NULL darüber steht? Es steht weder, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch der Betrag, der zusätzlich für Strom gezahlt werden soll bzw. dass Strom extra berechnet wird. Ich wusste bis vor kurzem nichts davon und wurde total überrumpelt, denn angesichts meines Mietvertrages, ging ich davon aus, dass mit Miete & Nebenkosten alles abgedeckt ist. Hätte ich eher gewusst, was Sache ist, wäre ich auch sehr viel früher aus der Wohnung ausgezogen. Habe ich denn das Recht, die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen? Im Grunde genommen habe ich ja den Vertrag nur für den angegebenen Mietbetrag + den angegebenen Nebenkostenbetrag unterschrieben und sonst für nichts weiter. Liebe Grüße

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Badezimmer, Vermieter tut nichts

Guten Morgen an alle hier. Zunächst möchte ich darum bitten dass sich nur die zu Wort melden, die auch ganz genau etwas zum Mietrecht sagen können. Danke dafür nochmal.

Also ich bin am 01.08.2013 in eine Wohnung gezogen. Vor dem Einzug habe ich die Wohnung renoviert und dabei Mängel im Bad fest gestellt. Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt.

Hier mal die Mängelliste im Bad, die ich dem Vermieter genannt habe und die er sich auch selbst angesehen hat.

  • Undichte Wasserrohre (Kupferrohre, ich habe einen Eimer drunnter stehen und kippe jeden Tag 10 liter Wasser weg)

  • Die Batterie für Warmwasser ist defekt (Das warme Wasser bekomme ich nicht aufgedreht) Ich kann da also nicht duschen und muss zu Bekannten oder meinen Eltern zum Duschen

  • Das Silikon, dass an der (übrigens völlig veralteten) Badewanne ist, bröckelt ab. Die Badewanne ist in einem schlechten Zustand. Also hat der Vermieter mir versprochen, dass ich eine Dusche bekomme.

Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt und er hat mir beim Einzug versprochen, dass er diese Beseitigen würde. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat er bisher noch nichts getan.

Nun meine Fragen. Wie kann ich jetzt vorgehen, um mein Recht durchzusetzen bzw das Recht auch auf meiner Seite zu haben?

Darf ich einfach einen Klempner anrufen und alles auf seine Rechnung reparieren lassen?

Danke schonmal für die Antworten.

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