Hallo zusammen
Bei uns im Haus (Altbau) gibt es einen zentralen Internetanschluss (oder auch Hausanschluss genannt) über den alle Wohnungen plus das Büro des Vermieters mit dem Internet Verbunden sind.
Ich würde gern wissen ob er im einzelnen sehen kann bzw. ob er rechtlich dazu befugt ist zu überprüfen wer welche Seiten besucht, was gepostet, gemailt, gestreamt, bestellt oder sonstwas wird.
Also ich weiß nicht ob er es macht, will ihn auch nicht verdächtigen weil er ein ganz netter ist, will nur wissen ob er es per Gesetz dürfte.
Im Nutzungsvertrag steht unterm Punkt Datenschutz genau folgendes:
"Der Vermieter ist befugt und auch technisch in der Lage, den Netzwerkverkehr im Haus und zum Netz zu kontrollieren. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen aus administrativen Gründen (z.B. unzulässige Nutzung) Der Vermieter ist berechtigt, Protokolldateien zu führen, in denen Zugangsdaten der Nutzer wie Zeiten, IP-Adresse, MAC-Adresse und Zugangspunkt gespeichert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass diese Daten zur Prüfung von missbräuchlichen Nutzungen an hierfür beauftragte Personen weitergeleitet werden."
So, also Frage steht oben, wär schön wenn sich jemand da auskennt...