wasserschaden verursacht durch Vermieter, nun NUR überstreichen?

Hallo Ihr Lieben, Mein Freund und ich wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung, diese hat einen " Dachboden" der einmal auswgebaut war. Unser Vermieter will die Wohnung nun verkaufen, so weit so gut. Nun hat der Vermieter am Freitag die Küche auf dem " Dachboden" ( Küche und Bad sind oben vorhanden!) entfernt. Am Sonntagabend um 23 Uhr ist uns dann aufgefallen dass wir Wasser in der Decke in 3 Bereichen haben. Küche, Flur und Schlafzimmer sind betroffen, wobei in der Küche mussten wir die Tapete aufschneiden um das wasser ablaufen lassen zu können das selbe im Flur. Nächsten morgen kam direkt der Vermieter, ich war dabei als wir nach gesehen haben wo das Wasser her kommt, es kam aus der Leitung von der abgebauten Küche. Er hat das Wasser nicht richtig abgedreht.

Nun ist es so dass der Vermieter am Donnerstag (morgen) auf Rat seines Sohnes ( Architekt) der per Ferndiagnose gesagt hat es würde reichen es über zu malen. Da ich verhindert bin will er nun nächste Wodche Donnerstag uns den Maler schicken.

Ich kann mir absolut nicht vorstellen dass das ausreichen soll, klar er will die Wohnung los werden jedoch sehen wir das nicht ein da wir die ggf langzeitschäden haben.

Sehe ich das falsch ? Muss das nicht getrocknet werden wenn da 3 Tage ,lang Wasser in die Decke läuft? Wichtige Info : Altes Haus 30er Jahre, Decke wahrscheinlich Holz mit Lehm/stroh gemisch und Gipsplatten ( diese ist heute noch feucht!)

Was mach ich denn nun, am Telefon habe ich schon gesagt dass ich das nicht will.

Vielen Dank im voraus für Hilfreiche Antworten!

Vermieter, trocknen, Wasserschaden
Wohungsabschlusstür verzogen, wer zahlt? Mieter?

Ich bin Vermieter einer Einliegerwohnung und wohne ebenfalls in dem Einfamilienhaus, das Haus ist 10 Jahre alt. Wir haben den gleichen Eingang, gemeinsames Treppenhaus, die Einliegerwohnung (gehobenen Ausstattung, mit Terasse) befindet sich im Kellergeschoss. Seit Dez. 2012 habe ich einen neuen Mieter. Es geht um die Wohnungsabschlusstür, es ist eine massive Buche Echtholztür. Nach 3 Monaten kam mein Mieter auf mich zu und sagte, die Wohnungsabschlusstür würde nur sehr schwer schließen, die schließt inzwischen nur noch, wenn sie richtig ins Schloss geknallt wird. Die Tür hat sich verzogen. Ich habe gehofft, das sich das im Sommer wieder reguleirt, hat es aber nicht. Ich gehe davon aus, dass es mit dem nicht ordentlichen Lüften (Feuchtigkeit) zu tun hat. Ich habe ihm beim Einzug eine schriftl. Anleitung „Richtiges Lüften“ ausgehändigt. Jedes Mal wenn er seine Wohnung verlässt ist ein unangenehmer stickiger „Duft“ im Treppenhaus, was auf nicht Lüften in der Wohnung zurück zu führen ist, ich habe ihn schon mehrfach darauf hingewiesen täglich Stoßzulüften. Er heißt die Wohnung auch nur bedingt, um Geld zu sparen, ich habe ihm gesagt, dass die Wohung mindestens auf 18 ° C geheizt werden muss, steht auch auf dem Beiblatt "Richtiges Lüften" .Es gab auch schon nach 4 Wochen im Bad Schimmelansatz, was er jetzt im Griff hat. Ich vermietet seit 10 Jahren die Wohnung, es gab noch nie Probleme mit der Wohnungsabschlusstür, weder im Sommer noch Winter. Meine Frage, kann ich von meinem Mieter verlangen, dass er die Tür ersetzt, evtl. über seine Haftpflichtversicherung? Da ich der Meinung bin, dass es sein Verschulden ist, durch nicht sachgemäßes Lüften und Heißen.

Tür, Mieter, Vermieter, Lüften

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