Kindesunterhalt -> Anspruch nach Wegfall Kindergeld?

Hallo zusammen,

hier meine aktuelle Situation.

Ich werde Ende Juli 25 Jahre alt. Dadurch fällt ja das Kindergeld weg. Zur Zeit wohne ich noch bei meiner Mutter und mache meine Ausbildung im 2. Lehrjahr. (Bin leider später angefangen).

Meiner Mutter zahle ich regelmäßig Kostgeld, da sie halt alleinerziehend mit mir ist.

Mein Vater zahlt zur Zeit kein Unterhalt mehr seit Anfang meiner Ausbildung, weil er meint, dass ich nun genug verdienen würde und ich es von ihm nicht mehr nötig hätte. Ich habe aber mal nun im Unterhaltsrechner nachgerechnet. Dort würde ich Unterhalt erhalten von ihm nach Abzug des Kindergeldes.

Mein Nettoeinkommen: ca. 900,00€

Vaters Nettoeinkommen: ca. 2600,00€

Mutters Nettoeinkommen: ca. 2400,00€

Mein Vater wohnt in einer, nach der Scheidung finanzierten, Immobilie. Da zahlt er an Darlehensraten 500,00€. Der Wert beläuft sich auf ca. 200.000,00€.

Ich wollte mir nur nochmal eine zweite Meinung einholen, bevor ich bei ihm die Klappe aufreiße, ob er tatsächlich Unterhalt zahlen muss.

Und sollte man sich mit so einer Frage direkt an einen Anwalt wenden? Ich würde das halt erst machen, wenn gar nichts mehr geht. Denn dann ist wahrscheinlich Krieg.

Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen von euch.

Schöne Grüße

Ausbildung, Unterhalt, Familienrecht, Scheidung, Kindergeld, Kindesunterhalt, Rechtslage, Scheidungskind, Unterhaltspflicht, Unterhaltszahlung
SGB II Bürgergeld - Warmwasseraufbereitung über Strom?

Hallo liebe Community,

hätte mal eine Frage und zwar hatte meine Wohnung beim Einzug die Warmwasseraufbereitung über Gas gehabt. Die Gastherme ging meine ende Mai 2024 kaputt und jetzt hat der Vermieter da wohl alles andere Kostenintensiver gewesen wäre usw. die Warmwasseraufbereitung über Strom installieren lassen. Das Gerät ist ein Vaillant ELOSTOR VEH 50/7-3 mit 50 Liter welcher im Erscheinungsjahr 2017 schon Energieeffizienzklasse C hatte. Denke mal in der heutigen Zeit dürfte dieser ja noch viel schlechter sein und ob dies noch zulässig war sowas in der heutigen Zeit zu installieren Weiss ich nicht. Da Wir aber aktuell noch im Bezuges des Bürgergeldes sind und und ich mal beim Stromanbieter anfrage wie sich das mit meinen Abschlägen für Strom verhält bin ich bald Rückwärts gegangen.

Mein Mitarbeiter vom Jobcenter meinte man müsste den Strom der für Warmwasser verbraucht werden würde nachweisen können. Aber dieser äußerte sich auch nicht wie das auszusehen hat und ob man dies wenn man zum Beispiel einen eBay Stromzähler kauft zum da zwischen schalten und dann am Ende des Jahres von dem Zähler ein Foto macht und dann diese Kilowattstunden vom normalen Strom bzw. den Stromverbrauch für Warmwasser abzieht. Darauf hin fragte ich noch mal direkt beim Landkreis nach wo mir mir eine Mitarbeiterin vom Jobcenter folgendes schrieb:

Guten Tag Herr,

es ist nicht ganz richtig, dass die Kosten für die Warmwasserbereitung bei Gas oder Heizöl vollständig vom Jobcenter getragen werden. Es werden dauerhaft - unabhängig von der Art der Warmwassererzeugung - immer nur die angemessenen Heiz- und Warmwasserkosten berücksichtigt.

Diese ergeben sich bei einer zentralen Warmwassererzeugung durch die angemessenen reinen Heizkosten (für die Raumwärme) zzgl. der pauschalen Werte entsprechend § 21 Abs. 7 SGB II, in ihrem Fall 12,95 € + 6,59 € ( für das Kind).

Die gleichen Beträge werden bei einer dezentralen Warmwassererzeugung berücksichtigt, nämlich zum einen die angemessenen Heizkosten + Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II.

Die Leistungsberechtigten erhalten somit in beiden Fällen grds. die gleichen Beträge.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.



Heizung allein ist über Öl und Warmwasser über Strom.

Das die Warmwasserkosten oder aber auch Heizkosten Verhältnismäßig sein müssen ist mir bekannt. Hatte auch nie solche Probleme vorher da ich immer alles über Gas hatte in der Vergangenheit.

Was man mir aber immer noch nicht beantwortet hat ist muss der Wechselstromzähler den man zum Nachweis der reinen Warmwasserkosten dazwischen bauen müsste geeicht sein oder müsste dieser Kilowattstundenzähler von einer Fach Firma installiert werden oder sogar vom Stromanbieter bzw. in meinem Fall den Stadtwerken?

Reicht es den Verbrauch dann anschließend durch ein Foto nachzuweisen oder wie soll dies geschehen?

Auf diese Frage die aus meiner Sicht ja klar berechtigt ist kam nur folgende Antwort zu Technischen Fragen solle ich mich an die Stadtwerke oder dem Vermieter wenden.

Ich will doch nur Wissen wie das mit dem Stromzähler auszusehen hat damit nicht nachher das Jobcenter sagt nein übernehmen Wir nicht weil nicht geeicht oder sonstiges. Da will man es schon versuchen den Leuten recht zu machen und bekommt trotzdem keine verständliche Antwort.

Vielleicht gibt es ja hier Leute die sich mit dem Thema auskennen und mir dazu was schreiben können.

Sage schon mal besten Dank für Ihre Hilfe.

Jobcenter, Rechtslage, Warmwasser, Bürgergeld, Warmwasserspeicher

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