Scheinanmeldung. Welche Probleme kann ich bekommen?

4 Antworten

Ich sehe da überhaupt kein Problem. Deine Freundin „wohnt“ halt bei dir und macht von ihrem Recht Gebrauch, zu verreisen. Solange sie eine stabile Bindung an das Land und die Absicht einer Rückkehr hat, ist da nichts einzuwenden. Ihre Anwesenheit in der Wohnung wird vom Melderecht nicht verlangt. Es dürfen halt keine illegalen Aktivitäten vorgenommen werden, und sie muss weiterhin ihren Pflichten nachkommen.

Und selbst wenn sie zurückkommt und im gleichen Moment umzieht, ist auch das ihr gutes Recht. Ich sehe also überhaupt keinen Grund dafür, dieses Modell zu kriminalisieren.

Ich glaube nicht, dass es sich um eine Scheinanmeldung handelt, denn sie wohnt doch gar nicht in Wirklichkeit woanders, sondern sie wohnt bei Dir und ist verreist. Es ist doch nicht verboten irgendwo zur Miete zu wohnen und gemeldet zu sein, und dann zu verreisen. Eine wirkliche Scheinanmeldung hatte ich mal vor Jahrzehnten in meiner Verwandtschaft, die Person wohnte woanders und hatte bei der Scheinadresse ein Anwesenheit vortäuschendes Szenario aufgebaut, mit Zahnbürste und so. Der Scheinvermieter war gar nicht mit ihr befreundet und machte das trotzdem, für Geld, woraus ich schließe dass es nicht besonders riskant war.

Das Google-Rohmaterial zeigt für eine Scheinanmeldung astronomische Bußgelder, aber eine solche liegt doch nicht vor, siehe oben.

Richtet ein Zimmer so her dass sie da normalerweise zu wohnen scheint, ein Schrank mit etwas Wäsche und Kleidung, ein Bett, ein Schreibtisch mit Unterlagen, ein Papierkorb mit zerknüllter Korrespondenz an sie, usw.

Sie soll sich bei den Eltern melden. Oder einem adneren Verwandten. Warum bei dir? Da sie jederzeit von der Reise zurückkommen könnte, besteht ja die Absicht, dort zu wohnen. Also wäre das OK.


mc50825 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 13:00

der Vermiter der Mutter spielt nicht mit.

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Dass ihr wegen Verstoß gegen das Meldegesetz bestraft werdet.


mc50825 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 13:02

bis zu welcher Summe könnte so eine Strafe gehen? Wie gesagt, es wird niemand betrogen und Geld abkassiert o.ä.

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