Aufgabenkreise von meinen gesetzlichen Betreuer?

Hallo, die Aufgabenkreise- und Bereiche meines gesetzlichen Betreuer umfassen:

- Sorge für die Gesundheit (Gesundheitsfürsorge)

- Aufenthaltsbestimmung

- Vermögenssorge

- Wohnungsangeleinheiten

- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post

- Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten

bin ich mit diesen Aufgabenkreisen des gesetzlichen Betreuers entmündigt?

Liegt bei mir diesen Aufgabenkreisen das Einwilligungsvorbehalt vor oder nicht?

Ist es nach eurer Ansicht viele oder wenig Aufgabenkreise von den gesetzlichen Betreuer?

Darf ich mit diesen Aufgabenkreisen trotzdem selber unterschreiben und ausfüllen?

Was bedeutet Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten? Darf ich trotz diesen Aufgabenkreis (Rechts-Antrags- und Behördenangelegenheiten) trotzdem Anträge z.b für den Schwerbehindertenausweis selber ausfüllen und diesen Antrag selber stellen ?

Bin ich mit diesen Aufgabenkreisen selbständig oder eher nicht?

Wenn mein gesetzlicher Betreuer den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" hat, kann er dann gegen meinen Willen in einen Wohnheim und in eine stationäre Wohnform stecken und dass ich dort auch hin muss, wenn mein gesetzlicher Betreuer diesen Aufgabenkreis hat? Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung" mir verbieten, eine eigene Wohnung zu mieten und dass ich in der eigene Wohnung alleine lebe?

Muss der gesetzlicher Betreuer den Betreuten trotz des Aufgabenkreises „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post" mir trotzdem Briefe und Post mir aushändigen und an mir weiterleiten, wenn ich explizit danach frage? Darf er auch verweigern Briefe und Post an den Betreuten weiterleiten?.

Was macht der gesetzlicher Betreuer bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit"? Darf er mir dann verbieten meine eigene ärztliche Befunde, Arztbriefe und Arztberichte einzusehen und durchzulesen? Gehen dann die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe an den Betreuten oder direkt an den gesetzlichen Betreuer? Kann es sein, dass er mir die ärztliche Befunde, Arztberichte und Arztbriefe nicht aushändigt und nicht weiterleitet? (Auch wenn ich ihm explizit nach den Arztbriefen, ärztlichen Befunden und ärztlichen Berichte frage?)

Darf er mir da auch bei den Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit" mir verbieten meine eigene elektronische Patientenakte auf meinem Smartphone zu nutzen?

Darf der gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis „Vermögenssorge" mir das einteilen und dass ich das Geld nur zugeteilt von ihm bekomme, was ich verdiene?

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Meine Haftpflicht will den Schaden nicht bezahlen bevor ich nicht die ablehnung der gebäudeversicherung vorlege. Mein Hausverwalter weigert sich. Was tun?

Wie oben beschrieben. Mein Hausverwalter will sich nicht an die Gebäudeversicherung wenden. Und meine haftpflicht will nicht zahlen wenn sie nicht das ablehnungsschreiben dieser bekommt. Der Vorfall ist selbst verursacht.

Ich habe die Ablaufgarnitur in der Dusche bzw. den Geruchsverschluss, (das ist dieses Teil im Abfluss der Dusche, was aussieht wie ein Sieb, mit der Schraube in der Mitte) versucht aufzuschrauben, um es zu reinigen (darf man nicht) und Wasser ist deshalb über längere Zeit ausgetreten. Wie ich hier gelesen habe kommt das wohl öfter mal vor.

Mein Hausverwalter argumentiert, dass die gebäudeversicherung nicht zuständig ist, da ich an dem Schaden schuld bin und meine haftpflicht argumentiert, dass nach einem Bundesgerichtshof Urteil die gebäudeversicherung zuständig ist. Beide lassen mich jetzt auf den Kosten sitzen. (Ich hab bei der schadenbeseitigung unterschrieben, dass ich es bezahle, wenn es weder Versicherung noch Vermieter tun) Nach meinem Verständnis, ist meine Versicherung wohl im Recht, gegenüber meiner Hausverwaltung, da ich die Gebäudeversicherung in meinen Nebenkosten mitbezahle.

Für einen anwalt lohnt es sich wohl nicht bei 1000Euro schadenssumme. Rechtsschutzversicherung ist wohl eher meist nicht nachwirkend. Ich denke über einen mieterbund nach. Meine Eltern sagen dass der aber auch nichts ausrichten wird, wenn sich der Hausverwalter so quer stellt. Ein Mieterbund wo Rechtsschutz enthalten ist, wird vermutlich auch zu teuer und ob die wirklich was bewirken ist die Frage.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit Streitigkeiten mit Vermieter/Hausverwalter gemacht? Oder kann mir jemand ein bißchen was über mieterbunde und ob die geholfen oder nicht geholfen haben erzählen? Oder hat jemand gute Erfahrungen gemacht etwas zu bewirken, dass die Versicherung zahlt? Ich bin übrigens bei der Huk Coburg. Weitere Lösungsvorschläge sind willkommen.

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Wie finde ich heraus wie hoch die Erbsumme ist die man erbt?

Weder weiß ich was über die Anzahl der Konten noch über die Summen.

Ich weiß nur dass die Schwester meines Vaters sich aktiv darum kümmert und ich sie nicht kenne und auch nicht einschätzen kann,ob diese die Bankkonten leerräumt.

Die Person kann theoretisch zur Bank gehen und sagen ,dass sie Alleinerbin ist,wenn sie die Sterbeurkunde meines Vaters vorlegt.

Ich will kein Streit und nichts.

Ich will nur wissen ob alles fair abläuft.

Mit der Wohnung hat das nämlich schon mal nicht geklappt.Da wollte ich ein paar Möbel eigentlich haben aber diese wurde Leergeräumt.

Ist jetzt kein Drama aber ich wurde von der Schwester noch gefragt,ob ich was haben möchte und das ein oder andere wollte ich schon noch haben und sogar Anspruch drauf.

Die Bank möchte die Sterbeurkunde von meinem Vater und sie hat mich jetzt gefragt,ob ich sie ihr schicken kann per Email.

Über die nächsten Schritte weiß sie angeblich auch nicht bescheid.

Ich finde es ja sinnvoll dass sie sich darum kümmert,weil sie eine ganz andere Bindung zu der verstorbenen Person hat, aber es wird irgendwie ein bisschen zu wild.

Damals als mein Vater gestorben ist, hat meine Mutter nämlich auch die komplette Summe von der Bank bekommen,was eigentlich auch nicht rechtens ist, aber mein Mutter hat mir meinen Anteil überwiesen,also egal.

Mich stört halt keine Übersicht zu haben und damit null Kontrolle.

Im Testament steht ja keine Summe

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