Etwas kompliziert, oder bin ich blind?

1 Antwort

Und wofür wurden die Miterben dann ausbezahlt? Unter Auszahlung verstehe ich eine Auseinandersetzung oder eine Einigung.

Dies könnte entweder der gemeinsame Verkauf sein (dann fließt der Erlös in den Nachlass) oder die Auszahlung erfolgt per Vertrag von demjenigen aus der EG der das Auto übernehmen will, ggfs mit Anrechnung auf seinen Erbanteil insgesamt.

Haupterben - gibt es nicht. Per se stehen alle Erben die gleiche Rechte zu und können nur gemeinsam entscheiden.

Der Haupterbe hat keinen Mehranspruch weil er organisiert oder sich um den Verkauf bemüht.