Etwas kompliziert, oder bin ich blind?
Guten Tag,
wir sind eine Erbengemeinschaft. In der Erbmasse ist ein Auto enthalten.
Der Wert des Autos wurde ermittelt und alle Erben wurden ausbezahlt.
Ein Erbe verweigert die Zustimmung dazu, dass der Haupterbe, das Auto verkaufen darf.
Laut RA (FA) ist dieZustimmung aber zwingend einzuholen.
Okay, der Haupterbe will keinen Streit, lässt sich ausntzen, was könnte er denn aber machen?
Ich danke euch
1 Antwort
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Und wofür wurden die Miterben dann ausbezahlt? Unter Auszahlung verstehe ich eine Auseinandersetzung oder eine Einigung.
Dies könnte entweder der gemeinsame Verkauf sein (dann fließt der Erlös in den Nachlass) oder die Auszahlung erfolgt per Vertrag von demjenigen aus der EG der das Auto übernehmen will, ggfs mit Anrechnung auf seinen Erbanteil insgesamt.
Haupterben - gibt es nicht. Per se stehen alle Erben die gleiche Rechte zu und können nur gemeinsam entscheiden.
Der Haupterbe hat keinen Mehranspruch weil er organisiert oder sich um den Verkauf bemüht.