Polizei Dienstausweis?
Inwiefern unterscheiden sich die Dienstausweise der Polizeibeamten von denen der Polizei-Verwaltungsangestellten, die Tarifbeschäftigt und keine Beamten sind?
Z.B: die Dienstausweise der Bundespolizei veriieren kaum zwischen Beamten und Angestellten (Siehe Bild).
Dies könnte jedoch dazu führen, dass ein Angestellter sich fälschlicherweise als Polizist ausgibt und seinen Dienstausweis als Legitimation verwendet, ohne dass die meisten Zivilisten den Unterschied erkennen.
Dienstausweis einer Polizeibeamtin
Dienstausweis einer Verwaltungsangestelltin
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf der Rückseite steht der entscheidende Satz, bei mir steht z.B. "Der Ausweisinhaber ist Polizeibeamter"
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wer so etwas macht, ginge ein hohes Risiko, sehe ich auch so.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich weiß nicht wie es bei der Polizei geregelt ist, aber aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes weiß ich zu berichten dass es dort absolut keinen Unterschied gibt zwischen den Dienstauswiesen der Beamten und Angestellten. Diese sind im Wortlaut (bis auf die persönlichen Daten natürlich) völlig identisch.
Was aber auch darin begründet liegt dass die Statusgruppe für die Aufgabenerfüllung völlig irrelevant ist. Egal ob Beamter oder Angestellter, beide haben gleiche Befugnisse und Aufgaben - was bei der Polizei wiederum nicht der Fall sein dürfte.
Aus diesem Grund ist in deinem Beispiel der Unterschied daher durch das große "Polizei" gekennzeichnet.
Im Gegensatz dazu weiß ich aber z.B. dass in Bayern wiederum die Amtsbezeichnung auf dem Auswies aufgeführt wird so dass erkenntlich ist ob es ein Angestellter oder Beamter ist (ein Angesteller hat keine Amtsbezeichnung).
Insofern kann man das nicht pauschal sagen sondern das regelt wohl, wie immer, jeder Dienstherr, jedes Bundesland, selbst wie es das für richtig hält...
Insgesamt aber sehe ich das Problem nicht. Wenn jemand einen solchen Ausweis in krimineller Absicht verwenden möchte, wird er es tun. Und wenn er ihn eben fälscht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hätte, hätte: Fahrradkette!
Der Dienstausweis ist so fälschungssicher wie eine Krankenkassenkarte ; - )
Wer kriminell handeln will, wird das auch tun, egal, was du als Gesetzgeber diesbezüglich unternimmst.
Die meisten Zivilisten würden es eh nicht wissen... ich kenne einen Fall, in dem ein BKA Angestellter sich als BKA Beamter ausgegeben hat...