SGB II Bürgergeld - Warmwasseraufbereitung über Strom?

Hallo liebe Community,

hätte mal eine Frage und zwar hatte meine Wohnung beim Einzug die Warmwasseraufbereitung über Gas gehabt. Die Gastherme ging meine ende Mai 2024 kaputt und jetzt hat der Vermieter da wohl alles andere Kostenintensiver gewesen wäre usw. die Warmwasseraufbereitung über Strom installieren lassen. Das Gerät ist ein Vaillant ELOSTOR VEH 50/7-3 mit 50 Liter welcher im Erscheinungsjahr 2017 schon Energieeffizienzklasse C hatte. Denke mal in der heutigen Zeit dürfte dieser ja noch viel schlechter sein und ob dies noch zulässig war sowas in der heutigen Zeit zu installieren Weiss ich nicht. Da Wir aber aktuell noch im Bezuges des Bürgergeldes sind und und ich mal beim Stromanbieter anfrage wie sich das mit meinen Abschlägen für Strom verhält bin ich bald Rückwärts gegangen.

Mein Mitarbeiter vom Jobcenter meinte man müsste den Strom der für Warmwasser verbraucht werden würde nachweisen können. Aber dieser äußerte sich auch nicht wie das auszusehen hat und ob man dies wenn man zum Beispiel einen eBay Stromzähler kauft zum da zwischen schalten und dann am Ende des Jahres von dem Zähler ein Foto macht und dann diese Kilowattstunden vom normalen Strom bzw. den Stromverbrauch für Warmwasser abzieht. Darauf hin fragte ich noch mal direkt beim Landkreis nach wo mir mir eine Mitarbeiterin vom Jobcenter folgendes schrieb:

Guten Tag Herr,

es ist nicht ganz richtig, dass die Kosten für die Warmwasserbereitung bei Gas oder Heizöl vollständig vom Jobcenter getragen werden. Es werden dauerhaft - unabhängig von der Art der Warmwassererzeugung - immer nur die angemessenen Heiz- und Warmwasserkosten berücksichtigt.

Diese ergeben sich bei einer zentralen Warmwassererzeugung durch die angemessenen reinen Heizkosten (für die Raumwärme) zzgl. der pauschalen Werte entsprechend § 21 Abs. 7 SGB II, in ihrem Fall 12,95 € + 6,59 € ( für das Kind).

Die gleichen Beträge werden bei einer dezentralen Warmwassererzeugung berücksichtigt, nämlich zum einen die angemessenen Heizkosten + Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II.

Die Leistungsberechtigten erhalten somit in beiden Fällen grds. die gleichen Beträge.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.



Heizung allein ist über Öl und Warmwasser über Strom.

Das die Warmwasserkosten oder aber auch Heizkosten Verhältnismäßig sein müssen ist mir bekannt. Hatte auch nie solche Probleme vorher da ich immer alles über Gas hatte in der Vergangenheit.

Was man mir aber immer noch nicht beantwortet hat ist muss der Wechselstromzähler den man zum Nachweis der reinen Warmwasserkosten dazwischen bauen müsste geeicht sein oder müsste dieser Kilowattstundenzähler von einer Fach Firma installiert werden oder sogar vom Stromanbieter bzw. in meinem Fall den Stadtwerken?

Reicht es den Verbrauch dann anschließend durch ein Foto nachzuweisen oder wie soll dies geschehen?

Auf diese Frage die aus meiner Sicht ja klar berechtigt ist kam nur folgende Antwort zu Technischen Fragen solle ich mich an die Stadtwerke oder dem Vermieter wenden.

Ich will doch nur Wissen wie das mit dem Stromzähler auszusehen hat damit nicht nachher das Jobcenter sagt nein übernehmen Wir nicht weil nicht geeicht oder sonstiges. Da will man es schon versuchen den Leuten recht zu machen und bekommt trotzdem keine verständliche Antwort.

Vielleicht gibt es ja hier Leute die sich mit dem Thema auskennen und mir dazu was schreiben können.

Sage schon mal besten Dank für Ihre Hilfe.

Jobcenter, Rechtslage, Warmwasser, Bürgergeld, Warmwasserspeicher
CE Fahrerlaubnis verlängern für nicht Verfall des Scheins bzw für private Nutzung? Was wird benötigt?

Hallo liebe Community,

ich habe einen CE Führerschein der aber schon 2010 oder so abgelaufen ist.

Laut Anfrage beim Amt verfällt der komplett wenn ich ihn nicht bis zum 21.09.2021 verlängere.

Bin alleinerziehend und krank aktuell aber, da ich früher vor dem Kind auch gerne gefahren bin und ich ja nicht weiss wo die berufliche Reise noch hingeht wenn es mir wieder gut geht wollte ich meinen Schein einfach so für den privaten Gebrauch verlängern. Wobei ich mir natürlich keinen 40T LKW ausleihe um damit eine Schön Wetter Fahrt zu machen. Geht mir da wirklich nur drum den nicht verfallen lassen um zur Not irgendwann vielleicht noch mal wieder LKW fahren zu können.

Jetzt sagte man mir hier auf dem Amt es würde für die Verlängerung auch im privaten Bereich ein ärztliches Gutachten, ein Augenärztliches Gutachten und Passbild erforderlich sein.

Soweit so gut aber mit diesen ganzen Kosten plus die Kosten hier auf dem Amt bin ich da dann auch 200 Euro los. Zumindest sind so bei den Ärzten wo ich gefragt hatte die Preise.

Deshalb muss ich wirklich für die private Verlängerung des Führerscheins diese ärztlichen Gutachten haben oder gibt es da irgendwo Paragraphen worauf ich mich beziehen könnte das ich diese nicht benötige?

Ich weiss schon das wenn ich gewerblich fahren wollte da dann auch noch die 5 Module zukommen würden um nachher dann die 95 im Schein eingetragen zu bekommen die für die gewerbliche Nutzung als Kraftfahrer notwendig wären.

Mir geht es nur darum ob die letzte Person mir da auf dem Amt Mist erzählt hat oder ob man mit vor 3-4 Jahren wo ich schon mal deshalb angefragt hatte Mist erzählt hatte. Weil da wurde nichts erzählt von den ärztlichen Gutachten.

MfG

Recht, Auto und Motorrad
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