Ist Fussballspielen durch Kinder auf der Strasse erlaubt?

Wir wohnen in einem kleinen Dorf mit 700 Einwohnern in einem reinen Wohngebiet. Die Strasse die das Neubaugebiet (ca. 25 Häuser) erschliesst ist extrem wenig frequentiert - max. 5-10 Autos pro Stunde. Die Strasse ist extrem schmal und besitzt keinen Bürgersteig. Am Ende der Sackgasse ist ein kleiner Wendehammer. Meine Kinder und die Kinder der Nachbarschaft (alle Kinder sind zwischen 4 und 10 Jahre alt - in Summe ca. 7 Kinder) spielen des öfteren auf der Strasse und dem Wendehammer Fussball. Ein Anwohner der Wendeplatte beschwert sich massiv gegen das Spielen der Kinder und den damit verbundenen "Lärm". Er arbeitet des öfteren im Home-Office und fühlt sich durch die Kinder gestört. Er schickt die Kinder aggressiv von der Wendeplatte weg.

Meine Frage dazu: ist Fussballspielen auf dem Wendehammer erlaubt/toleriert ?

Ich habe dazu schon im Netz recherchiert und folgendes gefunden. Seit 2011 ist Kinderlärm laut Bundesemissionsschutzgesetz nicht mehr als Lärm einzustufen. Kinder unter 14 Jahren können laut sein, dies muss akzeptiert werden. Spielen ist auf Strassen laut STVO §31 eigentlich verboten, aber es soll nach VWV zu §31 STVO nicht dagegen vorgegangen werden, wenn es sich um Spielstrassen oder Strassen mit geringer Verkehrsbedeutung (weniger als 50 Autos pro Stunde) handelt.

Fußball, Recht, Jura, Kinder und Erziehung, Kinderlärm, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, Rechtslage, Straßenverkehrsordnung
"Kalte Räumung", welche Rechte habe ich?

Ich habe eine Frage bezüglich einer sogenannten "Kalten Räumung". Mein ehemaliger Vermieter hat mir aufgrund ausbleibender Mietzahlungen zu Recht gekündigt. Ich suchte mir eine neue Wohnung und beließ all mein Gut in der alten Wohnung, mit dem Vorsatz sie zu räumen, sobald ich gesundheitlich dazu imstande bin.

Inzwischen erging eine gerichtliche Verfügung, wonach für das Mietobjekt eine Anwaltskanzlei als Zwangsverwalter bestellt wurde. Diese Kanzlei erhob nun Klage gegen mich (völlig ok), wobei eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. Ich habe jetzt alles für eine rasche Räumung abgeklärt, doch als ich dort war stellte ich fest, dass die Wohnung bereits geräumt wurde!

Was muss ich nun unternehmen?

Wenn die Zwangsverwalter diese Räumung veranlasst haben ist es rechtlich bestimmt anders zu betrachten, als wenn es die Eigentümergesellschaft, welche laut Beschluss keine Befugnisse mehr hatte, war.

Wäre prima, wenn ich Antworten bekommen könnte, - fundiert. Danke!

edit am 09.12.2017:

Habe am Donnerstag meine Rechtsberatung aufgesucht. Mir wurde nahegelegt vorerst von einer Anzeige abzusehen und die Zwangsverwalter werden angeschrieben um den Verbleib meiner Wohnungseinrichtung zu erfragen. Dennoch habe ich das für die anhängige Räumungsklage zuständige Amtsgericht über die willkürliche kalte Räumung informiert,- zum einen um evtl. auferlegte Kosten zu reduzieren, zum anderen um das Gericht davon in Kenntnis zu setzen, dass es Leute gibt die Klage erheben und dann doch glauben, das Gesetz in die eigene Hand nehmen zu dürfen.

Ich bedanke mich aber für all euer Interesse und Beiträge wie Kommentare. GFrey.

Recht, Räumungsklage, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Frage zur Rechtslage: Handyverbot bei Veranstaltungen OHNE vorheriges Wissen?

Hallo zusammen. Eventuell tummeln sich unter euch ja auch Leute, die sich mit unserem Rechtssystem auskennen.

Ich habe mir im September Tickets gekauft für eine Veranstaltung, die jetzt im Dezember stattfinden soll. NACH Erhalt der Tickets konnte man dann auf dem Ticket aufgedruckt folgendes lesen: „Mitnahme von Handys, Fotos, Videos + Audio verboten“. Kauft man Karten über Eventim, wird man zudem darauf hingewiesen, dass man die Karten nicht zurück geben kann und auch nicht weiter verkaufen soll. VOR dem Ticketkauf wurde in keiner Sekunde kommuniziert, dass die Mitnahme eines Handys verboten sei. Und nach Erhalt der Tickets wurde auf mehrmaliger Nachfrage beim Veranstalter und beim Management des Künstlers gesagt, Handys wären erlaubt nur das Fotografieren eben nicht. Jetzt will der Veranstalter aber doch, dass keine Handys in die Halle mitgenommen werden dürfen.

Nun meine Frage: ist es rechtens, ein Verbot zu verhängen das Handy mit in die Halle zu nehmen (oder es wahlweise an einer Garderobe abzugeben, bei der keine Gewähr gegeben ist) OBWOHL dies vor dem Ticketkauf NICHT kommuniziert wurde?

Ich meine, man kann sich jetzt darüber streiten, ob es wichtig ist sein Handy mit zu nehmen. Ich persönlich sehe es nämlich als wichtig. Es handelt sich um eine Veranstaltung mit 10.000 Gästen. Von diesen 10.000 Gästen werden sicher weit über die Hälfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen und in Hotels vor Ort nächtigen. Inklusive mir. Ich mag mein Handy da nur eher ungern im Hotel lassen! Was wenn die Öffis überlastet sind und nachts um 2 nicht mehr fahren? Wer ruft mir dann ein Taxi? Was wenn etwas passiert und ich mein Handy brauche um einen Anruf zu tätigen? Und ebenso wenig (oder eher noch weniger!) würde ich mein Handy an einer Garderobe abgeben, wo 10.000 andere ihre Jacken abgeben. Was, wenn ich mein Handy nicht mehr bekomme, weil es aus versehen die falsche Person bekommen hat. Kann ich den Garderobieren vertrauen, dass die mir mein Handy nicht einfach klauen? Es besteht ja keine Gewähr! Hätte man vor Ticketkauf kommuniziert, dass die Mitnahme verboten ist, hätte man wenigstens die Möglichkeit gehabt, selbst darüber zu entscheiden, ob man unter diesen Voraussetzungen die Veranstaltung besuchen möchte oder nicht. So hat man 100€ bezahlt und MUSS gehen. Ob man nun will oder nicht!

Über eine schnelle Antwort wäre ich echt super super dankbar!

Recht, Rechtslage, Veranstaltung, Handyverbot

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