Ich habe hier ein paar Dinge über Scheidungen gelesen, die ich mir schwer vorstellen kann, aber es gibt ja viele irre Vorschriften.
1. Wenn Sie ohne Zustimmung Ihres Partners von zu Hause ausziehen, könnte das ein Gericht in einem Scheidungsverfahren als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung werten. Im schlimmsten Fall kann dies lebenslange Unterhaltszahlungen an den Ehepartner zur Folge haben. Das Ausziehen ist dann keine Eheverfehlung, wenn der andere Partner mit der Trennung der Haushalte einverstanden ist. Dies sollte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, um Beweisprobleme zu vermeiden.
2. Sollte der Grund für die Scheidung (auch) eine neue Beziehung sein, ist es aus juristischer Sicht nicht zweckmäßig, dem anderen davon zu erzählen. Der Ehebruch ist nach wie vor eine schwere Eheverfehlung, und kann im schlimmsten Fall zu lebenslanger Unterhaltspflicht dem Partner gegenüber oder zum Verlust des eigenen Unterhaltsanspruches führen.
https://www.steinhausen.at/infos-tipps/scheidungsverfahren-position-staerken/#:~:text=Nicht%20vorschnell%20ausziehen,den%20Ehepartner%20zur%20Folge%20haben.
Stimmen diese Aussagen oder nicht?