Abgesagten Arzttermin bezahlen?

3 Antworten

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Ist dies so in den AGB deines Zahnarztes bzw. im Behandlungsvertrag festgelegt? Eine Ausfallhonorarvereinbarung ist unwirksam, wenn auch bei unverschuldeter Absage, so bspw. aufgrund von Krankheit, eine Entschädigung fällig wird (vgl. LG Berlin, Urt. v. 15.04.2005 – 55 S 310/04).

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

In der Regel haben die einen Behandlungsvertrag AGB.

Dort steht, wann man absagen muss, welche Kosten entstehen.

Hi,

das ist in Ausnahmefällen möglich und auch rechtlich bestätigt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gebuehr-fuer-verpassten-arzttermin-13939

Du kannst dazu auch online einen Anwalt befragen, kostet auch nicht viel: https://https://www.justanswer.de/


Mal96 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:52

Hier steht aber das es nicht wirksam ist, wenn es nicht schuldhaft war, bedeutet für mich wenn ich nicht erschienen wäre zum Termin. Ich habe jedoch sogar ein Atest. Oder wie seht ihr das?

herja  24.09.2024, 11:06
@Mal96

Wie wir das sehen, hilft dir nicht.

Du kannst den Richter nicht sagen, aber auf gutefrage haben sie was anderes gesagt.