Abgesagten Arzttermin bezahlen?
Hallo,
leider geht es mir heute nicht gut und ich hätte einen Zahnarzttermin um 11 Uhr gehabt für 2 Füllungen- Kostenpunkt 170€.
Aufgrund das es mir nicht gut geht, war ich beim Hausarzt dieser hat mir auch eine AU ausgestellt. Ich habe um 9 Uhr den Termin beim Zahnarzt abgesagt und könnte auch die AU vorlegen.
jetzt verlangt der Zahnarzt dennoch 70% der entstanden kosten als Ausfallpauschale. Ist das so rechtens? Ich kann ja schlecht mit einer Grippe zum Zahnarzt.. weiß einer wie genau die Rechtslage ist?
3 Antworten
Ist dies so in den AGB deines Zahnarztes bzw. im Behandlungsvertrag festgelegt? Eine Ausfallhonorarvereinbarung ist unwirksam, wenn auch bei unverschuldeter Absage, so bspw. aufgrund von Krankheit, eine Entschädigung fällig wird (vgl. LG Berlin, Urt. v. 15.04.2005 – 55 S 310/04).
LG
In der Regel haben die einen Behandlungsvertrag AGB.
Dort steht, wann man absagen muss, welche Kosten entstehen.
Hi,
das ist in Ausnahmefällen möglich und auch rechtlich bestätigt.
Du kannst dazu auch online einen Anwalt befragen, kostet auch nicht viel: https://https://www.justanswer.de/
Hier steht aber das es nicht wirksam ist, wenn es nicht schuldhaft war, bedeutet für mich wenn ich nicht erschienen wäre zum Termin. Ich habe jedoch sogar ein Atest. Oder wie seht ihr das?