Ist unser Bildungssystem verfassungswidrig?

Hallo,

bevor hier einige schreien "WTF". Ich habe zu dieser Frage etwas zu sagen.

Das Bildungssystem ist viel zu statisch somit wird auf die individuellen Persönlichkeiten fast gar nicht eingegangen. Es wird versucht jeden gleich zu behandeln, allein schon logisch gesehen macht das keinen Sinn. Jeder lernt Dinge in seinem eigenen Tempo muss in einer Klasse aber trotzdem immer alles mitmachen obwohl die Person vielleicht schon viel weiter ist, oder eben nicht. Generell ist es fragwürdig wieso eine Regierung, in einem eigentlich freien und Demokratischen Land, so viel entscheiden darf, was eine Person können MUSS, daher ist das Bildungssystem sogar teilweise verfassungswidrig (Art 2 Absatz 1).

Bitte versteht mich nicht falsch, es gibt definitiv Dinge, die jeder können sollte, aber das sind definitiv nicht alle Dinge die unser Bildungssystem vorschreibt.

Auch "lustig" ehm "traurig" finde ich die Tatsache, dass es eine generelle Schulpflicht gibt, die teilweise sogar mittels Polizeigewalt vollstreckt wird, ich verweise hier mal auf das Grundgesetz (Art 2 Abs. 1 und Art 5).

Darüber hinaus vermittelt das Bildungssystem nicht selten eine Realität die gar nicht existiert. Nicht so sehr mit falschen Wissenschaftlichen Thesen sondern mehr damit was nach der Schule ist. Fragt mal einen Schüler nach Steuern oder Versicherungen oder danach wie man sich am besten bei einem Vorstellungsgespräch verhält, sein eigenes Unternehmen gründet oder eine Familie ernährt. Da ist nichts oder nicht wirklich viel vorhanden im System (404 not found).

Und nein, Schulkritiker müssen nicht dumm sein, ich lerne gerne, sogar sehr gerne aber nicht in unserem aktuellen Bildungssystem.

Ich könnte hier noch viel mehr schreiben, aber ich runde das ganze mal ab.

PS: Ich rede hier überwiegend von den Primär und Sekundarstufen. Auf Hochschulen oder Universitäten sieht die Sachlage wieder anders aus

Nein 53%
Ja 32%
Schwer zu sagen 15%
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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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Darf man in Deutschland als Deutscher mit einem türkischen Migrationshintergrund bei MC FIT Mitglied werden (Fitnessstudio)?

Hallo Ihr Lieben! ;-)

vor ca. 2 Jahren wollte ich (m, Ende 20er) mich zum ersten in meinem Leben bei eine Fitnessstudio in Deutschland anmelden. Es war keine McFit!

Abgelehnt! Grund: "Im Moment haben wir leider keinen Platz für neue Mitglieder". Achtung! Vor mir waren neue Kunden und beide konnten bereits den Mitgliedsantrag unverzüglich ausfüllen, genau vor meinen Augen und sie waren zum ersten mal da und konnten bereits am nächsten Tag anfangen. Ich wollte es eigentlich hier garnicht erwähnen aber ja "beide Kunden waren Bio-Deutscher" (bitte um Entschuldigung).

Ich finde es bedauerlich so etwas, weil meine (deutsche) Freunden können mitmachen und nicht! Danach ging ich frustriert und weinend nach Hause und später habe ich eine Mail an Antidiskriminierungsstelle versendet. Mehr möchte ich hier bitte nicht schreiben, weil ich eine Anklage erhoben habe.

Meine Fragen bitte an Euch:

  1. Darf man in Deutschland als Deutscher mit einem türkischen Migrationshintergrund bei MC FIT Mitglied werden?

  2. Man kann sich anscheinend bei Mc Fit Homepage Online Anmelden bzw. Mitglied werden und Als Mitglied kann man überall in Deutschland trainieren.. Das finde ich echt Klasse. Kann eine McFit Studio in der Stadt XY einen Mitglied XY ablehnen?

  3. Schreibt bitte Eure Erfahrungen bei McFit. Vielleicht habt ihr positives oder negatives Erfahrung gemacht bzgl. Toleranz o.ä.

LG euer Vitamin :-)

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