Ausziehen ohne Zustimmung des Ehepartners = lebenslangw Unterhaltszahlungen?
Ich habe hier ein paar Dinge über Scheidungen gelesen, die ich mir schwer vorstellen kann, aber es gibt ja viele irre Vorschriften.
1. Wenn Sie ohne Zustimmung Ihres Partners von zu Hause ausziehen, könnte das ein Gericht in einem Scheidungsverfahren als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung werten. Im schlimmsten Fall kann dies lebenslange Unterhaltszahlungen an den Ehepartner zur Folge haben. Das Ausziehen ist dann keine Eheverfehlung, wenn der andere Partner mit der Trennung der Haushalte einverstanden ist. Dies sollte in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, um Beweisprobleme zu vermeiden.
2. Sollte der Grund für die Scheidung (auch) eine neue Beziehung sein, ist es aus juristischer Sicht nicht zweckmäßig, dem anderen davon zu erzählen. Der Ehebruch ist nach wie vor eine schwere Eheverfehlung, und kann im schlimmsten Fall zu lebenslanger Unterhaltspflicht dem Partner gegenüber oder zum Verlust des eigenen Unterhaltsanspruches führen.
Stimmen diese Aussagen oder nicht?
1 Antwort
Also wo es doch um Deutschland geht sei gesagt, dass es das Schuldprinzip so nicht mehr gibt.
Seit 1977 stellt sich die Schuldfrage vor Gericht in der Regel nicht mehr. Statt dem Schuldprinzip gilt bei Scheidung und Trennung das Zerrüttungsprinzip.
Besteht keine Aussicht auf Rettung der Lebensgemeinschaft, kann diese nach deutschem Recht geschieden werden. Rechtlich gesehen gibt es also seit Ende der 1970er Jahre keine schuldhafte Scheidung mehr.
https://www.scheidung.org/schuldprinzip/
Da scheinen dann die Österreicher durchaus rückständig zu sein, wenn es das in der Form dort noch gibt.
Vor 1977 wurde Ehebruch in Österreich als Straftatbestand betrachtet. Obwohl dies heute nicht mehr der Fall ist, ist es nach wie vor eine schwere Eheverfehlung. Nach dem Gesetz liegt Ehebruch nur dann vor, wenn tatsächlich Geschlechtsverkehr stattfindet. Andere Handlungen gelten zwar nicht als Ehebruch, können aber dennoch eine schwere Verfehlung darstellen, weil der Ehegatte seine Treuepflicht verletzt hat. Vor Gericht brauchen Sie keine Beweise für den Ehebruch Ihres Ehepartners selbst vorzulegen. Ein Beweis, dass er die Nacht allein mit einer dritten Person in einer Wohnung oder einem Hotelzimmer verbracht hat, reicht aus.
https://www.scheidungsinfo.at/eheverfehlung/
Da kann man ja herrlich "wie werde ich den Ehepartner los und kriege noch Geld, muss nichts bezahlen" spielen...
Ich finde es komisch wenn andere entscheiden, wann eine Ehe am Ende ist. Und das es die Zustimmung BEIDER braucht, ist mir auch suspekt.
Wow, das ist ja echt mittelalterlich. Dann darf man ja nie mit einem Freund / einer Freundin übernachten, selbst wenn man nicht mehr fahren kann ... Und fürs fremdgehen muss man ja auch nicht über Nacht bleiben.