Ausziehen ohne Zustimmung des Ehepartners = lebenslangw Unterhaltszahlungen?

Kessie1  25.09.2024, 19:01

Österreich - meintest du auch das Recht in Österreich?

Loka95 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 22:14

Eigentlich meine ich Deutschland, aber Unterschiede sind ja auch interessant.

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wo es doch um Deutschland geht sei gesagt, dass es das Schuldprinzip so nicht mehr gibt.

Seit 1977 stellt sich die Schuldfrage vor Gericht in der Regel nicht mehr. Statt dem Schuldprinzip gilt bei Scheidung und Trennung das Zerrüttungsprinzip.
Besteht keine Aussicht auf Rettung der Lebensgemeinschaft, kann diese nach deutschem Recht geschieden werden. Rechtlich gesehen gibt es also seit Ende der 1970er Jahre keine schuldhafte Scheidung mehr.

https://www.scheidung.org/schuldprinzip/

Da scheinen dann die Österreicher durchaus rückständig zu sein, wenn es das in der Form dort noch gibt.

Vor 1977 wurde Ehebruch in Österreich als Straftatbestand betrachtet. Obwohl dies heute nicht mehr der Fall ist, ist es nach wie vor eine schwere Eheverfehlung. Nach dem Gesetz liegt Ehebruch nur dann vor, wenn tatsächlich Geschlechtsverkehr stattfindet. Andere Handlungen gelten zwar nicht als Ehebruch, können aber dennoch eine schwere Verfehlung darstellen, weil der Ehegatte seine Treuepflicht verletzt hat. Vor Gericht brauchen Sie keine Beweise für den Ehebruch Ihres Ehepartners selbst vorzulegen. Ein Beweis, dass er die Nacht allein mit einer dritten Person in einer Wohnung oder einem Hotelzimmer verbracht hat, reicht aus.

https://www.scheidungsinfo.at/eheverfehlung/

Da kann man ja herrlich "wie werde ich den Ehepartner los und kriege noch Geld, muss nichts bezahlen" spielen...


Loka95 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 23:40
Besteht keine Aussicht auf Rettung der Lebensgemeinschaft

Ich finde es komisch wenn andere entscheiden, wann eine Ehe am Ende ist. Und das es die Zustimmung BEIDER braucht, ist mir auch suspekt.

Ein Beweis, dass er die Nacht allein mit einer dritten Person in einer Wohnung oder einem Hotelzimmer verbracht hat, reicht aus.

Wow, das ist ja echt mittelalterlich. Dann darf man ja nie mit einem Freund / einer Freundin übernachten, selbst wenn man nicht mehr fahren kann ... Und fürs fremdgehen muss man ja auch nicht über Nacht bleiben.

Kessie1  26.09.2024, 00:06
@Loka95

Bei uns entscheiden ja gerade nicht andere. Denn Ehepaare haben das Trennungsjahr und wenn sie das nicht wieder zusammen bringt, dann lässt man sich scheiden.

Aber die Regelung in Österreich finde ich auch vorsintflutlich!