Aus dem Vertrag raus?
Es geht darum, dass zwei private Haushälter einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen haben über den Kauf bzw die Übernahme einer Küche. Der Käufer wollte diese in Raten abbezahlen, weshalb dieser Kaufvertrag erstellt wurde in dem auch eine Zahlungsfrist gesetzt wurde. Der Käufer hat nun die Zahlungen eingestellt aufgrund von kürzlich aufgekommenem Problem innerhalb der Küche, es fehlen noch 400€ des Betrages. Der Vertrag wurde einvernehmlich von beiden Parteien unterschrieben.
Nun meine Frage: Ist ein privat abgeschlossener Vertrag rechtlich bindend und kann man gegen das Verhalten des Käufers vorgehen sobald die eigentliche Zahlungsfrist verstrichen ist?
4 Antworten
Selbstverständlich ist ein Vertrag bindend. Wenn im Kaufvertrag verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, was bei einer Ratenzahlung ja üblich ist, bleibt das Eigentum an der Küche beim Verkäufer bis die letzte Rate bezahlt wurde. Allerdings könnte der Käufer natürlich zur Aussetzung der Ratenzahlung berechtigt sein, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Kommt darauf an, ob ein entsprechender Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Kaufverträgen zwischen Privatleuten nicht, der Käufer muss also beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Die Gewährleistung kann auch vertraglich ausgeschlossen werden, nicht jedoch bei Vorsatz.
Ist ein privat abgeschlossener Vertrag rechtlich bindend
Natürlich ist der bindend, sonst bräuchte man keine Verträge machen
Natürlich sind Verträge einzuhalten.
Schreib eine letzte Mahnung - schriftlich - Einschreiben: ("und ansonsten werde ich klagen") Frist 14 Tage.
Und dann geh zum Anwalt
möglich ist das übliche Vorgehen gemäß BGB
...
der Käufer könnte sich aber auch auf Mängel berufen
die küche wurde vor knapp einem Jahr verkauft, kann der Käufer sich dann trotzdem noch auf Mängel berufen?
Die küche wurde vor knapp einem Jahr an den Käufer verkauft, bei der Übergabe war die Küche im Top Zustand, ist es dann trotzdem noch gerechtfertigt die Zahlungen auszusetzen?