Aus dem Vertrag raus?

4 Antworten

Selbstverständlich ist ein Vertrag bindend. Wenn im Kaufvertrag verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, was bei einer Ratenzahlung ja üblich ist, bleibt das Eigentum an der Küche beim Verkäufer bis die letzte Rate bezahlt wurde. Allerdings könnte der Käufer natürlich zur Aussetzung der Ratenzahlung berechtigt sein, wenn ein Sachmangel vorliegt.


Inkognito-Nutzer   27.09.2024, 17:07

Die küche wurde vor knapp einem Jahr an den Käufer verkauft, bei der Übergabe war die Küche im Top Zustand, ist es dann trotzdem noch gerechtfertigt die Zahlungen auszusetzen?

Schestko  27.09.2024, 17:14
@Inkognito-Beitragsersteller

Kommt darauf an, ob ein entsprechender Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Kaufverträgen zwischen Privatleuten nicht, der Käufer muss also beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Die Gewährleistung kann auch vertraglich ausgeschlossen werden, nicht jedoch bei Vorsatz.

Ist ein privat abgeschlossener Vertrag rechtlich bindend

Natürlich ist der bindend, sonst bräuchte man keine Verträge machen

Natürlich sind Verträge einzuhalten.

Schreib eine letzte Mahnung - schriftlich - Einschreiben: ("und ansonsten werde ich klagen") Frist 14 Tage.

Und dann geh zum Anwalt


sassenach4u  28.09.2024, 14:48

Online Mahnverfahren ist deutlich billiger und genauso wirksam.

möglich ist das übliche Vorgehen gemäß BGB

...

der Käufer könnte sich aber auch auf Mängel berufen


Inkognito-Nutzer   27.09.2024, 17:04

die küche wurde vor knapp einem Jahr verkauft, kann der Käufer sich dann trotzdem noch auf Mängel berufen?