Wann EFS nach Nichtbezahlung des Pflichtteils?

3 Antworten

Rechne mal mit ca. 1/2 Jahr bis eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird. Kalkuliere auch, dass die Termine 2 bis 3x verschoben werden, weil irgend jemand gerade nicht kann.

Wenn die Sache klar ist, gibt es ein Urteil. Dieses benötigt auch wieder ein paar Wochen, bis es zugestellt wird und bis es dann auch mal rechtskräftig wird.

Wenn es rechtskräftig ist, kommt nicht die Polizei, sondern man überlegt, wie man sich den Anspruch sichern kann. Hat die Stieftochter eine Immobilie, kann man bspw. als erste Maßnahme eine Zwangsgrundschuld eintragen lassen.

Ist der Betrag, um den es geht eher in einem Bereich, der per regelmäßiger Lohnpfändung beigetrieben werden kann, wird ein Gerichtsvollzieher diese Art der Vollstreckung ins Auge fassen. Ebenso kann eine Kontenpfändung vorgenommen werden. Auch das macht ein Gerichtsvollzieher.

GVs haben sehr viel Arbeit, also auch das dauert eine ganze Weile. Durchaus mehrere Wochen, bis mal Zahlungen in Gang kommen.

Hat die Stieftochter wertvolle Sachen in ihrem Besitz, könnte der GV sie auch direkt besuchen und die werthaltigen Sachen pfänden. Falls er feststellt, dass er dabei ohne Polizeibegleitung nicht sicher ist, wird er in Polizeibegleitung dort aufschlagen. Bis dahin (früh. 2. Versuch) vergehen auch wieder einige Wochen.

Im Fall, dass man eine Zwangsgrundschuld eintragen konnte und man diese nun in Geld umwandeln will, muss ggf. die Zwangsversteigerung beantragt werden. Sollte es dazu kommen, rechne auch mit ca. 1 - 2 Jahren, bis es soweit ist.

Sollte die Schw.-Tochter wirklich nichts besitzen, weil sie ihr Erbe sofort nach der Auszahlung auf den Putz gehauen hat und ansonsten kein eigenes Einkommen hat und auch nichts von Wert, wird sie wohl eine "Vermögensauskunft" abgeben müssen. Wenn sie diese nicht abgibt, also nur behauptet, sie hätte nichts, könnte das mit der Ersatzfreiheitsstrafe irgendwann greifen.

Aber, wie Du siehst, kann es schon ziemlich lange dauern, bis es soweit ist. Rechne mal mit mindestens 1 Jahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich verstehe fast kein Wort, und man kann jemanden nicht einfach so enterben.

Wenn Du glaubst, einen Auszahlungsanspruch an jemanden zu haben, so setze diesen ggf. zivilrechtlich durch.

Die Polizei hat damit jedoch grundsätzlich gar nichts zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Bis auf alle Ewigkeit dauert das, da das eine zivilrechtliche Forderung ist. Ersatzfreiheitsstrafe kommt bei nicht gezahlten Geldstrafen in Betracht.