Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Nachbarn beschweren sich über Laute Musik...

Liebe Leute, Ich brauche dringend Euren Rat... Und zwar geht es um folgendes:

Mein Freund & Ich wohnen in einem 16 - Parteien Haus... und immerwieder kommen unsere Nachbarn, die unter uns wohnen hoch und beschweren sich über die "laute Musik". ... Am Anfang sind wie Ihen sehr entgegen gekomkmen und haben den Bass komplett rausgedreht und auf Zimmerlautstärke gehört... doch mittlerweile kommen sie auch bei der Lautstärke hoch. Dabei ist es gar nicht so laut und die anderen Nachbarn (auf unserer Etage) haben sich noch NIE beschwert! Generell ist es eig. ziemlich laut im Haus und die Nachbarin (70J. alt ca.), welche sich immer beschwert ist wohl irgendwie krank... denn sie übergibt sich jeden Tag öfters ...auch nachts!!! Und das stört ja mal richtig...aber wir beschweren uns nie...das gehört ja irgendwie dazu, wenn man in ein Haus zieht, indem mehrere Parteien wohnen...das es da auch etwas lauter sein kann. Sie hat sogar mal selbst die Musik richtig laut aufgedreht...und als wir sie drauf ansprachen, sagte sie : damit wir mal sehen wie es ist...

irgendwie der totale Kindergarten!

**Jetzt meine Frage: Kann sie rechtlich gegen uns vorgehen? Bzw. Wie sollen WIR reagieren? Was können wir da machen? ** Bis jetzt haben wir nie großartig was gesagt, als sie uns darauf angesprochen hat das wir die Musik runterdrehen sollen...aber nun reicht es irgendwie...

Bitte helft mir ;-) Danke schonmal! Liebe Grüße.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Recht, Mietvertrag, laute musik, Lautstärke
Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?

Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.

Vielen Dank für eure Meinung

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Hausmeister oder Schulleiter/in? wer darf des verbieten?

Guuuude,

Ich war heut mit einem Kumpel (15 / 16 )auf unserer alten Grundschule und ham da gekickt... Dann kam so gegen 18 Uhr der Hausmeister mit dem wir früher uns immer Hammer gut verstanden haben, auch weil mein Vater schlosser ist und dort mal aufträge hat und so... nunja wie er kam sind wir gegangen weil er seit ca. November letzem Jahr "Hass" auf uns hat und wir wissen NICHT warum!!!

Es gab zwar ma ein Vorfall: Wir sind vom Kicken gekommen sind die Straße schon 5 min runter gelaufen da kam der Hausmeister mit seinem Auto entgegen und hat uns fröhlich zu gewunken etc.

Paar tage später ruft mich mein Kumpel an und sagt wir müssen in den nächsten tagen zu Polizei wir hätten angeblich einen Brand gelegt an der Schule.. was wir aber NET gemacht haben... Dann sind wir zu Polizei und ham unsere Aussage gemacht und die ham halt eben auch geschildert was da los war.... es gab ein kleinen Brand an ner Ecke und uns haben Putzleute an der Schule gesehen (Was auch stimmen kann weil wir ja kicken war damals) aber nicht gesehen das wir den Brand gelegt hätten... so daher das der Hausmeister uns gesehen hat hat er auch uns beschuldigt und die Polizei hat dann damals auch gesagt das wir das net waren und wir ham dann auch nix mehr gehört also waren wir ja Unschuldig...

Nunja zum Vorfall heute.. wir sind ja dann gegangen weil wir uns net anscheißen lassen wollten obwohl wir nix gemacht haben... jedenfalls hatte wohl der Hausmeister bock auf stress fuhr ne runde hat uns gesehen wie wir die straße normal runter laufen und hat mit dem Zeigefinger gewunken und is stehen geblieben und ausgestiegen...

dann hat er gesagt: Ihr hab ab jetzt Schulhof verbot und wenn ich euch noch einmal dort sehe dann ruf ich die Polizei und mach ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch.. Dann hab ich gesagt: Ja warum denn... er darauf: Ihr wisst ganz genau warum... ich darauf: ja wir waren ja bei der Polizei und wir sind Unschuldig wir Haben NIX gemacht... er darauf: Ja ihr wisst warum.. ich antworte: Ja nee wir wissen es eben net und ich würde es gerne wissen.. er dann: Denkt nach dann wisst ihr es, noch einmal auf dem Schulhof und ihr habt ne anzeige... Und dann ist er ins auto gestiegen und weg gefahren....

Darf der Hausmeister uns Schulhofverbot geben oder darf das nur der Schulleiter?

Und muss dann der Hausmeister uns den Grund nennen oder darf er es ohne Grund verteilen?

Gruß, FrankfurterFAN

Schule, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gesetz, Hausmeister, Strafe

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