Fälschung eines Krankenscheines

Vorweg: Jeder macht Fehler,ich habe einen gemacht und weiß das,daher bitte ich um konstruktive Beiträge(hoffe das funktioniert einmal wenigstens) BITTE nur antworten,wenn ihr etwas sicher wisst,wäre echt toll

Ich befinde mich auf einer Fachschule und habe für eine Woche einen Krankenschein gefälscht. Die Krankenscheine müssen nur in der Schule abgegeben werden und nicht bei der Kasse.Ich bekomme auch keinerlei Geld in meiner Ausbildung.Ich habe mir noch nie so etwas zu schulden kommen lassen und berreue die Fälschung jetzt schon enorm. Ein alter krankenschein wurde von einer Bekannten eingescannt und mithilfe von Photoshop so bearbeitet,dass die Felder "Festgestellt am...Arbeitsunfägig seit...Arbeitsunfähig bis..."leer sind. Anschließend wurde es ausgedruckt und ich schrieb die neuen Zahlen hinein. Mehr wurde nicht geändert. Anschließend wurde das ganze in die Schule gefaxt. Auf dem Fax sieht alles sehr echt aus(auch schon auf der Vorlage). Dennoch habe ich große Panik,dass meine Schule nun bei dem Arzt anrufen könnte und nachfragen kann,ob ich wirklich krank geschrieben bin bzw ,ob ich vergangene Woche in der Praxis war.Das ist der erste krankenschein ,den ich gefaxt habe und ich bin öffter Krank geschrieben(nie gefälscht vorher). Kann diese Sache raus kommen und wenn ja,was können für Folgen auf mich zu kommen? Ich habe wirklich große Angst.

vielen dank!

Betrug, Rechtsanwalt, Recht, Gesetz, Strafe, Strafrecht
käufer hat preisvorschlag geschickt und zahlt nicht was tun?

hallo hatte bei ebay einen laptop versteigert mit sofortkauf und preisvorschlag. der käufer hat zweimal mit einem preisvorschlag geboten.

beim ersten gebot war mir das zu niedrig. ich habe ihm ne mail geschickt mit dem betrag den ich mindestens haben möchte. daraufhin hat er mir ein zweites mal einen preisvorschlag gesendet, der aber wieder etwas unter meinen wünschen blieb. dennoch habe ich ihn ein tag später angenommen! jetzt will er ihn nicht mehr mit der begründung,er hätte nicht gedacht das ich antworte und hat sich einen neuen gekauft. ich viel aus allen wolken.

seine email war eine frechheit. so ala..kein interesse mehr, weil zwei laptops kann er nicht brauchen. dann habe ich ersteinmal gesagt, so nicht! und ihn aufgefordert den kauf ordentlich abzuschliessen. er meint er zahlt eine entschädigung unter 10% vom kaufbetrag. wir stornieren das ganze. oder er lässt es auf einen rechtsstreit ankommen.

weitere emails folgten. sein ton ist frech und ich ärgere mich jetzt richtig. mein freund hat gesagt, sofort zum anwalt. da er rechtlich sowieso keine chance hat. ich verliere hier jetzt wichtige tage den rechner wieder bei ebay einzustellen.. lohnt sich das ganze theater?

und habe nur stress..was soll ich tun? schon mal jemand geklagt? anwälte hier?

ps: wie es rechtlich bei ebay aussieht weiß ich, ich will nur einen rat in welche richtung ich mich nun entscheiden soll?

Rechtsanwalt, Recht, eBay, Klage
Vertrag aufgrund von falschaussage abgeschlossen, kündbar?

am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat dessen Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage des Berater ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von denen den Supertipp (für knapp 40 euro also dem mindestabnahmewert) gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Ich ahbe mich mit meiner Unterschrift zu diesem Mindesabnahmewert verpflichtet, jedoch tat ich dies aufgrund der falschaussage. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden. Bin ich nun im recht diesen vertrag vor der 2 Jährigen vertragsfrist zu kündigen und kann ich fordern die 40 Euro für den Supertipp erlassen zu bekommen?

Wenn ja auf welches gesetzt muss ich mich stützen?

Ich habe bereits dort angerufen und gesagt bekommen, dass ich mich schriftlich dort melden soll: Sehr geehrte Damen und Herren, am 10.10.2011 wurde ich auf der Straße angesprochen und überzeugt Mitglied im Videoclub zu werden. Ich wollte dem erst nicht zusagen, da ich es mir nicht leisten kann, jedes Quartal 40 Euro zu zahlen. Allerdings hat ihr Club-Berater mir erklärt, dass der Mindestabnahmewert von 39,00 Euro nur gezahlt werden muss, wenn ich im laufenden Quartal anfange, etwas zu bestellen. Ich habe mehrfach nachgefragt, ob das stimmt, da mich der Begriff stuzig machte. Er bestätigte seine Aussage. Also willigte ich mit dem Wissen ein, dass ich mir etwas kaufen kann, aber nicht jedes Quartal etwas zahlen MUSS. Ich wies ihn sogar insplizit auf die Textstelle hin, die aussagt, dass es den Mindestabnahmebestellwert gibt. Jedoch definierte er mir den Begriff so, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, ihn jeden Monat zu zahlen. Aufgrund dieser Fehlaussage ihres Beraters(Herr X) ging ich in diesen Vertrag ein. Ich habe nun von ihnen den Supertipp gesendet bekommen und soll diesen Betrag zahlen. Dies geschieht gegen meinen Willen. Ich fordere eine sofortige Kündigung des Vertrages, da ich fehlgeleitet und angelogen wurde, damit ich der Mitgliedschaft beitrete und ich es mir nicht leisten kann jedes Quartal die knapp 40 Euro zu zahlen. Die Falschaussage ihres Beraters kann von einer Zeugin bestätigt werden.

Außerdem fordere ich, den mir zugesendeten Supertip zurückzunehmen und mir die 40 Euro nicht aufzulasten. mfg blabla

Kann ich so vorgehen?

Rechtsanwalt, Recht, falschaussage, Klage, Rechtswesen, Vertragsrecht
Jurastudium schwierig? Vergleichbar mit Rechtspflege?

Hallo

Ich habe seit einiger Zeit den Wunsch, Jura zu studieren, wenn ich mit der Schule fertig bin.

Ich gehe zurzeit aufs Gymnasium ( komme nach den Ferien in die 10te Klasse) und halte einen Notenschnitt von 2,4, der sich aber noch deutlich verbessern ließe, wie meine Lehrer immer wieder betonen.

Zu meinen Stärken zählen Fächer wie Mathe, Physik und Sport. Eigendlich liegen mir die Naturwissenschaften generell gut, ebenso wie Gesellschaftswissenschaften. In Fächern wie Deutsch und Englisch (hier nur der schriftliche Teil) versage ich kläglich. D.h. ich kann gut Englisch sprechen, wenn es aber um das freie Schreiben geht, versage ich.

Wie schwierig ist so ein Jurastudium eigendlich gemessen an meinen Vorraussetzungen? Kann mir Jemand seine persönlichen Erfahrungen schildern, falls vorhanden.

Ich plane, nach dem Studium eher Rechtsanwalt zu werden, anstatt für den Staat zu arbeiten. Was für Vorraussetzungen bzw. Noten braucht man, um dort Erfolg zu haben?

Da meine Eltern beide Rechtspfleger sind, waren sie von der Idee, dass ich Jura studiere, begeistert. Sie haben mir aus dem Gericht ein paar Rechtsfälle und Gesetzbücher mitgebracht, die ich dann analysieren und lösen sollte.

Kann man sich so zuverlässig auf das Jurastudium vorbereiten bzw. ist die Rechtspflege damit vergleichbar, was man im Jurastudium tut?

Ich erwarte natürlich nicht, dass alle meine Fragen beantwortet werden, ich freue mich aber schon voller Dank auf eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

Studium, Rechtsanwalt, Jura, Justiz, Staat, rechtspfleger

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechtsanwalt