anwaltskosten?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt, was du mit dem Anwalt dazu vereinbart hast.

Anwälte können auch einen Vorschuss verlangen.

Die endgültige Entscheidung über die anfallenden Kosten trifft der Richter in seinem Urteil.

Wenn das Urteil deine Unschuld festgestellt hat, brauchst du i.d.R. auch nichts zu bezahlen.

Das wird dann das Gericht entscheiden

Als Auftraggeber bist Du Deinem Anwalt gegenüber der Schuldner für seine Tätigkeit. Bei der Abwicklung übernimmt regelmäßig die Versicherung des Verursachers auch diese Kosten.

Zu einer Gerichtsverhandlung muss es ja nicht kommen, nicht jeder Verkehrsunfall landet vor Gericht.

Sollte der Verursacher aus welchen Gründen auch immer, keine Versicherung haben (weil er zB ohne Versicherungsschutz gefahren ist oder weil er nicht ermittelt werden kann) bleibst Du auf den Kosten sitzen.