Strafe bei Fahrerflucht bei Kollision mit Außenspiegel?

Ich habe wohl vor einiger Zeit einen Außenspiegel mit meinem eigenem gestreift. Der Schaden des Unfallgegners liegt dabei sehr wahrscheinlich nicht höher als 70-150 Euro. Das Problem ist dass ich mich kaum daran erinnern kann weil es in einer Straße passiert sein soll die ich täglich entlangfahre, und mein Auto hatte wie gesagt keinen Schaden davongetragen. Nichtmals mein Seitenspiegel ist von der angeblichen Kollision eingeklappt. Dennoch gibt es einen Zeugen der mich klar identifizieren konnte, und einen leichten Streifen an der Unterseite meines Spiegels der zur Kollision passen könnte. Ich muss dazu erwähnen dass der Fahrzeughalter selbst sich scheinbar aus der gesamten Situation heraushält, nichtmals der genaue Schaden am anderen Auto wurde mir beschrieben, sondern nur dass es sich um eine Kollision mit einem Außenspiegel handelt (Ich hatte den Außenspiegel des anderen Autos gegoogelt welcher neu 70-75 Euro kostet)

Ich möchte eigentlich nicht an der Plausibilität des Unfalls selbst Zweifeln weil es ja gut sein kann dass ich es einfach nicht bemerkt habe. Ich hab momentan nur Angst dass die Kosten durch herangezogene Sachverständiger oder Gutachten + Gerichtskosten usw so exorbitant hoch werden, dass ich Sie selbst (Ich bin Student mit Minijob) kaum mehr stemmen könnte. Sollte ich die Tat einfach zugeben obwohl ich mich nicht erinnern kann? In der momentanen Situation kann ich mir kosten die höher als 300-500 Euro ausfallen kaum vorstellen.

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Bruder gestorben, welche Infos bekomme ich als Angehöriger?

Hallo. Ich frage nicht für mich selbst, aber der Sachverhalt ist folgender:

Der Bruder meines Freundes ist mit etwa 43 Jahren plötzlich gestorben, er wurde tot von der Polizei (Österreich, Wien) aufgefunden. Er war Pole und hielt sich in Wien zuletzt auf.

Offenbar war er zum Zeitpunkt des Auffindens bereits tot, es hieß wohl (das ist eine Mutmaßung des Bestatters, da keine anderen Infos vorliegen), er sei gestürzt. Laut Gerichtsmedizin wäre er wohl an inneren Blutungen gestorben.

Bei dem Fundort handelt es sich um eine Baustelle. Näheres ist nicht bekannt, keine Uhrzeit usw.

Dazu sei gesagt, er war wohl obdachlos und alkoholkrank.

Der Bruder, der noch lebt, hat aber weder irgendwelche Infos zur Todesursache erhalten, noch zum Beispiel ein Schmuckstück, das er trug, geschweige denn die Dokumente, die er bei sich hatte, bekam er ausgehändigt.

Er hat auch so keine näheren Infos erhalten-nicht von der Polizei, nicht von der Pathologie.

Er hat das Gefühl, irgendetwas stimmt nicht, zumindest die Todesursache ist für ihn nicht schlüssig, er würde gerne einfach etwas mehr Informationen zum genauen Hergang, soweit bekannt, erhalten.

Der Verstorbene ist allerdings bereits eingeäschert und bestattet worden, was natürlich genauere Nachforschungen schwierig macht, dennoch möchte der Hinterbliebene natürlich so viel Details wie möglich bekommen.

Meine Frage:

Welche Infos bezüglich der Todesursache bekommt der Bruder, bzw. welche Infos stehen ihm rechtlich in Österreich zu? An wen wende ich mich?

Kann man den Obduktionsbericht bekommen, hat er nicht sogar ein Recht als Bruder darauf?

Gibt es eine Stelle, einen Verein, eine Institution, die bei solchen Fällen hilft, Ratschläge geben kann oder dergleichen?

Nur zum Verständnis. Beide Brüder sind Polen, einer ist nach Wien gegangen, war zu diesem Zeitpunkt in Polen gemeldet, der andere ist hier in Deutschland gemeldet und ist selbstständig. Der Bruder, der nach Wien ging, war einfach sozial nicht eingegliedert, vermutlich ist er aufgrund seines Alkoholkonsums und der daraus resultierenden Einschränkung evtl. gestürzt und wurde zu spät gefunden. Aber es muss doch Polizeiberichte, Obduktionsberichte dazu sowie persönliche Gegenstände des Verstorbenen geben?

Danke für alle ernstgemeinten Ratschläge.

Polizei, Tod, Recht, Obdachlosigkeit, Österreich, Obduktion

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