Ist es erlaubt bei der Polizeikontrolle zu sagen dass man einen Badeballschläger zur Selbstverteidigung nutzt?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Ja 86%
Nein 14%

3 Antworten

Nein

Das würde ich lassen.

Zunächst gilt er als reines Sportgerät.

Ab dem Punkt an dem er offensichtlich als Waffe dient oder dienen soll, gilt er als illegale Hiebwaffe.

Selbstverteidigung ist immer nur eine Affekthandlung. Wenn du irgendwo hin gehst, um den Schläger zu holen, ist es in der Regel schon aus mit der Selbstverteidigung.

Ansonsten gibt es den guten Tipp vom Anwalt:
Wenn du einen Baseballschläger im Kofferraum hast, dann leg' noch den Handschuh und einen Ball daneben.

Ja

Klar ist es erlaubt. Vermutlich reagiert die Polizei aber anders, als du denkst.